Schadenersatzhoehe bei Diebstahl?

Diskutiere Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Erstmal vorweg: mein Passi ist nicht geklaut worden. Es geht mir nur um eine Versicherungsrechtliche Aufklärung. Wir haben gerade folgendes...
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #1
passiOn

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Erstmal vorweg: mein Passi ist nicht geklaut worden. Es geht mir nur um eine Versicherungsrechtliche Aufklärung.

Wir haben gerade folgendes Szenario diskutiert:

Ich kaufe einen Neuwagen und bekomme einen Nachlass von 15% gewährt. Der Listenpreis bzw. der eigentliche/ursprüngliche Verkaufspreis beträgt 20.000 Euro, ich zahle demnach nur 17.000,- Euro.
Nun wird mir das Fahrzeug gleich im ersten Monat geklaut. Wieviel Schadenersatz bekomme ich von der Versicherung ersetzt?
In den ersten 6 Monaten soll man angeblich bei Totalausfall (Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden nach Unfall) den vollen Kaufpreis ersetzt bekommen.
Bekomme ich nun also 17.000 oder gar 20.000 Euros, da man nicht davon ausgehen kann, dass ich den gleichen Rabatt nochmal bekomme und ich diesmal ein Fahrzeug für den vollen Betrag kaufen muss??

Wer kennt sich damit aus?
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #2
powertoni

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Hi, bei uns in Ö ist es so, da wird die Versicherung immer vom Listenpreis bezahlt, ink. Zubehör.
Wenn nun der Wagen im ersten Monat verschwindet, hättest du vom Geld her Glück und bekämest den vollen Listenpreis also.
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #3
LilRobb

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Nee, die Versicherung möchte den Kaufbeleg haben und es wird logischerweise nur der entstandene Schaden ersetzt, und das ganze bis maximal zum Kaufpreis!



Also 17.000EUR bar Kralle!


Robin
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #4
Craschy

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@PassiON schön das ich dir mal helfen kann.(Bei der Weihnachtsfeier bei VW Fahrer hatte ich dich mit PC-genervt Bilder hochladen ect.)


Die Höchstentschädigung ist die UPE des Herstellers am Tag des Schadens.
Denk mal an den umgedrehten Fall,ein neues Modell zb.von Mercedes oder Porsche wird weit über UPE gehandelt weil die Käufer keine Wartezeit von 1/2-1 Jahr in kauf nehmen wollen,da gibt es nur UPE als Höchstentschädigung,
wohlgemerkt im Kaskoschadenfall!Im Haftpflicht sieht das anders aus.
Vorausgesetzt du hast in der Kasko zusätzlich die Totalschadenklausel die in der Regel die ersten 6 Monate gültig ist,das aber keiner die UPE bezahlt weiß die Versicherung auch!Es wird bei der Ermittlung des Kaufpreises ein Ortsüblicher Nachlass ermittelt (Nachfrage bei entsprechenden Händlern)und da wird sich deine erwartete "Gewinnspanne"schon etwas reduzieren!

Hast du keine Höchstentschädigung im Vertrag für die ersten 6 Monate vereinbart,ist die Höchtsentschädigung der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens und der wird nach Liste berechnet und dem tatsächlichen Markt angelichen (rechnerischer Wert wird je nach Marklage nach oben oder unten korrigiert).Für die Füchse sei gesagt auch hier gilt Höchstentschädigung UPE!! Für dein Beispiel würde ein Vorführwagen oder ein Fzg.mit Tageszulassung vermutlich zum tragen kommen.

So hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt,sollte noch was unklar sein :roll: einfach mail.

Gruß Thomas
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #5
passiOn

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Vielen Dank für eure Antworten.

@Craschy
Sehr ausführlich. :top: Kommst du aus der Branche?

Und wie klappt es mit dem Bilder hochladen und deiner Homepage...schon fertig?
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #6

Gast

Wo wir gerade bei diesem Thema sind...
Was passiert, wenn ich über den Zeitwert "hinausschiesse" mit der Schadenssumme? Sprich wirtschaftlicher Totalschaden? Muss ich das Auto dann abgeben? Verkaufen? Oder zahlen die die Reparatur wenn ich das Auto behalten/weiterfahren möchte?
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #7
Craschy

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@schorni
Also im Kaskoschaden sieht das folgendermaßen aus:Du hast den Passi selbst kaputt gefahren :cry: sagen wir mal der war zb. 15000,-Euro wert und der Schade beläuft sich auf 15100,-Euro dann wäre der Passi TOTALSCHADEN :eek: Die Höchstentschädigung deines Kaskoversicherers wären in diesem Fall 15000,-Euro gemäß Kasko Bedingung verbleiben die "Altteile"sprich der kaputte Passi beim Versicherungsnehmer --also bei DIR-- jedoch wird dir der Wert(Restwert) des kaputten Passi von den 15000,-abgezogen,diesen Wert ermittelt die Versicherung bzw.ein beauftragter Kfz-Sachverständiger in der Regel über eine Internet- Restwertbörse zb.Car TV hier werden Gebote von Gewerblich Restwertaufkäufern abgegeben,das Höchtsgebot wird die Versicherung dir in Abzug bringen und dir mitteilen wer der Käufer ist,wie lange das Angebot Gültigkeit hat und wie du mit dem Bieter (meist kostenfrei)in Verbindung treten kannst.Liegt also ein Restwertgebot von sagen wir mal 5000,-Euro vor bekommst du 10.000 Euro von der Versicherung.Ob du DEIN Passi an den Bieter,deinen Nachbarn,ein Autohaus oder auch garnicht verkaufst ist der Versicherung egal,den mit Nachweis eines Käufers hat die Versicherung die Leistung aus dem Vertrag erfüllt. :wink:
Der Restwert wird in der Regel schon ermittelt wenn die Reparaturkosten über 50% vom Wert des Passi liegen.Beispiel :Wert 15000,-Repartaurkosten 8000,- Würde hier ein Restwertangebot von 9000,-geboten und du läßt das Fzg.nicht in einer Werkstatt (offiziel mit Rechnung)reparieren,rechnet die Vers.so wie oben ab :!: 15000,- abzüglich Restwert 9000,- du bekommst 6000,-Euro :!:

Bei einem kleineren Schaden:15000,-Wert Reparatur 5000,-Keine Restwertermittung.Möglichkeit 1.Auto in Fachwerkstatt mit Rechnung reparieren lassen Rechnung an Vers.Möglichkeit 2.Reparaturkosten auszahlen lassen,dann werden jedoch nur die netto(ohne Mwst.) Reparaturkosten übernommen,die Mwst.gibt es erst bei Vorlage einer Rechnung auf der diese ausgewiesen ist.

Ob du den Fzg.wert bei Abrechnung auf Wirtschaftlichen Totalschaden voll erstattet bekommst hängt auch noch davon ab wie vergleichbare Fzg.am Markt angeboten werden (Regelbesteuert,Differenzbesteuert oder nur Privat)dieses hier auch noch zu erklären wäre ein eigendes Kapitel :!: :wink:

Hoffe es war verständlich :D

Gruß Craschy
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #8

Gast

Wooowwwoooowwoowoww :eek: Dann will ich mal hoffen das ich unter dem Zeitwert bleibe :? 9500€ Zeitwert Schaden wahrscheinlicherweise 8500€. Totaschaden wäre dann 9500€ :idea: sehe ich das nun richtig? Auaaahaaa
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #9
Craschy

Craschy

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@Schorni

Ja das siehst du richtig :lol: Wenn es bei 8500,-Schaden bleibt wäre es ein Reparturschaden,läßt du ihn jedoch nicht reparieren würde die Abrechnung mit dem Restwert zum tragen kommen.

Gruß Craschy
 
  • Schadenersatzhoehe bei Diebstahl? Beitrag #10

Gast

Nu ja. Reparieren schon. Aber nicht in der Werkstatt. Weil wenn... selbst ist der der Versaut :razz: Falls da überhaupt was über den Tisch kommt... Naja mal abwarten
 
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