Reperatur bezahlen obwohl nicht gewollt?

Diskutiere Reperatur bezahlen obwohl nicht gewollt? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Moin Habe vor einigen Tagen eine Digicam zur Reperatur gebracht, bzw. wollte erster einen Kostenvoranschlag für die Reperatur. Diesen habe ich...
  • Reperatur bezahlen obwohl nicht gewollt? Beitrag #1

alien2020

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Moin

Habe vor einigen Tagen eine Digicam zur Reperatur gebracht, bzw. wollte erster einen Kostenvoranschlag für die Reperatur. Diesen habe ich auch bekommen und der Betrag von 100€ für die Reperatur war mich zu hoch.

Nach einigen Tagen kam dann der Anruf vom Fachhändler das meine Kamera wieder da wäre, jedoch ausversehen doch repariert wurde. Er besteht jetzt jedoch darauf das ich die Kosten für die Reperatur übernehme, bzw. will mir max 10€ entgegen kommen.

Das beste war sein Kommentar "Dann sende ich es zurück sie sollen es wieder kaputt machen" !

Wie ist denn da die rechtliche Lage? jemand ne Ahnung davon?

meine MEINUNG ist, ER hats verbockt, ER muss dafür grad stehen!

mfg tobias
 
  • Reperatur bezahlen obwohl nicht gewollt? Beitrag #2

supreik

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also du mußt nur das bezahlen was du auch in auftrag gegeben hast. hast du was schriftlich (so ne art: machen sie mir kostenvoranschlag) ?
 
  • Reperatur bezahlen obwohl nicht gewollt? Beitrag #3

Andre

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Also da ich vor nicht alll zu langer Zeit einer Fachkurs bei der IHK hatte .....was die Rechtliche Lage angeht kann ich nur sagen .....
bezahlen musst du gar nix, da das wohl sein verschulden ist ( AGB ) , der Spruch dan machen wir wieder kaputt ( rechtlich kann er es ! ) aber wer wäre so dumm und bezahlt das auch noch mal, es sei er legt selber Hand an. Was die Sache angeht von wegen Reperatur und so ......solange du keinen Reperaturauftrag unterschrieben hast, hast du damit wohl auch keine Einverständniss abgegeben.
Ich würd die Camera sofort zurück fordern egal ob heile oder kaputt,wirst ja sehen wie er Reagiert zudem würde ich sagen das du laut ( Hersteller ) z.b. Cannon Hotline den Fall des Händlers geschieldert hast und Sie dir sehr freundlich nach dem Händler Namen gefragt haben denn du aber ERST mal nicht sagtest !
Sollte er da immer noch stur bleiben hilft nur Rechtschutz oder wiklich Hotline ! Bei öfteren Beschwerden ( nachbar :lol: ) des Hersteller entzeiht der dem Händler recht schnell die im vorraus bereit gestellten Produkten.
Bei einem grösserem Geschäft bitte mal den Geschäftsführer :twisted:
 
  • Reperatur bezahlen obwohl nicht gewollt? Beitrag #4
Torsten

Torsten

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@ Andre

Kaputt machen darf er die Kamera mit Sicherheit nicht. Er darf die ausgebauten defekten Teile wieder einbauen, aber er darf die reparierten Teile nicht wieder kaputt machen. Das wäre rechtlich Sachbeschädigung.

@ Tobias

Wenn Du für die Reparatur keinen Auftrag erteilt hast, brauchst Du diese auch nicht zu bezahlen. Geh in den Laden und verlange Deine Kamera zurück, der Händler muss Sie Dir aushändigen, da er für unrechtmäßige Forderungen kein Pfandrecht hat (Wenn dieses überhaupt in seinen AGB vereinbart ist!). Im Zweifel wirst Du wohl die Polizei zur Durchsetzung Deiner Rechte in Anspruchnehmen können. Bestell sie zum Laden und lass Sie die Sache regeln. Der Händler kann Dir ja gerne eine Rechnung mitgeben und Dich verklagen!!
 
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