Umbaukosten für Anlage und Standheizung nach Totalschaden?

Diskutiere Umbaukosten für Anlage und Standheizung nach Totalschaden? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, nach einem Auffahrunfall ist mein Auto (35i) ein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt wird wohl ein neuer (gebrauchter V6 TDI in Aussicht)...
  • Umbaukosten für Anlage und Standheizung nach Totalschaden? Beitrag #1

Bauforum24

Beiträge
39
Punkte Reaktionen
0
Hallo,

nach einem Auffahrunfall ist mein Auto (35i) ein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt wird wohl ein neuer (gebrauchter V6 TDI in Aussicht) hermüssen. Ich bin vorab gesagt nicht Schuld. War typische Situation: Nasse Strasse innerorts, vor mir bremst jemand stark und hält an um abzubiegen. Ich muss ebenfalls stark bremsen und hinter mir 2 Autos zu wenig Abstand und -> Rumms...

In meinem Auto hatte ich eine ziemlich aufwendige Hifi & Multimedia Installation. Radio, Navi mit DVD & Playstation. 3 Endstufen für Vollaktiv Betrieb, speziell angefertigte Doorboards für vier 16er in den Türen. Extra angefertigte Konsole um das Navi TFT zu integrieren, und noch ein paar Dinge die man nicht braucht... ;-)

Die ganze Anlage ist mit 10.000 Euro zusätzlich in der Teilkasko versichert. Wie schaut es nun mit den Umbaukosten aus? Soweit ich weiß muß die Versicherung des Unfallverursachers diese Kosten tragen. Wonach wird das taxiert? Eine normale Werkstatt oder auch ein Gutachter hat meist keine Ahnung was da an Aufwand hintersteckt. Alleine die handgefertigten Doorboards mit aufwendiger Türdämmung sind etwa 1 Tag Arbeit gewesen.

Werden beispielsweise auch diese Kosten erstattet wenn ich mich entscheide im neuen Auto keine Doorboards anfertigen zu lassen? Können also Umbaukosten nach Kostenvoranschlag (Beispielsweise Car Hifi Fachwerkstatt) geltend gemacht werden, oder nur nach tatsächlichem Aufwand?

Dann ist auch noch eine Standheizung nachgerüstet worden, die vor 2 Jahren sogar noch gegen ein Neugerät getauscht wurde. Was ist mit solchen Nachrüstungen? Das neue Auto hat keine Standheizung. Können auch da Umbaukosten angerechnet werden? Auf die Standheizung möchte ich nicht verzichten und die würde ich auf jeden Fall umbauen wollen.

Ich habe bisher gelesen das man ein Recht auf Erstattung anfallender Umbaukosten hat, aber die Anlage ist eben doch ein bisschen "über NN". Ich rechne mindestens mit 2.500 Umbaukosten (allein so Doorboards kosten gutes Geld). Am liebsten würde ich zu meinem Car Hifi Einbauer gehen, er soll alles umbauen und dann einen Beleg darüber ausstellen. Wenn mir die Versicherung aber dann diesen Ausgleich verweigert sehe ich ja schnell alt aus. Ich hatte vor einiger Zeit schon mal ein Gutachten machen müssen. Der Gutachter (der im Prinzip von solchen Einbauten auch keine Ahnung hatte) taxierte die Umbaukosten pauschal auf 500 Euro, was natürlich zu wenig ist, aber darauf kam es damals auch nicht an.

Würde mich über Erfahrungen oder Tipps freuen.

Gruß
 
  • Umbaukosten für Anlage und Standheizung nach Totalschaden? Beitrag #2

d2p

Beiträge
122
Punkte Reaktionen
0
Servuz!

In der Regel sind solche umfangreichen Umbaumaßnahmen nachweispflichtig, sprich gegen Rechnung. Letztlich ist es für Dich wohl schwer nachweisbar, wieviel Stunden Du alles in allem reingesteckt hast. Ich würde versuchen, hier eine Pauschale mit der Versicherung auszuhandeln. :wink:
 
  • Umbaukosten für Anlage und Standheizung nach Totalschaden? Beitrag #3

Bauforum24

Beiträge
39
Punkte Reaktionen
0
Ich will ja keine Kohle bei rausbekommen sondern eben meine Anlage auch weiterhin nutzen können - sprich umbauen lassen. Demnach würde doch der Umbau (ergo Rechnung) als Nachweis gelten?
Kann ja auch belegen das die Anlage jetzt im alten Wagen verbaut ist, gibt genügend Fotos vom Einbau.
 
  • Umbaukosten für Anlage und Standheizung nach Totalschaden? Beitrag #4

Alex679

Beiträge
635
Punkte Reaktionen
0
Hi,


da Du ja keine Schuld an dem Unfall hast, kannst Du zu einem Gutachter Deiner Wahl gehen!
Diesen muß übrigens die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen.

Also mach Dich ein wenig schlau welcher Gutachter sich mit solchen Einbauten auskennt (oder er soll sich mit Deinem HiFi-Händler in Verbindung setzen).

Alex

PS. Einen Anwalt kannst Du übrigens einschalten. (Auf Kosten der gegnerischen Verischerung, falls die sich Quer stellen.)
 
Thema:

Umbaukosten für Anlage und Standheizung nach Totalschaden?

Oben Unten