Strafzettel wegen Parken in falscher Fahrtrichtung

Diskutiere Strafzettel wegen Parken in falscher Fahrtrichtung im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Meine Freundin hat mit ihrem Auto in einer Sackgasse auf der linken Seiten geparkt. Eine Dame von unserer kommunalen Verkehrsüberwachung hat ihr...
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Passicruiser

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Meine Freundin hat mit ihrem Auto in einer Sackgasse auf der linken Seiten geparkt. Eine Dame von unserer kommunalen Verkehrsüberwachung hat ihr ein Ticket verpaßt wegen Parken in falscher Fahrtrichtung.
Nach dem es sich aber um eine Sackgasse handelt bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so ganz rechtens ist.
Kurz noch ein paar Worte zu dieser Sackgasse. Auf der Fahrbahn befinden sich keinerlei Markierungen. Eigentlich kann man nur 50 Meter hinterfahren und entweder rechts ober links parken. Keine Einfahrten, kein Bürgersteig, keine Geschäfte, also einfach nur eine Art Schlauch. Es lag durch das Parken auch keine Behinderung vor.
Kann man da was gegen machen oder ist das einfach nur dumm gelaufen?
 
  • Strafzettel wegen Parken in falscher Fahrtrichtung Beitrag #2

Pumpedose

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@Passicruiser
Ich liebe deutsche Genauigkeit!! :evil:
So wie du die Sache schilderst..würd ich einfach mal behaupten das ist typische Abzockerei.Denn...wenn wirklich niemand gefärdet oder behindert wird kann man Gnade vor Recht ergehen lassen..Is aber Ansichtssache... :?

Denen ist anscheinend die Hitze nicht bekommen :D
 
  • Strafzettel wegen Parken in falscher Fahrtrichtung Beitrag #3

Alex679

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hi,

da wirst du nix gegen machen können! Ist nunmal nicht erlaubt...


§ 12 Abs. 4 StVO:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.



der Alex
 
  • Strafzettel wegen Parken in falscher Fahrtrichtung Beitrag #4

Hugo

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Alex679 schrieb:
hi,

da wirst du nix gegen machen können! Ist nunmal nicht erlaubt...


§ 12 Abs. 4 StVO:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.



der Alex

Abs. 4 geht noch weiter:
...Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.



Gruß Hugo
 
  • Strafzettel wegen Parken in falscher Fahrtrichtung Beitrag #5
Passicruiser

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Dann werden wir wohl in den sauren Apfel beissen und zahlen. Aber 15 Euro ist schon eine riesen Schweinerei. Ist ja teurer als wenn man die Parkscheibe vergisst.
Armes Bürokratisches Deutschland! :evil: :evil:
 
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