Unfall, Ärger, Ansprüche??

Diskutiere Unfall, Ärger, Ansprüche?? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hiho vielleicht kennt sich ja jemand aus. Es geht um einen Auffahrunfall der "anderen Art". Folgende Situation: Meine Frau steht an der roten...
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #1

crsle

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Hiho vielleicht kennt sich ja jemand aus. Es geht um einen Auffahrunfall der "anderen Art". Folgende Situation:

Meine Frau steht an der roten Ampel. Plötzlich legt die Dame mittleren Alters vor ihr den Rückwärtsgang ein und brezelt bei uns vorne drauf. Schaden lt. Gutachter 3000,- EUR. Die gerufene Polizei stellt zweifelsfrei die Schuld der Dame fest, sie bekommt das Bußgeld, gibt alles zu. usw. Am Abend ruft sie sogar noch bei mir an und entschuldigt sich.

Mit Versicherung telefoniert, Gutachten machen lassen. Soweit alles klar. Es tut sich 3 Wochen nichts.

Auf meine Nachfrage stellt sich heraus, die gute Dame behauptet nun, meine Frau sei ihr draufgefahren. Vermutlich Verkehrsrechtsschutz am Start oder was weiß ich. Die Versicherung reagiert auch erst auf Nachfrage. Nachdem ich mich wunderte, warum man denn nicht einfach den Polizeibericht anfordere, da steht doch alles drin, wurde dieses nun heute, nach fast 4 Wochen auch getan.

Was mich aufregt, ist die Tatsache, dass ich hier auf meinem defekten Auto sitze, nix reparieren kann, da ich soviel Kohle nicht mal eben auf der Kante habe und ich aber augescheinlich nix machen kann (Ich möchte das Geld ausgezahlt haben und selber reparieren). Desweiteren das Verhalten der Schadenverursacherin sowie die Lahmarschigkeit der Versicherung (Dass ich trotzt Schadennnummer bei jedem Telefonat meine Daten angeben muss inkl. KFZ-Kennzeichen und Unfalldatum usw. rechne ich da mal raus).

Normalerweise ist das nicht mein Ding, aber das Verhalten aller beteiligten bringt mich dazu nun wirklich alles einzufordern was mir zusteht.

Also meine Frage: Hat da jemand Erfahrung? Kann ich mir meine Ausgaben für Telefonate, Fahrt zum Gutachter, Mietwagen (lt. Gutachten 3 Tage Reperaturzeit) ebenfalls auszahlen lassen, oder zahlen die das nur wenn eine Werkstatt komplett repariert.

Grüße,
crs.LE
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #2
Schmitti

Schmitti

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Da gibt es nur eine Antwort drauf: Ab zu einem kompetenten Rechtsanwalt in Straßenverkehrssachen.
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #3

Didi

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Auf jeden Fall. Wenn Ihr nicht schuld seid, muß den Anwalt ja auch der Gegner bezahlen. Wobei sich fragt, ob so ein Verhalten nicht schon strafrechtlich relevant ist. (Vielleicht hat die Gute Angst vor ihrem Alten?)
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #4

tdiler2

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Ich hoffe für dich das es nicht die HUK Versicherung ist.

So ,für Telefonate etc steht die eine Unkostenpauschale von 20 bzw 25 Euro zu.Hattest du mehr unkosten,so musst du diese belegen.

Würde den Fall einem Anwalt übertragen.Ferner hast Du Zeugen für den Unfall??Was die Polizei sagt zählt nix....

Wenn noch Fragen sind,immer man raus
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #5
edv071

edv071

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Schmitti schrieb:
Da gibt es nur eine Antwort drauf: Ab zu einem kompetenten Rechtsanwalt in Straßenverkehrssachen.

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen außer das Versicherungen meistens eher zahlen wenn ein Anwalt den Geschädigten vertritt.
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #6

Kolbenfresser

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tdiler2 schrieb:
Ferner hast Du Zeugen für den Unfall??
Was die Polizei sagt zählt nix....

Hallo,

Wie kommst du denn auf die abwegige Idee ?
Sind Polizisten keine brauchbaren Zeugen, die in diesem Fall den wahrscheinlichen VU-Ablauf und vor allem das Schuldeingeständis der Frau mittleren Alters einwandfrei bezeugen können ?

Für mich ist der Fall klar:

Alles zusammen in einen Aktenordner und ab damit zum Fachanwalt. Bei der Gesamtlage ist der bis zum Mittagessen damit durch. Da würd ich mir garkeine Sorgen machen.


mfG,

der
KolbenFresser
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #7
eMKay

eMKay

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Kolbenfresser schrieb:
tdiler2 schrieb:
Ferner hast Du Zeugen für den Unfall??
Was die Polizei sagt zählt nix....

Hallo,

Wie kommst du denn auf die abwegige Idee ?
Sind Polizisten keine brauchbaren Zeugen, die in diesem Fall den wahrscheinlichen VU-Ablauf und vor allem das Schuldeingeständis der Frau mittleren Alters einwandfrei bezeugen können ?


Abwegig? Mag sein, aber alltag.

Wir hatten genau den selben Fall. Eine Frau fährt meinen Eltern von der Seite, hinten ins Auto. Polizei kam, Fall war klar, die Frau is schuld.

Dann kam genau das selbe mit der Versicherung - die Frau hat bei ihrer versicherung einfach angegeben, dass sie keine schuld hätte.
Was die Polizei aufgenommen hat spielt überhaupt keine Rolle!
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #8
BastiBerlin

BastiBerlin

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hatte die selbe geschichte , meiner freundin is auch einer rückwärts vorne rauf, das kann man doch alle rekonstruieren, wenn man bremst geht der doch vorne tiefer etc, da hat man doch nen anderen schaden...

geh einfach zum anwalt und mach dir keine sorgen...

die teile wirste doch schon irgendwo bei ebay oder so bekommen, lackieren lassen kannste ja später aber wenigstens fährt er dann wieder
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #9

tdiler2

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Kann dir gerne 3 Aktenordner mit Anwaltsbriefen, Gutachten etc geben.HAbe 2 JAhre prozesiert.und da weiss ich was ich behaupte.

Polizeiaussagen sagen nichts!!!!!!!
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #10
LilRobb

LilRobb

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Stimmt!

Denn ein Polizist nimmt Fakten auf, aber fällt kein Urteil.
Das amcht der Richter nach Anhörung aller Beteiligten. Die Polizei entscheidet nur wer lt. STVO ein Bussgeld oder eine OWi bekommt,
Deine zivilen Ansprüche musst Du schon anders belegen...


Robb
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #11

crsle

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Naja aber wenn die Gute schon das Bußgeld bekommen hat, hoffe ich mal, dass auch ein Richter eher mir glauben würde, zumal sie ja bei der Polizei alles zugegeben hat, was die dann im Zweifel bestätigen können.
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #12

tdiler2

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Nimm dir nen Anwalt.Der weiss was er macht.

Akteneinsichten etc.Vielleicht hat sich dann schon alles geklärt.
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #13

Kolbenfresser

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tdiler2 schrieb:
Polizeiaussagen sagen nichts!!!!!!!

Hallo,

Nicht richtig gelesen ?

Natürlich fällt ein Polizist kein Urteil.
Der normale Polizist ist aber immer auch teilweise einfacher Bundesbürger, und in dieser Eigenschaft kann er vor Gericht als ganz normaler Zeuge geladen werden, der dann dort ordnungsgemäß die Wahrheit zu sagen hat, wenn er sich nicht der Falsch-Aussage schuldig machen will.

Da einem Polizisten von Berufs wegen meist eine höhere Wahrnehmungsgabe attestiert wird und er fast immer am Geschehen selbst unbeteiligt ist, bewerten Richter die Aussagen von Polizisten auch meist als etwas verläßlicher. Ein Polizist als Zeuge für deine Seite ist also immer gut.

Warum zum Henker soll der Polizist also vor Gericht nicht bezeugen können : "Jawohl, ich habe gehört, wie die Dame xy sagte : ich bin Schuld".

emKay schrieb:
Dann kam genau das selbe mit der Versicherung - die Frau hat bei ihrer versicherung einfach angegeben, dass sie keine schuld hätte.
Was die Polizei aufgenommen hat spielt überhaupt keine Rolle!

Klar, die Versicherung interessiert hier erstmal nichts. Die Vers. ist aber nicht das Maß aller Dinge. Dies ist der Richter. Und der wird sich den Polizisten vorladen und schön vernehmen ... siehe oben ... Peng ... Fall gewonnen.

mfG,

der
KolbenFresser
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #14

tdiler2

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Weil Sie sich an den Sachverhalt nicht erinnern können.Bis ein Verfahren eröffnet wird, mit Zeugenladung , ist ca 1 Jahr vergangen.

Aussage wird lauten: Ich habe das in den Bericht geschrieben,daran erinnern kann ich mich nicht mehr.
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #15

Kolbenfresser

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tdiler2 schrieb:
Aussage wird lauten: Ich habe das in den Bericht geschrieben,daran erinnern kann ich mich nicht mehr.

Hallo,

Na und !!

Man schreibt Berichte, *DAMIT* man sich später besser an Sachverhalte erinnern kann. Sollte die Erinnerung komplett weg sein, was gerade einem Polizisten, wie schon gesagt, von Berufs wegen nicht zu oft passieren wird, hat man immer noch den *offiziellen* und damit verbindlichen Polizei-Bericht.

Der ist amtlich und dürfte wohl reichen.

mfG,

der
KolbenFresser
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #16

tdiler2

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ich hoffe ,das du nie in diese Situation kommen wirst.
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #17

crsle

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Unglaublich aber wahr: die Situation hat sich insofern geändert, als dass mein Auto heute geklaut wurde! :cry:

Na nun bin ich ja mal gespannt was das mit den Versicherungen wird.

Ich könnte nur noch brechen :-(
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #18
Tom9210

Tom9210

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Wer klaut denn einen Unfallwagen :?: :?:
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #19

tdiler2

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wie geil ist das denn.Lass das bitte jetzt alles übern Anwalt klären.Das wird ein komplizierter Fall.
 
  • Unfall, Ärger, Ansprüche?? Beitrag #20

crsle

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Tom9210 schrieb:
Wer klaut denn einen Unfallwagen :?: :?:

Jup, das frag ich mich auch. War zwar nur ein Knick in der MH und der zerbröselte Grill zu sehen aber immerhin.

Außerdem trotz AA und Wegfahrsperre. Vermutlich wurde er direkt auf einen Transporter geladen.
 
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