Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage

Diskutiere Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallöle, ein Bekannter hat mich heute angesprochen und mir eine Frage bezüglich einer Problematik gestellt, die ich leider nicht beantworten...
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #1

Baumi

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Hallöle,

ein Bekannter hat mich heute angesprochen und mir eine Frage bezüglich einer Problematik gestellt, die ich leider nicht beantworten konnte.

Ich hoffe, daß ich den Vorgang noch richtig wiedergeben kann.

Also......

Vor 2 Wochen hat mein Bekannter einen Freund zum Baumarkt gefahren um ihm beim Einkaufen von Rohleitungsmaterial zu unterstützen. Gesagt getan. Nach dem Einkauf mußten dann die Sachen in dem Kombi verstaut werden. Darunter befanden sich dann auch Kupferrohre die durch die Hecklappe über die umgelegte Rückenlehne zwischen den Sitzen hindurch nach vorne geschoben wurden. Der Freund des Bekannten hat dann ein Rohr so unachtsam nach vorne geschoben, daß es genau ins Radio gekracht ist dieses beschädigt wurde.

Na ja, dachten sich die 2. Wozu ist man denn haftpflichtversichert. Der Freund meines Bekannten hat also als Verursacher den Schaden seiner Versicherung gemeldet und ein Formular bekommen wo er den Schadenhergang schildern sollte (ist ja normal bei so einem Schaden). Der Geschädigte (mein Bkannter) hat auch so ein Formular mit der Bitte um Mitteilung des Schadenherganges bekommen. Komischerweise stand wortwörtlich in dem Fragebogen. "Wer hat unmittelbar vor dem Schadeneintritt das Fahrzeug bewegt".

Das kann doch nur eine Fangfrage sein oder ?! Da geht es doch sicher darum, daß die Versichrung versucht den Schadenanspruch des Anspruchstellers abzuwehren....

Nur just for Info. Der Besitzer des Wagens (also der Geschädigte) hat das Fahrzeug als letzter vor dem Schadeneintritt bewegt. Das Fahrzeug wurde also nicht wissentlich verliehen.

Wer weiß wie es sich verhält ????

Many Greetz

Baumi
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #2

FRank

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Hallo Baumi,

meinst du die Auto Haftpflicht oder die Privat-Haftpflicht!

Ich denke doch wohl, dass die das über die Privathaftpflicht regeln werden!
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #3
Craschy

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Frohes Neues alle zusammen.

@ Baumi

Ich würde das genauso schildern wie du es hier geschrieben hast und wie es ja wohl auch tatsächlich gewesen ist.
Die Privathaftplicht des Bekannten von deinem Freund wäre hier zuständig.
Wer das Fzg.unmittelbar vorher gefahren hat?Wäre der Freund deines Bekannten gefahren wäre der PKW mit Wissen und Erlaubnis "ausgeliehen"
gewesen und der Verleihende hätte dann auch das Risiko das was beschädigt wird.(Leih ich mir deine Bohrmaschine und geb sie dir beschädigt zurück zahlt meine Vers.nicht)

Gruß Craschy
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #4

Baumi

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@FRank
ich vermute, daß die wirklich wissen wollen ob mein Bekannter den Wagen "verliehen" hat und demnach die private Haftpflich nicht aufkommen muß. Und da er den Wagen ja nicht aus den Hand gegeben hat, ist die Schadenfrage ja eindeutig geklärt.

@Craschy
so würde ich das als "Unkundiger" auch sehen.

Many Greetz & besten Dank für die Tipps

Many Greetz

Baumi
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #5

Kolbenfresser

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hallo,

klarer Fall für die Privat-Haftpflicht.
Person A hat versehentlich das Eigentum der Person B beschädigt. Daß es sich hierbei um ein Auto, resp. Teile davon (Radio) handelt, ist völlig egal.

Solche Fragen stellen die Versich. immer. Ab und zu geht Ihnen damit ein Idiot ins Netz, der auf die Fragen antwortet und irgendwelchen, juristisch anfechtbaren Mist schreibt. Genau das ist das Ziel der Versicherungen.

mfg,
der KolbenFresser
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #6

Taucher300

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@Kolbenfresser
Da wär ich mir nicht so sicher.
Hatte auch mal nem Parkplatz mit dem Einkaufswagen das Auto neben mir leicht beschädigt (kleine Kratzer in der Stoßstabge). Dachte auch das die Privat-Haftpflicht zuständig sei. Kam dann der Brief von der Versicherung, das dies ein Fall für die Autohaftpflicht ist, weil es beim beladen des Fahrzeugs passiert ist. Und dann ist die Autohaftpflicht zuständig. Ich konnte es zwar nicht glauben, aber die Versicherung hat nicht bezahlt.
Gruß
Lars
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #7
Duke

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Hallo Taucher ,ich hatte mal ein gespräch mit meinem Versicherungsmann genau über das thema und konnte es nicht glauben das es so ist ,aber ich kann es nur bestätigen ,aber es ist so .



mfg Duke
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #8

Kolbenfresser

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Taucher300 schrieb:
@Kolbenfresser
.... weil es beim beladen des Fahrzeugs passiert ist. Und dann ist die Autohaftpflicht zuständig. Ich konnte es zwar nicht glauben, aber die Versicherung hat nicht bezahlt.

hallo,

Tsss, Tsss
Was hat denn das Beschädigen eines Autos A mit dem Beladen eines zweiten Autos B zu tun ??? NICHTS. Hättest du das Auto A z.B. beim Gassigehen mit dem Hund ( wie auch immer ..) beschädigt, hätte deine Haftpflicht bezahlt, oder wie ist das jetzt zu verstehen ???

Sorry Leute, aber ich glaube, Ihr laßt euch alle zu sehr von den Versich. verarschen.

mfg,
der KolbenFresser
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #9

Bear70

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Ich denke der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus:

:arrow: 1) Private Haftpflichtversicherung des Beifahrers
diese wird NICHT zahlen, da es sich hierbei um einen Schaden in Folge einer Gefälligkeitshandlung handelt !! Es sei denn, Gedfälligkeitshandlungsschäden sind per Klausel AUSDRÜCKLICH in der privaten Haftpflicht des Schädigers eingeschlossen.

:arrow: 2) KFZ-Versicherung des Fahrers
Es ist tätsächlich so. Sollte der FAHRER beim Gebrauch, Beladen, Ausladen, Reparieren des versicherten KFZ jemandem anderen einen Schaden zufügen, dann zahlt die KFZ-Haftpflicht. Z.Bsp. mit dem Einkaufswagen das Nachbarfahrzeug beschädigen.

:arrow: 3) BAUMIs Frage
Die KFZ-Versicherung gilt immer für das Fahrzeug, egal WER fährt, wenn es sich um einen berechtigten Fahrer handelt. Sollte jetzt jedoch ein unberechtigter Fahrer einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben, dann zahlt die KFZ-Haftpflicht zwar auch, aber hat Regreßansprüche. Also, wenn der Schädiger gefahren ist, ist er ja berechtigte Person und somit ist seine private Haftpflicht aus dem Schneider. Und die KFZ-Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die einem DRITTEN zugefügt werden. Daher die Frage nach dem Fahrer.

:arrow: 4) Wer zahlt ??
Leider denke ich, daß keine Versicherung zahlt, zumindest nicht nach den Versicherungsbedingungen und dem allgemein gültigen Recht im Rahmen der Haftpflicht.
AUSNAHME:
Der Schadenverursacher ist NICHT gefahren, hat diese Gefälligkeitsklausel in seiner privaten Haftpflicht oder eine sehr kulante Versicherung.


Ich hoffe, alles richtig wiedergegeben zu haben, ist ja doch etwas verzwickt. :roll:
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #10

Baumi

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@Bear70

danke für Deine Ausführungen.

(Szenario 2)
Nun spinnen wir den Fall mal weiter, weil mich persönlich solche Dinge auch immer sehr interessieren (man weiß ja nie).

Angenommen der Freund vom Bekannten (nicht der Besitzer des Wagens), lädt nicht weil es ihm vom Besitzer des Wagens erlaubt wurde, sondern dreisterweise besagtes Rohr in das Fahrzeug und es kommt zu der genannten Beschädigung.

Somit hat weder der Geschädigte noch der "Schädiger" eine Gefälligkeitshandlung erbracht. Der Schadenverursacher hat in dem Fall doch ganz klar das Eigentum beschädigt.

Soll heißen, mein Bekannter hat ihm nicht ausdrücklich gestattet, sein Fahrzeug mit einem Rohr zu beladen, welches im Besitz des Verursachers ist.

Mensch ist das compilcated.......

Many Greetz

Baumi
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #11

Bear70

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Hi Baumi,

das Folgende ist jetzt natürlich trockene Theorie und ziemlich kleinkarriert, aber so sind sie nun mal, die Bestimmungen :lupe: :

Der Bekannte läd Rohre für den Fahrer ein, alle wissen Bescheid:
==> Gefälligkeitshandlung, kein Versicherungsschutz über PrivHaftVers

Der Bekannte läd Rohre des Fahrers ein, ohne Wissen des Fahrers, aber um ihm zu helfen:
==> Gefälligkeitshandlung, kein Versicherungsschutz über PrivHaftVers

Der Bekannte läg seine eigenen Rohre in den Wagen des Fahrers, der nichts von alledem weiß und nicht seine Einwilligung gegeben hat, nur mal kurz den Bekannten auf dem Baumarktparkplatz hat sitzen lassen im Fahrzeug, um selber auf die Toilette zu gehen und der Bekannte die Zeit nutzte, um mal schnell seine eigenen Rohre zu kaufen ..... :freak:
==> keine Gefälligkeitshandlung, Versicherungsschutz über PrivHaftVers

==> aber mach das mal Deiner Versicherung klar :angel:


Deswegen immer vor Schadensmeldung mit jemandem sprechen, der sich mit sowas auskennt !!!!! Oft ist der Fall nicht so einfach, wie er scheint. Das sieht man auch an dem normalen Rechtsempfinder der Vorposter hier. Ich hätte genauso gedacht. Aber leider spielen die Versicherungsbedingungen nach ganz eigenen Regeln .....
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #12

Baumi

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@Bear70

und siehe da - ich habe es verstanden :D
Dachte ich mir schon, daß die Versicherungen schon wissen, wie sie um eine Regulierung kommen können.

Tja, dann hat mein Bekannter eben Pech gehabt. Hätte er vorher jemanden gefragt der sich damit auskennt (das Forum), dann wäre es sicher besser ausgegangen. Oder man einen guten Betreuer bei der Versicherungder im Schadenfall beim Schriftverkehr hilft. Aber immer diese Direktversicherungen.....

Many Greetz

Baumi
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #13

agenius

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Also wenn Dein Freund sein Auto herborgt (also jemand anderer fährt) und der etwas am Auto zerstört, handelt es sich dabei um einen Benutzungsschaden und wird von keiner Auto. bzw. Privathaftpflicht gedeckt.

Wenn wir beide zum Baumarkt fahren(Du fährst), Du alles zum einladen vorbereitest (Sitzbank umlegen) und ich UNGEFRAGTER WEISE die Rohre in den Wagen schiebe, dabei das Autoradio zerstöre, oder die Polster aufschlitze oder sonstiges, dann zahlt meine Privathaftpflicht(Gilt ebenso für meine Kinder).

Das hatte ich einmal mit einem Bekannten, beim Spannen mit einem Gummispanner BEIM BELADEN am Dachgepäckträger ist der Haken von dem Spanner abgerissen und der Rest mit dem Gummiband dem ins Auge geflogen, meine Versicherung ist für alle Behandlungskosten und Schäden aufgekommen, sogar für die aufgetretene Verschlechterung des Sehvermögen mit einer Einmalzahlung.


Silver Surfer
 
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  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #14

Taucher300

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@Kolbenfresser
Die haben geschrieben, das es sich um den Beladevorgang des Fahrzeuges handle und dadurch die KfZ Haftpflicht aufkommen müße.
Konnte es ja auch nicht glauben und den Versicherungsheini auch schon blöd angesprochen habe (danach). Is aber so. Frag mal bei deinem Versicherungsmann nach. Denke der wird dir dann das gleiche sagen.
Wäre ich nicht so ehrlich gewesen und hätte gesagt, es wäre auf dem Weg zum Auto passiert, hätte es die Privat-Haftpflicht zahlen müßen. Da sieht man, wie weit man mit Ehrlichkeit kommt :? .
Gruß
Lars
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #15

Bear70

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@agenius:

Die priv. Haftpflicht würde nicht zahlen, wenn Du ungefragter Weise die Sachen einräumen würdest. Der Hintergrund der "Gefälligkeit" ist dort gegeben !! Dies ist ein Ausschluß in der priv. Haftpflichtversicherung.
Wie gesagt: Es sei denn, die Gefälligkeitsklausel ist in Deinem Versicherungsvertrag eingeschlossen. Sollte man sowieso generell mal überprüfen. 80% der sogenannter Haftpflichtschäden sind Gefälligkeitsschäden. Sprecht mal mit Eurem Versicherungsmenschen !!


War es Dein Auto, oder der Wagen des Bekannten ??
Wenn es Dein Wagen war, dann zahlt die KFZ-Haftpfl. War es der Wagen Deines Freundes und Du hast geholfen, dann zahlt Deine Versicherung (lt. Bedingungen) für die Kosten des Unfalls (Folgekosten: Behandlung, dauerhafte Beeinträchtigung der körperl. Versehrtheit etc.) aber nicht für den defekten Haken. Da gibt es einen Unterschied.
Habe grade mal versucht was schriftl. zu finden, habe aber leider nichts gefunden. Bin mir aber 100%ig sicher !!
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #16
Duke

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Ich habe schon immer gewusst ,wenn man immer die Wahrheit sagt ,dann ist man auch immer der Dumme ,weil die Versicherungen einem aus´allem einen Strick dehen will.Deshalb sollte man einen Versicherungsvertreter seines vertrauens haben ,der einem in solchen Sachen hilft statt zu schaden .



mfg Duke


PS: Das es hier im Forum mal wieder Leute gibt die eine Versicherung haben ohne Haken und Ösen war mir wieder mal klar ,aber so eine hab ich nu mal nicht .
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #17

agenius

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@Bear70 Es war sein Wagen, der Spanner auch. Ich denke er hat den defekten Haken der mir abgerissen ist nicht geltend gemacht da er vermutlich andere Probleme hatte. Aber Baumis Freund will auch nicht ein Rohr ersetzt haben sondern den Radio.

Willst Du damit ausdrücken einen körperlichen Schaden hätte dessen Privathaftpflicht gedeckt, aber den Radio nicht? Ich kanns nicht glauben.

Also wenn ich den Radio ruiniert hätte und meine Versicherung zahlt nicht, stehen die mit Sicherheit in der Zeitung.

Silver Surfer
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #18

Bear70

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@agenius:

jau, das mit dem Radio ist tatsächlich so, aber wie gesagt, es ist die Theorie. Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie bei Deinem Fall die Zusammenhänge genau waren und WIE die internen Meldungen in der Versicherung gewesen sind, desweiteren lag ja auch ein etwas anderer Schadensschwerpunkt vor (großer Personenschaden im Vergleich zum Radio). Es kommt auf viele Faktoren an.
Sei froh, wenn Deine Versicherung es so geregelt hat und vielleicht würde Sie auch das Radiio zahlen. Wie gesagt: Theorie und Praxis !!
Das oben geschriebenen zeigt nur die Theorie (habe ich ja jetzt schon mehrmals gesagt!!) Es gibt immer Grauzone, Kulanz, "Schadensmeldung" und Ermessensspielräume ......

PS habe ich, glaube ich, noch nicht gesagt:

FROHES NEUES JAHR allen zusammen !!!
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #19
Bigmurdock

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Leider muss man wirklich immer aufpassen und überlegen, was man der Vers. schreibt.

Einem Bekannten ist vor kurzem zuhause etwas auf das abgenommene Bedienteil gefallen! Das lag auf einem Tisch und da ist was draufgefallen. Die Kosten hat dann die eigene Hauratversicherung ersetzt!
 
  • Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage Beitrag #20

Pasatt

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Also wenn ich den Radio ruiniert hätte und meine Versicherung zahlt nicht, stehen die mit Sicherheit in der Zeitung.


Soll jeder in der Zeitung stehn, der nicht zahlt .... ?
Ich würde dann das Radio selbst bezahlen, wenn die Versicherung das nicht macht. Das nennt man Charakter, wenn man in jemanden Schuld steckt. Aber es denkt nicht jeder wie ich....

Gruß nibi123
 
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