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[QUOTE="tachoprofi1, post: 412879, member: 11257"] Hallo , Das stimmt leider nicht ganz so. Hallo , Leider stimmt das nicht ganz so. Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt : Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal. Zitat : Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen. Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05 [url]http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060509_2bvr158905.html[/url] [url]http://www.123recht.net/article.asp?a=16676[/url] [/QUOTE]
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