Überholen bei unklarer verkehrslage, Teilschuld

Diskutiere Überholen bei unklarer verkehrslage, Teilschuld im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Ich hatte am 29.11.08 ein Unfall. Geschehen war folgendes: Ich fuhr auf einer Straße mit einer Fahrbahn ja Richtung innerorts hinter ein ca...
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alf3181

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Ich hatte am 29.11.08 ein Unfall.

Geschehen war folgendes:

Ich fuhr auf einer Straße mit einer Fahrbahn ja Richtung innerorts hinter ein ca. 20km/h schnellenkleinwagen her.
der wagen hatte nicht geblinkt, sondern fuhr nur langsam.
darauf hin setzte ich den blinker um in links zu überholen.
wärend ich ihn überholte, lenkte der andere wagen stark nach links, so dass er mit seiner linken seite in meine rechte seite fuhr und mein wagen dann weter nach links geschoben wurde und dadurch mien wagen dann auch noch mit der linken seite in ein parkendes auto fuhr.

nach ersten angaben hatte ich schuld, da der anderre ja deutlich langsam fuhr und daher sei es eine unklare verkehrslage und meine schuld.

so meine versicherung zahlte und ich muss jetzt 3€ mehr im monat zahlen, was ja noch geht.

bei sein wagen war kotflügel, radaufhängung und kühler durch.
bei mein wagen r+l reifen, kotflügel,felge, querlenker, airbag, blinkerso wie linker scheinwerfer und wischwasserbehälter und stossstange.

bei den parkenden kotflügel und radaufhängung +rad.

heute habe ich aber ein brief bekomme wo drinne steht das

1. mein unfalgegner aus verschulden haftet da er sich beim abbiegen nicht so verhielt das eine gefährdung anderrer verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

2. das ich teil schuld habe wegen unklarer verkerslage.

nun meine frage ist ob ich da ein teil meines schadens durch die versicherung von mein unfallgegner ersetzt bekomme weil er ja aus verschulden haftet???

und wie soll ich vorgehn??

noch fahr ich mit mein alten passi in notdürftig reparierten zustand rum und mein neuer steht beim freund auf den parkplatz. ich wolte mein wagen in 3 wochen bei ebey reinsetzen, soll ich damit dann noch warten?
 
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Schorni

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Was für eine "unklarer verkerslage"? Laberst Du denn hier??

Er fährt langsam = blinken = überholen. Biegt er ab oder zieht links rüber is es SEIN Problem. Selbst wenn vor ihm was langameres fährt was er DANN grad überholen will wenn Du überholst, hat ER DEN ÜBERHOLENDEN seine Aktion beenden zu lassen, dann kann er selber raus. Schliesslich hast Du geblinkt laut Aussage... Von daher: abhaun...

Tip: WECHSEL den ANWALT!!! :roll:
 
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Einarmiger

Einarmiger

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@alf3181, mein Gott, da tun einem ja die Augen beim Lesen weh !!!
Das ist ja ätzend. :flop:

Hast Du schonmal was von Rechtschreibung und Grammatik gehört ?
Wir sind dein deutschsprachiges Forum - was bitte soll dieses Kauderwelsch ? :evil:

Such Dir bzgl. der angeblichen Teilschuld einen fähigen Verkehrsrechtsanwalt - aber mit mehr Sorgfalt, als Du meinst, hier Texte verfassen zu können.

Wir können - und werden - Dir einen fähigen Verkehrsrechtsanwalt nicht ersetzen, Du brauchst eine ordentliche Rechtsberatung.
Nach dem dt. Rechtsdienstleistungsgesetz (hat das Rechtsberatungsgesetz abgelöst) dürfen wir hier keine Rechtsberatung geben oder gewähren.

Deswegen:
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