Bauforum24
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Hallo,
nach einem Auffahrunfall ist mein Auto (35i) ein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt wird wohl ein neuer (gebrauchter V6 TDI in Aussicht) hermüssen. Ich bin vorab gesagt nicht Schuld. War typische Situation: Nasse Strasse innerorts, vor mir bremst jemand stark und hält an um abzubiegen. Ich muss ebenfalls stark bremsen und hinter mir 2 Autos zu wenig Abstand und -> Rumms...
In meinem Auto hatte ich eine ziemlich aufwendige Hifi & Multimedia Installation. Radio, Navi mit DVD & Playstation. 3 Endstufen für Vollaktiv Betrieb, speziell angefertigte Doorboards für vier 16er in den Türen. Extra angefertigte Konsole um das Navi TFT zu integrieren, und noch ein paar Dinge die man nicht braucht... ;-)
Die ganze Anlage ist mit 10.000 Euro zusätzlich in der Teilkasko versichert. Wie schaut es nun mit den Umbaukosten aus? Soweit ich weiß muß die Versicherung des Unfallverursachers diese Kosten tragen. Wonach wird das taxiert? Eine normale Werkstatt oder auch ein Gutachter hat meist keine Ahnung was da an Aufwand hintersteckt. Alleine die handgefertigten Doorboards mit aufwendiger Türdämmung sind etwa 1 Tag Arbeit gewesen.
Werden beispielsweise auch diese Kosten erstattet wenn ich mich entscheide im neuen Auto keine Doorboards anfertigen zu lassen? Können also Umbaukosten nach Kostenvoranschlag (Beispielsweise Car Hifi Fachwerkstatt) geltend gemacht werden, oder nur nach tatsächlichem Aufwand?
Dann ist auch noch eine Standheizung nachgerüstet worden, die vor 2 Jahren sogar noch gegen ein Neugerät getauscht wurde. Was ist mit solchen Nachrüstungen? Das neue Auto hat keine Standheizung. Können auch da Umbaukosten angerechnet werden? Auf die Standheizung möchte ich nicht verzichten und die würde ich auf jeden Fall umbauen wollen.
Ich habe bisher gelesen das man ein Recht auf Erstattung anfallender Umbaukosten hat, aber die Anlage ist eben doch ein bisschen "über NN". Ich rechne mindestens mit 2.500 Umbaukosten (allein so Doorboards kosten gutes Geld). Am liebsten würde ich zu meinem Car Hifi Einbauer gehen, er soll alles umbauen und dann einen Beleg darüber ausstellen. Wenn mir die Versicherung aber dann diesen Ausgleich verweigert sehe ich ja schnell alt aus. Ich hatte vor einiger Zeit schon mal ein Gutachten machen müssen. Der Gutachter (der im Prinzip von solchen Einbauten auch keine Ahnung hatte) taxierte die Umbaukosten pauschal auf 500 Euro, was natürlich zu wenig ist, aber darauf kam es damals auch nicht an.
Würde mich über Erfahrungen oder Tipps freuen.
Gruß
nach einem Auffahrunfall ist mein Auto (35i) ein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt wird wohl ein neuer (gebrauchter V6 TDI in Aussicht) hermüssen. Ich bin vorab gesagt nicht Schuld. War typische Situation: Nasse Strasse innerorts, vor mir bremst jemand stark und hält an um abzubiegen. Ich muss ebenfalls stark bremsen und hinter mir 2 Autos zu wenig Abstand und -> Rumms...
In meinem Auto hatte ich eine ziemlich aufwendige Hifi & Multimedia Installation. Radio, Navi mit DVD & Playstation. 3 Endstufen für Vollaktiv Betrieb, speziell angefertigte Doorboards für vier 16er in den Türen. Extra angefertigte Konsole um das Navi TFT zu integrieren, und noch ein paar Dinge die man nicht braucht... ;-)
Die ganze Anlage ist mit 10.000 Euro zusätzlich in der Teilkasko versichert. Wie schaut es nun mit den Umbaukosten aus? Soweit ich weiß muß die Versicherung des Unfallverursachers diese Kosten tragen. Wonach wird das taxiert? Eine normale Werkstatt oder auch ein Gutachter hat meist keine Ahnung was da an Aufwand hintersteckt. Alleine die handgefertigten Doorboards mit aufwendiger Türdämmung sind etwa 1 Tag Arbeit gewesen.
Werden beispielsweise auch diese Kosten erstattet wenn ich mich entscheide im neuen Auto keine Doorboards anfertigen zu lassen? Können also Umbaukosten nach Kostenvoranschlag (Beispielsweise Car Hifi Fachwerkstatt) geltend gemacht werden, oder nur nach tatsächlichem Aufwand?
Dann ist auch noch eine Standheizung nachgerüstet worden, die vor 2 Jahren sogar noch gegen ein Neugerät getauscht wurde. Was ist mit solchen Nachrüstungen? Das neue Auto hat keine Standheizung. Können auch da Umbaukosten angerechnet werden? Auf die Standheizung möchte ich nicht verzichten und die würde ich auf jeden Fall umbauen wollen.
Ich habe bisher gelesen das man ein Recht auf Erstattung anfallender Umbaukosten hat, aber die Anlage ist eben doch ein bisschen "über NN". Ich rechne mindestens mit 2.500 Umbaukosten (allein so Doorboards kosten gutes Geld). Am liebsten würde ich zu meinem Car Hifi Einbauer gehen, er soll alles umbauen und dann einen Beleg darüber ausstellen. Wenn mir die Versicherung aber dann diesen Ausgleich verweigert sehe ich ja schnell alt aus. Ich hatte vor einiger Zeit schon mal ein Gutachten machen müssen. Der Gutachter (der im Prinzip von solchen Einbauten auch keine Ahnung hatte) taxierte die Umbaukosten pauschal auf 500 Euro, was natürlich zu wenig ist, aber darauf kam es damals auch nicht an.
Würde mich über Erfahrungen oder Tipps freuen.
Gruß