Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten

Diskutiere Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Heute muss Ich doch auch mal hierrein schreiben. In der Nacht von Samstag zu Sonntag um 01:50 Uhr hat die Rennleitung mir doch glatt einen...
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #1
der bärliner

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Heute muss Ich doch auch mal hierrein schreiben.

In der Nacht von Samstag zu Sonntag um 01:50 Uhr hat die Rennleitung mir doch glatt einen Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Halten und Parken verpasst, obwohl mein Auto auf einem Stück Privatstraße steht.

Bei uns ist laut Schildern das Parken halb auf dem Bordstein erlaubt, laut Schildern. Da Ich aber in einer Kurve parke, die etwas weiter ausgeschnitten ist, stehe ich wegen meiner 17" Alus komplett auf der Straße, ohne den Verkehr zu behindern. Dann habe ich noch von einem Hausmeister von uns erfahren, das dieses Stück Privatstraße ist.

Da dürfen Die mir doch keinen Zettel verpassen oder???

Ich werde jedenfalls, wenn der Zahlschein kommt, Einspruch einlegen und ein Foto mit anhängen, wo selbst ein Polizeiauto "falsch" parkt
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #2
Holger

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Das Polizeiauto hält oder wartet nur und parkt nicht.

Zur Privatstraße: Wenn kein Schild da steht: Hier gilt die StVo. kannst Du da parken wie Du willst. Du könntest höchstens gegen Regelungen des Mietvertrages verstoßen haben, aber da ist die Rennleitung nicht zuständig.

Privatstraße heißt, dass die dem Eigentümer der Wohnanlage gehört richtig?
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #3
der bärliner

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Ja das Straßenstück gehört dem Vermieter/Hausbesitzer.
Auf den Fotos ist sehr gut zu erkennen, das das Polizeiauto dort parkt und Schilder mit dem Zusatz "Hier gilt die STVO" gibt es hier auch nicht.
foto1.jpg

foto3.jpg

foto5.jpg

foto6.jpg

Sind mit nem Fotohandy aufgenommen.
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #4
Torsten

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@ der bärliner

Vielleicht täuscht es auch nur, aber wenn die Autos auf der Straße stehen ist es für Fahrzeuge mit LKW Breite schon eine bißchen eng. Die Feuerwehr z.B. hätteim Fall der Fälle wohl Probleme dort durch zu kommen. Gerade in Eurer Siedlung mit Wohnblöcken wo die Drehleiter zweiter Rettungsweg ist, halte ich das für bedenklich.

Im Übrigen muss eine Privatstraße und Grundstück als solche auch deutlich erkennbar sein. Da bei Euch wohl kein Schild "Privatstraße" steht, bzw diese durch andere Maßnahmen als abgetrenter Bereich kenntlich gemacht wurde (z.B. Belagswechsel Fahrbahn, Abtrennung durch Kantstein etc.) gilt diese Straße als öffentlicher Raum der von der Rennleitung bewirtschaftet werden darf.

Hatte entsprechende Erlebnisse auf einem Privatparkplatz mit Parken auf der Sperrfläche!!
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #5
LilRobb

LilRobb

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Torsten hat Recht!
Da kein Fallbaum oder ne Schranke den tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum vom beschränkt öffentlichen Verkehrsraum trennt und somit für den Nichteingeweihten keine Unterscheidung zwischen Privat und Öffentlich möglich ist, war der Schnittlauch hier vollkommen im Recht!
Stutze aber bei der Beschilderung, das blaue Schild "Parken auf dem Bordstein" darf nur vom Land, dem Kreis oder der kreisfreien Stadt aufgestellt werden, da hört es sich für mich merkwürdig an, dass das ne Privatstrasse sein soll!


Robin
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #6
der bärliner

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Mhh Schade, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen.
Das Schild stammt vielleicht noch aus einer älteren Zeit, Wo die Häuser noch dem Bezirk gehört haben. Jedenfalls laut Katasterunterlagen gehört das dem jetzigen Vermieter und ist somit Privat.
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #7

Tom

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@der bärliner
Wenn das wirklich eine Privatstraße ist, dann können die dir nix. Erstmal Widerspruch einlegen und begründen. Dann abwarten was passiert.
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #8

Hannibal-Lecter

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:!: Ich glaube auch, daß Du trotz Privatstraße wirst zahlen müssen! Grund: Ich bin ja öfters mal im VW-Werk Kassel, die haben einen Riesenparkplatz mit einigen privaten Zufahrtsstraßen. Schilder wie "Hier gilt die StVO" gibt es nicht, aber auch keinen Hinweis auf die Privatstraße. Und was soll ich sagen? Hier werden Knöllchen an Falschparker verteilt, von der Rennleitung Radarfallen eingesetzt und zu schnelle Fahrer abkassiert...

Gruß Hannibal
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #9

gerdd1

die rechtssprechung ist in diesem fall ziemlich eindeutig:
es ist nicht wichtig, ob privatstraße oder nicht. es ist einzig und allein davon abhänig, ob diese verkehrsfläche für "jedermann, ohne einschränkung frei zugänglich ist" und dadurch zur öffentlichen verkehrsfläche wird. die freie zugänglichkeit ergibt sich daraus, dass nicht kontrolliert wird, wer, wann und aus welchem grund diese verkehrsfläche befährt. dies würde durch einen schrankenwärter, absperrung o. ä . gewährleistet. da dies bei dir nicht der fall ist, muss man von der öffentlichkeit der verkehrsfläche ausgehen - damit ist auch die rennleitung zuständig. ein einspruch macht die sache dann jedenfalls nicht billiger.
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #10
Rudi

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Der Berliner Polizei scheint es gar nicht gut zu gehen :D

Bei uns fahren sie nur im fetten Passat Variant (Comfortline, teils Highline mit Schiebedach und in Silber) oder wenn VW Lieferschwirigkeinten hat ( :wink: ) mit E-Klasse Limousinen, seltener mit E-Klasse T-Modellen (Kombi).
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #11
der bärliner

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so,
heute habe ich doch tatsächlich das Schreiben mit dem Zahlschein bekommen. Satte 15€ wollen die haben.
Begründung: Sie parkten verbotswidrig und verhinderten dadurch die benutzung gekennzeichneter Parkflächen und behinderten +) dadurch andere.

Welch ein Schwachsinn, In die ecke stellt sich sonst niemand rein, da alle Angst haben, da eingeparkt zu werden.

Werde dort morgen erstmal anrufen
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #12

Stefan

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moin moin,

mach dich wegen die 15 Eus nicht unglücklich, hast 'nen Fehler gemacht, ... wird sicher nicht wieder passieren ... klar versteht man's - es ist ärgerlich, ... was soll's ... mach dich doch nicht wegen die paar Erdnüsse nicht fertich. Bezahlst das Knöllchen und kannst nach drei Tagen bestimmt wieder gut schlafen.
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #13
der bärliner

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@Stefan (Namensvetter :D)
Das Problem ist, das ich immer so stehe, weil ich meine Alus nicht zerstören will. wenn man das durchgehen lässt, kommen die jeden Tag an und kassieren ab. Habe heute natürlich dort niemanden erreicht, tolle Polizei
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #14

Stefan

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moin moin,

du willst dich doch nicht wirklich mit der Rennleitung anlegen. :roll: Ich würd's nicht versuchen. Wenn du denen mal in die Nase steigst, kannst du dir sicher sein, dass die dich so oft zur Kasse bitten, bis dir die Lust vergeht. :eek: Und wenn die dich eventuell nicht leiden können, fangen die vielleicht noch mit'm Abschlepper an. :(

Glaub kaum, das die Mitleid mit den Alus haben werden. Vielleicht solltest du dich nach 'nem besseren Parkplatz oder 'ner Garage umsehen.
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #15
der bärliner

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Ich werde morgen versuchen mit denen in Ruhe zu telefonieren. Mich ärgert es einfach nur, das die nach 1 1/2 Jahren damit anfangen. Hier ist leider auch nix mit Garage, ansonsten würde meiner nicht auf der Straße stehen müssen. Im Winter ist es mir auch egal, da ist Stahl drauf und ich stehe auch normal auf dem Bordstein.
 
  • Strafzettel wegen Verkehrswidrigem Verhalten Beitrag #16

John McClane

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der bärliner schrieb:
Ich werde morgen versuchen mit denen in Ruhe zu telefonieren. Mich ärgert es einfach nur, das die nach 1 1/2 Jahren damit anfangen. Hier ist leider auch nix mit Garage, ansonsten würde meiner nicht auf der Straße stehen müssen. Im Winter ist es mir auch egal, da ist Stahl drauf und ich stehe auch normal auf dem Bordstein.

Ich vermute mal, dass dich einer angeschissen hat. Streit in der Nachbarschaft?!
Zu den Bildern weiter oben: die dürfen das! Guck dir mal §35 StVO an...
 
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