Schockzustand heute morgen

Diskutiere Schockzustand heute morgen im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hi, puh... das hätte böse enden könnne. Bei uns ist vor ca. 3 Wochen am Ortsausgang so ein 16jähriges Mädchen getötet worden. Fast gleiches...
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #1

Baumi

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Hi,

puh... das hätte böse enden könnne.
Bei uns ist vor ca. 3 Wochen am Ortsausgang so ein 16jähriges Mädchen getötet worden. Fast gleiches Szenario nur die Geschwindigkeit war niedriger. Trotzdem hat diese Geschwindigkeit gereicht, daß der Überholende das Mädchen so getroffen hat, daß die Verletzungen noch am Unfallort zum Tod geführt haben.

Sei froh, daß es so glimpflich abgegangen ist. Allerdings wundert es mich schon, daß in der heutigen Zeit niemand eine Adresse haben wollte. Fast jeder versucht doch bei solchen Unfällen einen Profit rauszuschlagen. Schlimm wie es ist aber leider ist das immer häufiger der Fall. Deshalb haben ja die Anwälte grad' im Verkehrsrecht so viel zu tun.....

Many Greetz

Baumi
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #2

Pumpedose

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@Yawa

Autsch! :eek:
Da haste aber saumäßig Glück gehabt(und der Radler erst) :!:
Ohne Mist...ich gestern Nachmittag im Regen auf dem Heimweg...so´n Träumer vor mir..ich vorbei an ihm und war auch gerade wieder auf meiner Fahrbahn da sehe ich auf der Gegenfahrbahn eine Frau mit Hund...oweh..hätte ich den Wagen später überholt...argh :?

Manchmal ist´s schon knapp.... :(
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #3

Alex679

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Hi,


da haste aber echt Glück gehabt!
Eigentlich müßte man ja jetzt ne Standpauke bezüglich nicht angepasste Geschwindigkeit und Sichtverhältnisse halten, aber ich denke daraus haste was gelernt und vl. auch andere...........

Warum ich überhaupt schreibe ist. So wie ich das verstanden habe hast du den Radfahrer bei ca 100km/h mit deinem Spiegel am Lenker erwischt. Ich kann mir nicht vorstellen das der sich "nur" die Hand gestaucht hat (im ersten Schock spürt man eh nicht viel).

Ist nur eine Vermutung, aber ich denke der kommt bestimmt noch mal auf Dich zu!






der alex
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #4

agenius

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Das kann noch immer böse enden .....

wenn der Radfahrer sich durch Zufall Deine Autonummer gemerkt hat, ins Krankenhaus geht wegen einer Untersuchung und den Verkehrsunfall angibt ist das Krankenhaus verpflichtet eine Anzeige zu machen. Falls er Deine Autonummer nennt, oder wenn Dich die Polizei ausforscht dann hast Du eine Fahrerflucht am Hals. Ich glaube jeder weiß was das bedeutet bei einem Unfall mit Personenschaden, auch wenns nur eine Prellung ist. In diesem Fall würde ich warscheinlich eine Selbstanzeige machen und den Sachverhalt genau darlegen. Aber ohne den Zeugen hast Du schlechte Karten. Wenn Du einen Anwalt kennst würde ich mich auf jeden Fall mal informieren was Du machen sollst.

Beispiel:

Ein Freund von mir mit seinem 125 ccm Chopper wird vor einem Jahr ebenfalls nur von einem Autospiegel gestreift, hat Schmerzen in der linken Hand. Er hat sich gedacht es wäre nicht schlimm (Prellung oder so) da er nur keine Kraft mehr in der Hand hatte. Macht sich mit dem Gegner alles aus und es wird ebenfalls ohne Daten weitergefahren. Im Laufe des Vormittages werden die Schmerzen unerträglich und er fährt ins Krankenhaus. Die Speiche war 2x gebrochen und muße sofort genagelt werden. Das Ö Krankenhaus hat eine Anzeige gemacht und die Ungarn (der war Ungar) haben den anderen Lenker ausgeforscht, keine Ahnung wie aber sie haben. Somit hat der eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen und eine Verhandlung wegen Strafe und Schmerzensgeld läuft noch obwohl der Robert das gar nicht will. Der Ungar bekommt natürlich Strafe, Führerscheinentzug und Schmerzensgeld werden dem warscheinlich aufgebrummt.

Ich weiß nicht wie das in DE ist aber bei uns wird es verfolgt obwohl das keiner der Beteiligten das möchte. Also bei Personenschaden immer nur mit dem Trachtenverein, sonst kann das böse enden.

Silver Surfer
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #5
Rudi

Rudi

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Ich würde auch vorsichtshalber zur Polizei gehen und den Vorfall melden.
Ist immer besser als Besuch von denen.
Falls der Radfahrer unbeschadet ist und nichts weiter unternimmt, ist die Sache wohl erledigt.

Stell Dir bloß einmal vor Du hättest ihn überfahren und er wäre vielleicht tod...
Man, an sowas mag ich gar nicht denken. Auch wenn einem keine Schuld trifft, über so etwas kommt man nur sehr schwer hinweg, wenn überhaupt.

Mein Onkel hat vor über 20 Jahren eine Teenagerin todgefahren, die mit mehreren Freundinnen nebeneinandern einer Kurve, die er nicht überblicken konnte, lief.
Er knappst noch heute daran ...
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #6
Tom9210

Tom9210

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auf jeden fall der polizei melden!
kannst ja erklären, dass ihr euch geeinigt habt und du dir nach deinem schock erst gedanken gemacht hast.
wenn du es als erster gemeldet hast, stehst du auf jeden fall besser da falls noch was nachkommen sollte.

hatte letztens einen ähnlichen fall, dort ging es zum glück nur um eine schramme.
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #7
Duke

Duke

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Das nenn ich wirklich Glück gehabt ,....für beide .

Aber ich kann mir nicht denken das es Fahrerfluch sein soll ,er hat sich um den Unfallbeteiligten gekümmert und hat ihn nicht im Dreck liegen gelassen .Wenn er einfach weiter gefahren wäre dann ist der Fall klar ,aber so nicht .Ich dachte immer ,Fahrerfluch ist wenn man sich UNERLAUBT von der Unfallstelle entfernt ,aber davon kann ja wohl nicht die Rede sein .Ich denke auch das es wohl nicht schaden kann wenn man sich eventuell mal bei der Polizei schlau macht .



mfg Duke
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #8

highhouse

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Ich kann dazu schreiben, das ich mal einen Fall hatte.
Vor mir quer eine Bundestrasse, von links kam keiner, ich also vorgefahren bis zur Mittellinie. Von rechts kam eine Fahrerin die sich so erschrocken hatte, das sie gegen ein Verkehrsschild gefahren ist (panische Überreaktion). Wir hatten uns nicht berührt!!! Als ich das sah bin ich gleich hin zu ihr und wir haben unsere Daten ausgetauscht. Ca. 1 Woche später bekomm ich Post von der Staatsanwaltschaft wg. Fahrerflucht :?
Ich hab dann den Beamten (Behörden) die Sachlage geschildert und der Fall war erledigt (hatte ja die Daten der Fahrerin!!!)
War also nix mit Fahrerflucht :D

Ergo: Immer alle Daten einsammeln die man bekommen kann. Speziell in Deinem Fall: Meldung bei der Rennleitung= was wann wo .....u.s.w.
Kann auf keinen Fall schaden.

Gruß Sven
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #9
LilRobb

LilRobb

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Also der Fahrradfahrer hätte dann aber schlechte Karten, immerhin hat der andere Wagen auch gehalten um nach dem Rechten zu sehen, was soll man mehr tun?
Hast noch das Kennzeichen von dem ??


Grüße Robin
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #10
Einarmiger

Einarmiger

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Mein unbedingter Tipp - geh' zur Polizei und schildere den Vorfall !!!

Dann kommste auf alle Fälle an einer Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort rum, fall der Typ doch noch in irgend einer Weise diese Kollision aktenkundig machen läßt, falls er dass nicht schon in der Zwischenzeit gemacht hat.
Aber auch dann wird Dein guter Wille honoriert und Du kommst glimpflicher davon ... unabhängig von der Schuldfrage !

Du, das gibt schon mal eben 7 Punkte in der Kartei !

Wenn Du das meldest, bist Du die Sorge erstmal los. Wenn sich niemand meldet, bist Du aus dem Schneider !
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #11

DennisNL1

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Hallo

Ihr habt euch geeinigt, Zeuge war auch anwesend.
Hier kann auf keinen Fall von Fahrerflucht geredet werden.

Zu deinem Schaden, ist es verboten zu überholen?
Der Radfahrer ohne Licht kann froh sein das Du Ihn nicht auf Schadensersatz angesprochen hast!
So ein Spiegel kostet doch über 100 Euro, lakieren usw.


Gruß Dennis
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #12
Einarmiger

Einarmiger

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@DennisNL1, das sagst Du, dass keine Unfallflucht vorliegt, aber ...

Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr ist ein Offizialdelikt, dass bei Bekanntwerden von Amts wegen verfolgt wird.

Bis der alle Beteiligten feststehen - sich gemeldet haben - steht bei unbekannten Beteiligten immer der Vorhalt des unerlaubten Entfernen vom Unfallort im Raum !
Und dieser Vorhalt wird z.B. immer dann erhoben, wenn sich der Unfallgegner ohne Hinterlassen seiner persönlichen Daten vom Unfallort entfernt hat !
Dabei spielt eine Einigung vor Ort keine Rolle, wenn sich der Geschädigte später auf einen schockähnlichen Zustand nach dem Unfall beruft.
 
  • Schockzustand heute morgen Beitrag #13

Alex679

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DennisNL1 schrieb:
Hallo


Zu deinem Schaden, ist es verboten zu überholen?

Gruß Dennis


Hallo,

eindeutig ja!

Denn Yawa schrieb selbst: Folgendes ist mir heute morgen passiert (ca. 06.50 Uhr - noch zappenduster):

Zappenduster: Das heißt er hätte nicht mit 100Km/h unterwegs sein dürfen!! Bei 100Km/h beträgt der Anhalteweg ca.130m. Die Reichweite seiner Scheinwerfer aber nicht! Ich schätze die jetzt mal auf 60m*, so das er nur mit max. 50-60 Km/h hätte unterwegs sein dürfen!
Damit würde der Radfahrer vor Gericht noch nicht einmal eine Teilschuld bekommen, weil er viel zu schnell war (nicht angepasste Geschwindigkeit) und §1 der StVO gilt (der Radfahrer ist nun einmal der schwächere Verkehrsteilnehmer).
So das solls gewesen sein.



*Ich möchte hier jetzt keine Debatten darüber auslösen wie weit euer Licht reicht. Es gibt jetzt bestimmt jemanden der sagt "sein Licht reicht locker 130m", mag ja sein. Es wird euch trotzdem kein Richter in D abnehmen.




der alex
 
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