Unfallschade/ Rückgaberecht/Minderung

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  • Unfallschade/ Rückgaberecht/Minderung Beitrag #1

ElBarto71

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Wie ist das jetzt genau, hat da wer nen Plan bzw. das sogar schon mal durchgezogen??

Also im Sinne von: Ich hab nen Auto gekauft und nach einem Jahr stellt sich der Verdacht raus das das Teil nen Heckschaden oder so hat...
Wie geht man da am sinnvollsten vor??
Gutachten machen lassen--obs wirklich nen Unfallschaden ist??
Wären ja schon mal Kosten!?!?!
Wie ist es wenns dann wirklich einer ist?? Kann man den genauen Zeitraum im nachhinein eingrenzen wann etwas repariert wurde?? Weil man muss ja damit beweisen können, das der Unfall nicht in der Zeit wo man selbst gefahren ist (Seit dem man Besitzer ist) passiert ist!?!?!
Und wie dann weiter?? Anwalt..
Worauf ist bei sowas alles zu achten???
Was kann man da rausholen... evtl. sogar die ganze Karre zurückgeben...
und was kann dem Verkäufer in so einem Falle passieren??

MFG
 
  • Unfallschade/ Rückgaberecht/Minderung Beitrag #2
Craschy

Craschy

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Hey,ich würde erstmal "unverbindlich" ein Kfz.Sachverständigen aufsuchen,kurz den Sachverhalt schildern und ihn mal grob nachschauen lassen ob da was größeres im Argen ist (kein Bericht oder Gutachten!)Mit etwas Glück macht er das im Rahmen vom Kundenservice.Bist du im ADAC?Dann schau auch mal auf der ADAC Internetseite nach einem ADAC- Vertragssachverständigen/Rechtsanwalt in deiner Nähe (wo immer das sein mag?)Sollte tatsächlich was gewesen sein oder gar Restunfallspuren/Mängel vorliegen mußt du wohl einen Rechtsanwalt aufsuchen,der kann dir dann unter Berücksichtigung des Sachverhalts/Kaufvertrag und der groben Einschätzung des Sachverständigen sagen ob ein Rechtsstreit Erfolgs versprechend ist/wäre.

Hoffe es hilft dir ein wenig. 8)
 
  • Unfallschade/ Rückgaberecht/Minderung Beitrag #3
Torsten

Torsten

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Habe gleiches mit meinem Golf II erlebt. War allerdings bereits ein paar Tage nach dem Kauf.

Trotz (schlecht) reparierten Heckschaden habe ich den Wagen behalten und den Händler auf die Reparaturkosten für eine sachgemäße Reparatur verklagt. Auch Rückgabe und Wertminderung wären denkbar gewesen, habe mich aber für den Schadenersatz entschieden.Da dem Händler zusätzlich eine Verurteilung wg Betrug bzw. arglistiger Täuschung ( ist immer wenn ein Händler einen Unfallschaden verschweigt/nicht erkennt) haben wir uns während der Verhandlung auf einen Vergleich geeinigt.
 
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