
PassatXL
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@sukrad_trebe
Ein zweiseitiger Kaufvertrag ist immer gleich, egal ob´s ein deutscher Vertragshändler oder ein EU-Importeur ist. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn er von beiden Seiten akzeptiert wird. In dem Fall bestellt der Käufer das Fahrzeug und der Verkäufer akzeptiert diesen mit der Auftragsbestätigung.
Das mit der Vollmacht und Eigenbedarfserklärung (Nichtwiederverkaufserklärung) ist in der Tat laut EU-Recht nicht zulässig aber auch nicht umgänglich! Es ist egal ob es ein VAG-Fahrzeug, ein Japaner, Ford usw., der jeweiliger Importeur rückt ohne diese Papiere kein Fahrzeug raus! Ist nun mal so, wenn man es nicht unterschreiben will, dann kann man beim deutschen Vertragshändler ein Auto bestellen.
Ein Kaufvertrag nach deutschem Recht ist immer das Beste, da hat man z.B. die 4 Monate Preisschutz! Es gibt auch Vermittlungsverträge, wo man keinerlei Rechte hat, davon laßt die Finger! :flop:
@speedyd
Es ist höchstwahrscheinlich, daß Du die 500 draufzahlen wirst.
Hättest Du ein Auto in Deutschland bestellt, wäre es genauso wie in Holland. D.h. wäre die Lieferzeit länger als 4 Monate und es gäbe eine Preiserhöhung, muß der Kunde sie ebenfalls in Kauf nehmen und zahlen!
@rudi
Beim Athene kann man die gleichen Extras, wie für den Comfortline bestellen. Der Athene wird mit dem Code vom Comfortline bestellt, hat aber noch eine Mehrausstattung wie z.B. 15" Alu Wellington, Parkdistanz-Kontrolle
Genau das gleiche ist beim Athene Sport möglich. Es ist ein Sportline (Trendline) bloß mit Bi-Xenons. Da gibt es allerdings eine Minderausstattung und zwar die Climatronic bei 2.0 20V 96kW. Bei Trendline war sie Serie, beim Athene Sport nicht mehr!
Sonst sind alle Sonderausstattungen bestellbar!
Der Nachteil bei diesen Sondermodellen: keine V6-Motoren!
@Baumi
Zur Frist habe ich schon vorher geschrieben. 4 Wochen werden vor Gericht wahrscheinlich nicht als angemessen gewertet! 2 Wochen ist das Übliche.
Aus dem Vertrag kannst Du nicht raus. Du hast eine verbindliche Bestellung geschrieben, diese ist eben solange verbindlich, wie der Verkäufer seine Frist setzt!
Ich würde an Deiner Stelle den Verkäufer nicht anschreiben. Merkt er, daß Du raus willst, wird er natürlich zusehen, daß er sofort eine Auftragsbestätigung bekommst. Ich würde die Frist abwarten und dann kann er machen, was er will, DU BIST RAUS!
Aber Deinen Anwalt kannst Du trotzdem fragen. Auch wegen der Frist, die viel zu lang ist!
@Bigmurdock
Die VAG-Fahrzeuge haben eine europaweite Garantie. Du kannst mit dem Wagen in jede Vertragswerkstatt in gaaaaanz Europa fahren und die sind dazu verpflichtet, das Fzg anzunehmen. Gerantiegeber ist der Konzern und der Händler ist unter Vertag (Vertragshändler) beim Konzern. Andersrum bekommt er immer das gleiche Geld. Wenn´s eine Garantiearbeit ist, zahlt es der Konzern, wenn´s eine Inspektion ist, mußt Du es zahlen. Und bei der heutigen SCHLECHTEN Lage im Neuwagenverkauf freut sich der Händler über jeden Werkstattauftrag. Und bevor er die Leute in der Werkstatt dummrumstehen und bezahl werden müssen, können sie auch was tun????
Warum ein Auto von einem Händler nicht freigegeben wird, kann ich nicht erklären. Es könnte auch ein Grauimport sein, aus einem nicht-EU-Land!
@sukram_trebe
Du hast fast Recht! Wenn Du aber eine Originalbestellung mit der Post schickst, ist sie verbindlich. Es ist Deine Unterschrift drauf und Du erklärst auch, das Du mit den AGBs einverstanden bist! Vorausgesetzt, es ist ein Kaufvertrag nach dt. Recht!
So, ich habe fertig!
Ich habe mir meine Finger wundgeschrieben! ;D
Gruß
Martin
Ein zweiseitiger Kaufvertrag ist immer gleich, egal ob´s ein deutscher Vertragshändler oder ein EU-Importeur ist. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn er von beiden Seiten akzeptiert wird. In dem Fall bestellt der Käufer das Fahrzeug und der Verkäufer akzeptiert diesen mit der Auftragsbestätigung.
Das mit der Vollmacht und Eigenbedarfserklärung (Nichtwiederverkaufserklärung) ist in der Tat laut EU-Recht nicht zulässig aber auch nicht umgänglich! Es ist egal ob es ein VAG-Fahrzeug, ein Japaner, Ford usw., der jeweiliger Importeur rückt ohne diese Papiere kein Fahrzeug raus! Ist nun mal so, wenn man es nicht unterschreiben will, dann kann man beim deutschen Vertragshändler ein Auto bestellen.
Ein Kaufvertrag nach deutschem Recht ist immer das Beste, da hat man z.B. die 4 Monate Preisschutz! Es gibt auch Vermittlungsverträge, wo man keinerlei Rechte hat, davon laßt die Finger! :flop:
@speedyd
Es ist höchstwahrscheinlich, daß Du die 500 draufzahlen wirst.
Hättest Du ein Auto in Deutschland bestellt, wäre es genauso wie in Holland. D.h. wäre die Lieferzeit länger als 4 Monate und es gäbe eine Preiserhöhung, muß der Kunde sie ebenfalls in Kauf nehmen und zahlen!
@rudi
Beim Athene kann man die gleichen Extras, wie für den Comfortline bestellen. Der Athene wird mit dem Code vom Comfortline bestellt, hat aber noch eine Mehrausstattung wie z.B. 15" Alu Wellington, Parkdistanz-Kontrolle
Genau das gleiche ist beim Athene Sport möglich. Es ist ein Sportline (Trendline) bloß mit Bi-Xenons. Da gibt es allerdings eine Minderausstattung und zwar die Climatronic bei 2.0 20V 96kW. Bei Trendline war sie Serie, beim Athene Sport nicht mehr!
Sonst sind alle Sonderausstattungen bestellbar!
Der Nachteil bei diesen Sondermodellen: keine V6-Motoren!
@Baumi
Zur Frist habe ich schon vorher geschrieben. 4 Wochen werden vor Gericht wahrscheinlich nicht als angemessen gewertet! 2 Wochen ist das Übliche.
Aus dem Vertrag kannst Du nicht raus. Du hast eine verbindliche Bestellung geschrieben, diese ist eben solange verbindlich, wie der Verkäufer seine Frist setzt!
Ich würde an Deiner Stelle den Verkäufer nicht anschreiben. Merkt er, daß Du raus willst, wird er natürlich zusehen, daß er sofort eine Auftragsbestätigung bekommst. Ich würde die Frist abwarten und dann kann er machen, was er will, DU BIST RAUS!
Aber Deinen Anwalt kannst Du trotzdem fragen. Auch wegen der Frist, die viel zu lang ist!
@Bigmurdock
Die VAG-Fahrzeuge haben eine europaweite Garantie. Du kannst mit dem Wagen in jede Vertragswerkstatt in gaaaaanz Europa fahren und die sind dazu verpflichtet, das Fzg anzunehmen. Gerantiegeber ist der Konzern und der Händler ist unter Vertag (Vertragshändler) beim Konzern. Andersrum bekommt er immer das gleiche Geld. Wenn´s eine Garantiearbeit ist, zahlt es der Konzern, wenn´s eine Inspektion ist, mußt Du es zahlen. Und bei der heutigen SCHLECHTEN Lage im Neuwagenverkauf freut sich der Händler über jeden Werkstattauftrag. Und bevor er die Leute in der Werkstatt dummrumstehen und bezahl werden müssen, können sie auch was tun????
Warum ein Auto von einem Händler nicht freigegeben wird, kann ich nicht erklären. Es könnte auch ein Grauimport sein, aus einem nicht-EU-Land!
@sukram_trebe
Du hast fast Recht! Wenn Du aber eine Originalbestellung mit der Post schickst, ist sie verbindlich. Es ist Deine Unterschrift drauf und Du erklärst auch, das Du mit den AGBs einverstanden bist! Vorausgesetzt, es ist ein Kaufvertrag nach dt. Recht!
So, ich habe fertig!
Ich habe mir meine Finger wundgeschrieben! ;D
Gruß
Martin