
tst
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Hallo zusammen,
folgende Frage: Wie (und wo) ist es in der StVO geregelt, ab wann eine Stadtstraße als mehrspurig gilt, obwohl ggf. keine spurunterteilenden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht sind, die Fahrbahn aber breit genug für zwei nebeneinander fahrende LKWs ist und es sich zudem noch um eine Einbahnstraße handelt?
Konkrete Situation: Ich fuhr am Dienstag mit dem Motorrad bereits seit ca. 30 Metern links neben einem Lieferwagen auf einer sehr breiten Einbahnstraße her um in weiteren 50 Metern zu parken (dort ist das Büro). Plötzlich setze der Fahrer des Lieferwagens den Blinker nach links um in eine Parkbuch einzubiegen, übersah mich dabei und ich rammte ihn an der Fahrerseite. Frage ist, ob ich links neben ihm hätte fahren dürfen. Wie gesagt, überholen wollte ich ihn nicht, da ich ja selbst unmittelbar hinter der Unfallstelle parken wollte.
Gruß
Torsten
folgende Frage: Wie (und wo) ist es in der StVO geregelt, ab wann eine Stadtstraße als mehrspurig gilt, obwohl ggf. keine spurunterteilenden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht sind, die Fahrbahn aber breit genug für zwei nebeneinander fahrende LKWs ist und es sich zudem noch um eine Einbahnstraße handelt?
Konkrete Situation: Ich fuhr am Dienstag mit dem Motorrad bereits seit ca. 30 Metern links neben einem Lieferwagen auf einer sehr breiten Einbahnstraße her um in weiteren 50 Metern zu parken (dort ist das Büro). Plötzlich setze der Fahrer des Lieferwagens den Blinker nach links um in eine Parkbuch einzubiegen, übersah mich dabei und ich rammte ihn an der Fahrerseite. Frage ist, ob ich links neben ihm hätte fahren dürfen. Wie gesagt, überholen wollte ich ihn nicht, da ich ja selbst unmittelbar hinter der Unfallstelle parken wollte.
Gruß
Torsten