Luminous
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Hallo,
ich habe vor ziemlich genau 2 Jahren meinen Passat gekauft. Der Wagen stammt vom Händler im Nachbarort.
Ich habe derzeit massive Probleme mit Rost an der Heckklappe. Ich habe direkt in Wolfsburg einen Kulanzantrag gestellt. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wurde. Er zählte mir eine Reihe von Reparaturen auf. Darunter eine Nachlackierung von eben dieser Heckklappe, der Stosstange hinten, Kotflügel vorn rechts. Am Scheinwerfer vorn rechts konnte ich einen Produktionsstempel von 8/2009 finden. Also weit nach der Produktion meines Passat. Klar das dann VW keine Kulanzreparatur durchführt.
In meinem Kaufvertrag steht bei Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer: 0.
Ich bin dann zum VW-Händler bei dem der Wagen vorher in der Wartung war gefahren und habe dort darum gebeten mir doch mitzeuteilen was an dem Fahrzeug alles gerichtet worden ist. Der hat dann auch Schichtdicken gemessen und mir das so bestätigt. Allerdings sagt er auch das die Reparatur nicht dort durchgeführt wurde. Er kann mir auch nicht sagen welche Werkstatt es war. Denn darauf hat er wohl keinen Zugriff.
Meine Fragen hierzu: Habe ich 2 Jahre nach dem Kauf überhaupt noch eine handhabe oder muss ich das unter dumm gelaufen abhaken?
Wieso windet sich VW so mir mitzuteilen welche Werkstatt das gemacht hat? Hätte ich bei Rost gegenüber der ausführenden Werkstatt noch das Recht auf Nachbesserung? Denn die müssen ja gemurkst haben. Denn nach meinem Verständnis bedeuten 2 Lackschichten ja besseren Korrosionsschutz als nur eine?!
Ich will jetzt auch nicht zu dem Händler und dort den Aufstand proben wenn ich gar nichts in der Hand habe ausser den mündlichen Aussagen von VW.
Gruß
Alex
ich habe vor ziemlich genau 2 Jahren meinen Passat gekauft. Der Wagen stammt vom Händler im Nachbarort.
Ich habe derzeit massive Probleme mit Rost an der Heckklappe. Ich habe direkt in Wolfsburg einen Kulanzantrag gestellt. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wurde. Er zählte mir eine Reihe von Reparaturen auf. Darunter eine Nachlackierung von eben dieser Heckklappe, der Stosstange hinten, Kotflügel vorn rechts. Am Scheinwerfer vorn rechts konnte ich einen Produktionsstempel von 8/2009 finden. Also weit nach der Produktion meines Passat. Klar das dann VW keine Kulanzreparatur durchführt.
In meinem Kaufvertrag steht bei Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer: 0.
Ich bin dann zum VW-Händler bei dem der Wagen vorher in der Wartung war gefahren und habe dort darum gebeten mir doch mitzeuteilen was an dem Fahrzeug alles gerichtet worden ist. Der hat dann auch Schichtdicken gemessen und mir das so bestätigt. Allerdings sagt er auch das die Reparatur nicht dort durchgeführt wurde. Er kann mir auch nicht sagen welche Werkstatt es war. Denn darauf hat er wohl keinen Zugriff.
Meine Fragen hierzu: Habe ich 2 Jahre nach dem Kauf überhaupt noch eine handhabe oder muss ich das unter dumm gelaufen abhaken?
Wieso windet sich VW so mir mitzuteilen welche Werkstatt das gemacht hat? Hätte ich bei Rost gegenüber der ausführenden Werkstatt noch das Recht auf Nachbesserung? Denn die müssen ja gemurkst haben. Denn nach meinem Verständnis bedeuten 2 Lackschichten ja besseren Korrosionsschutz als nur eine?!
Ich will jetzt auch nicht zu dem Händler und dort den Aufstand proben wenn ich gar nichts in der Hand habe ausser den mündlichen Aussagen von VW.
Gruß
Alex