Verkehrsrechtschutz

Diskutiere Verkehrsrechtschutz im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Moin, ich hab bei der Advocard (Generali) eine Rechtsschutzversicherung, auf die Verkehrsrechtsschutzversicherung von Generali ist eine Wartezeit...
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #1
VW-ler

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Moin, ich hab bei der Advocard (Generali) eine Rechtsschutzversicherung, auf die Verkehrsrechtsschutzversicherung von Generali ist eine Wartezeit nach Abschluss von 3 Monaten.

Nun habe ich für ca. 60 € / Jahr den ADAC Verkehrsrechtsschutz entdeckt, nun meine Frage, gilt diese sofort nach Abschluss ? Und kann ich mit dieser auch Anwälte in Anspruch nehmen für Sachverhalte die in kürzerer Vergangenheit liegen ? Mfg PS: auf der adac homepage geht das für mich so hervor das ich die Versicherung abschließe und dann ab sofort versichert bin.
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #2

tdiler2

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So wie ich es verstehe,gilt das beim ADAC sofort.Wieso brauchste sofort Rechtschutz???
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #4
Schmitti

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Ab sofort bedeutet aber nicht, dass ein schon begonnener Sachverhalt damit umfasst ist.
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #5

Neugieriger

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und Fälle die in der Vergangenheit liegen, wird keine Versicherung übernehmen.
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #6
s_heinz

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Hi,

der Schaden liegt in der Vergangenheit, aber der Rechtsstreit, der sich daraus ergeben könnte, liegt doch noch in der Zukunft. Wie verhält es sich denn damit?
Diese Frage habe ich mir auch schön öfters gestellt. :?:
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #7
Tom9210

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ich glaube nicht, dass das so geht.
da könnte sich ja jeder eine rechtsschutzvers. sparen bis zum ersten schadenfall und dann eine abschließen, neneee.
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #8

3BGChris

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hi zusammen!

das einzige, was sofort beginnt, ist der ordnungswidrigkeiten-rs, beim rest (werkstattärger, kaufvertrag etc.) gilt die wartezeit von 3 monaten.
das ganze ist brancheneinheitlich geregelt (egal ob DAS, Advocard, oder ADAC!!!)

schönes wochenende
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #9

Neugieriger

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3BGChris schrieb:
hi zusammen!

das einzige, was sofort beginnt, ist der ordnungswidrigkeiten-rs, beim rest (werkstattärger, kaufvertrag etc.) gilt die wartezeit von 3 monaten.
das ganze ist brancheneinheitlich geregelt (egal ob DAS, Advocard, oder ADAC!!!)

schönes wochenende

öhm, da kann ich dir leider nicht zustimmen, ich habe einen Verkehrs-RS abgeschlossen und der begann sofort, aber auch nur für dinge die nach der unterschrift passiert waren.
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #10
Schmitti

Schmitti

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Neugieriger schrieb:
3BGChris schrieb:
hi zusammen!

das einzige, was sofort beginnt, ist der ordnungswidrigkeiten-rs, beim rest (werkstattärger, kaufvertrag etc.) gilt die wartezeit von 3 monaten.
das ganze ist brancheneinheitlich geregelt (egal ob DAS, Advocard, oder ADAC!!!)

schönes wochenende

öhm, da kann ich dir leider nicht zustimmen, ich habe einen Verkehrs-RS abgeschlossen und der begann sofort, aber auch nur für dinge die nach der unterschrift passiert waren.

So kenne ich das auch. Ab der Unterschrift ist man für alle SACHVERHALTE, die ab dann in ihrem Gesamtverlauf beginnen (!) versichert.

Und es kommt - um das nocheinmal zu verdeutlichen - nicht darauf an, ab wann man klagt (wie dumm wäre das denn?), sondern, wann der zu verhandelnde Sachverhalt begonnen hat. Also in diesem Fall (schätze ich mal) mit dem Zeitpunkt des Unfalls.
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #11
spacie

spacie

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Grundsätzlich kann man frühestens dann die RS in Anspruch nehmen, wenn der Streitfall (bzw. die Ursache dafür) nach der Unterschrift eingetreten ist.

Hier zeigt sich der ADAC mitunter recht kulant. Ich hatte ein Kaufvertrags-Problem mit meinem Motorrad, wollte klagen.
Der ADAC hat mir eine RS auf das zuletzt versicherte Fahrzeug (also vor dem Motorrad) angeboten. Das habe ich angenommen, 2 Jahre Beitrag nachgezahlt (ca. 200 Euro) und dann RS-versichert die Klage durchgezogen.

Zum Glück RS-versichert muss ich sagen, denn ich habe zwar klar gewonnen aber der private Gegner hat das Hemd ausgezogen...

Wenn du die Möglichkeit hast, es auch so zu machen, dann rechne durch ob sich das wirklich lohnt...
 
  • Verkehrsrechtschutz Beitrag #12

tdiler2

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Also wenn jemand von euch ne Rechtschutz braucht,dann empfehle ich euch die von der Itzehoer Versicherung.Die sind immer da wenn man sie braucht
 
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