Unfallwagen oder nicht?

Diskutiere Unfallwagen oder nicht? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, ich habe vor ziemlich genau 2 Jahren meinen Passat gekauft. Der Wagen stammt vom Händler im Nachbarort. Ich habe derzeit massive...
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #1

Luminous

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Hallo,

ich habe vor ziemlich genau 2 Jahren meinen Passat gekauft. Der Wagen stammt vom Händler im Nachbarort.

Ich habe derzeit massive Probleme mit Rost an der Heckklappe. Ich habe direkt in Wolfsburg einen Kulanzantrag gestellt. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wurde. Er zählte mir eine Reihe von Reparaturen auf. Darunter eine Nachlackierung von eben dieser Heckklappe, der Stosstange hinten, Kotflügel vorn rechts. Am Scheinwerfer vorn rechts konnte ich einen Produktionsstempel von 8/2009 finden. Also weit nach der Produktion meines Passat. Klar das dann VW keine Kulanzreparatur durchführt.

In meinem Kaufvertrag steht bei Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer: 0.

Ich bin dann zum VW-Händler bei dem der Wagen vorher in der Wartung war gefahren und habe dort darum gebeten mir doch mitzeuteilen was an dem Fahrzeug alles gerichtet worden ist. Der hat dann auch Schichtdicken gemessen und mir das so bestätigt. Allerdings sagt er auch das die Reparatur nicht dort durchgeführt wurde. Er kann mir auch nicht sagen welche Werkstatt es war. Denn darauf hat er wohl keinen Zugriff.

Meine Fragen hierzu: Habe ich 2 Jahre nach dem Kauf überhaupt noch eine handhabe oder muss ich das unter dumm gelaufen abhaken?
Wieso windet sich VW so mir mitzuteilen welche Werkstatt das gemacht hat? Hätte ich bei Rost gegenüber der ausführenden Werkstatt noch das Recht auf Nachbesserung? Denn die müssen ja gemurkst haben. Denn nach meinem Verständnis bedeuten 2 Lackschichten ja besseren Korrosionsschutz als nur eine?!

Ich will jetzt auch nicht zu dem Händler und dort den Aufstand proben wenn ich gar nichts in der Hand habe ausser den mündlichen Aussagen von VW.

Gruß
Alex
 
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  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #2
Matthias

Matthias

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Hi!

Die VW-Händler dürfen die Historiendaten eigentlich nicht rausgeben.
Außerdem: Hättest du ne Rechnung für die Reparatur, könntest du hinfahren und vielleicht noch was auf Lackgarantie der Reparaturfirma laufen lassen. So hast du keine Rechnung, kannst zu niemandem fahren und keine Firma hat einen finanziellen Aufwand. Eine Krähe hackt der anderen... .

Grüsse
Matthias
 
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #3

tdiler2

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ruf den Vorbesitzer an. Sollte es ein Unfallwagen sein,so kannst du den Händler verklagen. Er ist verpflichtet beim Ankauf eine Lackdickenmessung zumachen.
 
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #4
captainfantastic

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tdiler2 schrieb:
ruf den Vorbesitzer an. Sollte es ein Unfallwagen sein,so kannst du den Händler verklagen. Er ist verpflichtet beim Ankauf eine Lackdickenmessung zumachen.

Ein Händler kauft ja auch nur aufgrund der Angaben des Vorbesitzers an...

Und wenn die Reparatur bei einem Laden außerhalb der VAG Organisation durchgeführt wurde, ist auch klar warum der Händler nichts dazu sagen kann-
 
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #5
Matthias

Matthias

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@ captainfantastic: VW WOB weiß von diversen nachlackierten Stellen, also wurde wohl in einem VAG-Betrieb repariert.

Grüsse
Matthias
 
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #6
captainfantastic

captainfantastic

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Matthias schrieb:
@ captainfantastic: VW WOB weiß von diversen nachlackierten Stellen, also wurde wohl in einem VAG-Betrieb repariert.

Grüsse
Matthias


Stimmt.
Hatte ich überlesen.
 
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #7

tdiler2

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ES gibt zu diesem Themen BGH Urteile und die besagen ,das der Händler verpflichtet ist ,beim Ankauf eine Lack messung zumachen .
 
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #8

Luminous

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Jetzt weiss ich immer noch nicht ob ich noch was machen kann oder nicht. Mir gehts eigentlich nur um meine vergammelte Heckklappe.
 
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #9
Schmitti

Schmitti

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Im Zweifel kannst Du dich an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens wenden.

Vorher würde ich persönlich dem Händler aber sicherheitshalber eine Frist 14 Tagen zur Nachbesserung von setzen.
 
  • Unfallwagen oder nicht? Beitrag #10

3BGChris

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Im Prinzip isses ganz einfach:

Der an Deinem Fzg. festgestellte Unfallschaden wurde Dir verschwiegen.
Der Händler kann sich hier nicht auf seine Unwissenheit berufen, da er wie oben schon gesagt wurde, dazu verpflichtet ist, sich einen Überblick über das Fzg. zu verschaffen.
Auch wenn es nicht absichtlich passiert ist, darfst Du rein rechtlich gesehen "Arglist" unterstellen.
Eine arglistige Täuschung gibt Dir als Verbraucher das Recht, einen Kaufvertrag jederzeit anzufechten.

Frag doch mal den Händler ganz einfach, wann Du ihm das Auto wieder auf den Hof stellen darfst :)
Was glaubst Du, wie schnell der Dir Deine Heckklappe lackiert?
 
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