Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter?

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  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #1

Despetaler

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Hallo Leute,

wie sieht es aus wenn ich einen Upsolutechip in meinen 1,8 T einbauen lasse (mit Funkschalter), den Wagen aber mit Serienkennfeldern im Öffentlichen Strassenverker benutze? (Den Tuningchip also nur auf abgesperrtem Gelände verwende oder halt gar nicht!)
Mache ich mich Strafbar allein durch den Einbau?

Wie sieht es aus mit meiner Versicherung?
Muss die mir bei einem Schaden nachweisen, dass ich mit Chipleistung gefahren bin, oder reicht die Montage (das Vorhandensein) des Chips um mir den Versicherungsschutz zu streichen?

Was kann die Rennleitung (evtl. TÜV) machen wenn die den Chip bemerken?

Schreibt mir eure Meinung

Gruß Despetaler
 
  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #2
relax_baby

relax_baby

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grob gesagt egal was du machst du bist schuldig ab dem augenblick des einbaus
 
  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #3

Dexter

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Hi,
vielleicht gibts da ja ne Regelung wie bei NOS?
Hab mal was gehört, man bekommt NOS eingetragen, aber man darf im Straßenverkehr nur mit leerer Pulle rumfahren? Also der EIN/ANBAU wird nur eingetragen?
Aber das auf einen Chip zu beziehen, geht nicht denke ich.
Flasche leer, kann man sehen am Manometer -> Figerabdrücke an der FFB geht wohl schlecht :lol:
 
  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #4

knigge

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Ok, dann werde ich mal ein wenig Licht ins dunkeln bringen:

1. Mit der Vornahme der technischen Änderung erlischt die Betriebserlaubnis. Man verliert die Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (hört sich gut an, gell) sowie den Versicherugnsschutz. Es ist hierbei unerheblich, ob von der Änderung Gebrauch gemacht wird oder nicht, es genügt alleine die Abänderung oder Anbringung der Teile bei der Inverkehrbringung.

(Damit dürfte auch das NOS-Märchen geklärt sein)

2. Die Versicherung zieht hierbei in Regress. Sie tritt also für die Schadensregulierung in Vorlage, fordert jedoch ihren Teil beim Versicherugnsnehmer wieder ein. Auch hierbei ist unerheblich, ob die Vornahme der Änderung für den Unfall erheblich war. Es liegt ein Vertragsbruch vor - Ende. Es gibt Versicherungen, die gehen knallhart vor und beanzeigen zusätzlich in dem Falle den Versicherungsnehmer wegen Betrug - wenn der Beitrag durch die Leistungssteigerung höher gewesen wäre (was sie oftmals ist).

3.Der TÜV kann im Rahmen einer Hauptuntersuchung die Plakette verweigern und eine Wiedervorführung verlangen. Sollte das Tuning extrem sein (und der Prüfer z.B. mangelnde Bremsleistung für die Motorleistung attestieren), kann er das Fahrzeug vor Ort als Verkehrsunsicher abstempeln.

4. Die Rennleitung hat diverse Möglichkeiten. Diese geht vom einfachen, kostenlosen Mängelbericht mit Wiedervorführung über die OWI-Anzeige (75,-€, 3 Punkt für den Halter und 50,-€ 3 Punkte für den Fahrer) bis hin zur Stillegung vor Ort oder aber der Sicherstellung des Fahrzeuges als Beweismittel oder zur Gefahrenabwehr. Bei letzterer Variante kann der Verursacher pflichtig gemacht werden und muss alle Kosten tragen - abschleppen, unterstellen etc. Ein Gutachter kann hinzugezogen werden, um die Veränderung zu dokumentieren, diese Kosten werden im Verfahren gewahrt und dem Verursacher aufgelegt.

PS: Das ist keine Meinung, das sind Fakten! Überlege also, was eine TÜV-Abnahme kostet im Vergleich zu dem, was passieren kann. Und ich will erst gar nicht mit der Leider "Kind angefahren und querschnittsgelähmt" anfangen...
 
  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #5

Passat3

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Knigge :top:

So sieht es aus , alles was am Fahrzeug geändert wird´, daß wird auch eingetragen! Macht zwar oft einen gewissen Aufwand, lohnt sich aber. Wenn ich mir überlege wie oft ich angehalten wurde un sich die Rennleitung über meine schwarzen Rückleuchten im 32b "mokiert" hat, da hat sich die Eintrageung sehr oft bezahlt gemacht! Der Schein sah zwar schön voll aus mit Anhang und bis auf 1,5 Zeilen voll beschrieben, war aber immer sehr hilfreich.
Und deshlab halte ich es seit je her so: Was Um- oder angebaut wird, das wird auch Eingetragen. Bekomme ich keine Eintagung, so wird der Umbau nicht gemacht! Und vorher beim TÜV fragen hilft oft, da von vorn herein die benötigten Auflagen klar sind um die Eintargung zu erlangen. (Damals sogar für Abgasanlage mit: Krümmer, Kat, Ersatzrohr vom Diesel und Remus-UNI-Dämpfer.)
 
  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #6
rick378

rick378

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Bei Nichteintragung kann sich die Versicherung bei Dir melden, wegen Beitragsbetrug, Du kassierst 3 Punkte von den freundlichen Grün-weißen und bekommst Post vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung, da sich die Schadstoffklasse ändert.
 
  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #7

Despetaler

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Dank an Knigge für die Ausführliche Erläuterung.
Ich habe mir das zwar schon gedacht, aber fragen kostete ja nichts.
Ich werde mir also keinen Chip implantieren lassen!

Gruß Despetaler
 
  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #8

Dexter

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Wieso nicht?
Was hält dich davon ab? Es gibt doch auch genügend Anbieter mit TÜV.
Auch für schmales Geld.
 
  • Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter? Beitrag #9

Despetaler

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Hallo Dexter,

dann mal her mit den Fakten.
Preis, Leistung...
Ist für einen 1,8T MKB ANB.


Gruß Despetaler
 
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