Rücksendekosten bei defektem Artikel

Diskutiere Rücksendekosten bei defektem Artikel im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Ich habe mir bei ebay einen Artikel bei einem gewerblichem Händler gekauft. Dieser Artikel war defekt. Dies habe ich dem Verkäufer mitgeteilt und...
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #1

Kompasskalle

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Ich habe mir bei ebay einen Artikel bei einem gewerblichem Händler gekauft.
Dieser Artikel war defekt. Dies habe ich dem Verkäufer mitgeteilt und er schrieb mir, ich solle den Artikel zu Ihm zurückschicken. Nun habe ich die Kosten für die Rücksendung erstmal "vorfinanziert".
Einige Tage danach habe ich das Geld für den Artikel zurückerstattet bekommen.
Auf meine Frage, warum mir die vorausgelegten Portokosten nicht mit erstattet wurden, schrieb der Verkäufer, das der Kunde die Portokosten selbst zu tragen hat, weil der Warenwert unter 40€ lag.
Nunja, ich hab den Artikel ja nicht zurückgeschickt weil er mir nicht gefallen hat, sondern weil er defekt war.
Da müsste doch in so einem Fall, der Händler die Portokosten tragen.

Wie seht Ihr das, wer muss das Porto bei soetwas bezahlen? Der Händler oder ich?
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #2
Schorni

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Unter 40 - Du
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #3

Kompasskalle

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Wie schon geschrieben, mir geht es um die Rücksendekosten für einen defekten Artikel?

Hier mal ein Auszug aus der (Standart-) ebay Widerrufs- oder Rückgabebelehrung:
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt [...] Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

EDIT:

Hab da was im BGB gefunden:

§ 439
Nacherfüllung

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


Also muss der Verkäufer, meiner Meinung nach, die Rücksendekosten übernehmen.
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #4
Schmitti

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Wenn Du den Artikel im Rahmen der Nacherfüllung gegen einen heilen hast umtauschen lassen, kannst Du die Kosten zurückverlangen.

Wenn Du den Artikel zurückgegeben hast im Rahmen des Widerrufsrechts, also nicht einen gleichen Ersatzartikel dir hast schicken lassen, musst Du die Kosten der Rücksendung tragen.
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #5

Kompasskalle

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Der Verkäufer hat mich, nachdem ich Ihm mitgeteilt habe, das der Artikel defekt ist, gebeten, die Ware ausreichend Frankiert an ihn zurückzuschicken. Er wollte die Ware prüfen, ggf. reparieren oder zum Hersteller einschicken und mir dann Ersatz oder eine Gutschrift zukommen lassen.
Nach ein paar Tagen kam dann von Ihm eine Mail, das er mir das Geld gutschreibt.
Naja, das hat er gemacht, nur eben ohne die vorausgelegten Rücksendekosten.

Es hat also nix mit Widerruf oder der gleichen zu tun.
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #6
Schmitti

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Es ist, sofern der Artikel schon defekt war, als er bei Dir ankam, Deine Wahl, ob der Händler den Artikel repariert/reparieren lässt oder ob Du einen neuen bekommst.

Das lief alles nicht besonders gut.

Hast Du der Rückerstattung des Geldes zugestimmt?
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #7

Kompasskalle

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Als der Verkäufer mir mitteilte, ich soll die Ware zurückschicken damit er sie prüfen, ggf. reparieren oder zum Hersteller einschicken kann und mir dann Ersatz oder eine Gutschrift zukommen lässt, habe ich ihm geschrieben, wenn ich die Wahl zwischen einem Ersatz oder der Gutschrift hätte, würde ich die Gutschrift nehmen.

Der Verkäufer hat mir auch mitgeteilt das es sich um einen Garantiefall handelt.
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #8
Schmitti

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Das lässt sich durchaus als Widerspruch deinerseits werten. Der Abzug der Versandkosten wäre damit, rein formell betrachtet, in Ordnung. Man könnte zwar argumentieren, dass der Händler nochmal darauf hätte hinweisen müssen, dass in diesem Fall die Rücksendungskosten nicht erstattungsfähig sind, aber das ist jetzt erstmal blanke Theorie und würde in seiner Wertung vom Richter abhängen. Ich würde es verneinen.

Ob es sich um einen Garantiefall handelte oder nicht, spielt somit auch keine Rolle mehr.
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #9

CooleTrickle

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Als gelernter KAufmann, kann ich nur sagen das mit UNTER 40€ ist Käse.

Egal ob der Artikel Kaputt ist und nur nich gefällt, der Verkäufer (gewerblich) hat immer die Versandkosten zu tragen.

Das mit den 40€ hat sich zwar so eingebürgert, beruht aber auf keiner Gesetzlichen Grundlage.
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #10
Schmitti

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CooleTrickle schrieb:
Als gelernter KAufmann, kann ich nur sagen das mit UNTER 40€ ist Käse.

Egal ob der Artikel Kaputt ist und nur nich gefällt, der Verkäufer (gewerblich) hat immer die Versandkosten zu tragen.

Das mit den 40€ hat sich zwar so eingebürgert, beruht aber auf keiner Gesetzlichen Grundlage.

Hi. Ich spar mir mal jeden Kommentar und darf folgenden Paragraphen zitieren:

§ 357 - Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(...)
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt (...).(
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #11

CooleTrickle

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2.6 Folgen der Rücksendung
Durch den Widerruf des Vertrages wird der Vertrag unwirksam.
Grundsätzlich trägt nach § 357 Abs. 2 BGB Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe Kosten und Gefahr der der Unternehmer. Allerdings dürfen dem Käufer die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt.
Dies gilt übrigens nicht wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht oder defekt ist. Wer also statt des Objektivdeckels mit 77mm Durchmesser einen mit 55mm Durchmesser erhält, muß nicht die Kosten für die Rücksendung tragen.

und @Schmitti
Das was du geschrieben hast ist erst seit 2004 in Kraft getreten, meine Ausbildung war aber schon etwas länger her und glücklicherweise hab ich in der EDV bei uns damit nichts am Hut!
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #12
Schmitti

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Morgen,

ich habe nochmal im Kommentar nachgelesen und es stimmt, was CooleTrickle geschrieben hat: Wenn die Ware defekt ankam, muss der Verkäufer die Rücksendungskosten auch im Falle des Widerrufs tragen.

Für Kompasskalle heißt das: Du kannst das einbehaltene Geld grundsätzlich noch herausverlangen.

Eine Kleinigkeit wäre da aber noch: Das, was ich geschrieben habe, ist schon 2002 in Kraft getreten. :wink:
 
  • Rücksendekosten bei defektem Artikel Beitrag #13

CooleTrickle

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Is ja net so wild *gg*

Dafür ist das Forum da das viele ne Antwort geben und letztendlich eine richtige dabei ist bzw von jedem etwas.

Wie gesagt meine Ausbildung is schon lange her und immer wieder wird mal was geändert.
 
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