Auf den Bildern ist zuerkennen,das es sich nicht nur um eine Stelle handelt,sondern um den fast ganzen Seitenstreifen.Es heißt nach einer Urteilssprechung, ist der FB Zusatnd bzw der Seitenstreifen in einem Schlechten Zusatnd,ist die Geschwindigkeit anzupassen,das eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Das was Du versuchen kannst, ist, auf die Straßenverkehrssicherungspflicht zupochen und versuchen zuermitteln,wann die Absicherungsbake aufgestellt wurde.Denn nur ne Bake reicht, um kurzfristig eine Gefahrenstelle abzusichern.Diese Frist liegt bei ca 2 Tagen.Ferner sollte schon ein VZ
" Seitenstreifen nicht befahrbar" aufgestellt werden,was aber bei kurzfristiger Absicherung nicht erforderlich ist.
Wenn der Höhenunterschied mehr als 7 cm ist,(Fb und Seitenstreifen) so kannst du Glück haben(Klage erforderlich in der Regel) 50 % des schadens bezahlt zubekommen.
Ferner sollte beachtet werden,das der Seitenstreifen nicht zur befahrbaren Fläche gehört.
Ich würde die Gemeide/Stadt/ Kreis/Land ,wer da zuständig ist ,mal vorsprechen und den Fall prüfen lassen,vielleicht,bekommst du deinen Schaden ersetzt, da die Kommunen versuchen werden,einen teuren Rechtsstreit zuvermeiden ( bei deinen 350 €).
Wünsche dir viel Glück und wenn frágen sind melden.
P.S: Könnte dir Gerichtsurteile geben,habe ich aber im Umzugskarton)
Bis dahin TDiler2