Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht?

Diskutiere Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, ich hab folgendes Problem, wozu ich im Forum nichts passendes gefunden habe. Mir ist aufgefallen dass meine Microschalter nicht...
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #1

farid2k

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Hallo,

ich hab folgendes Problem, wozu ich im Forum nichts passendes gefunden habe.

Mir ist aufgefallen dass meine Microschalter nicht funktionieren an zwei Türen, weil bei denen beim Türöffnen die Innenleuchte nicht aufleuchtet und beim zuschliessen die Blinker nicht aufleuchten über Fernbedienung (Microschalter defekt!).

Nun frage ich mich folgendes.
Ich wollte mein Händler auf diesem Mangel ansprechen.
Zählt dies als Verschleiss oder gehört das zur Gewährleistung bzuw. Garantie.

Der Händler gab mir halbes Jahr Gewährleistung und ein Jahr Garantie.
Also habe ich noch 1 Monat Gewährleistung und 7 Monate Garantie.

Ich wäre euch wirklich dankbar für eine klare Antwort, ich weiss gar nicht mehr weiter und keiner konnte mir sagen ob ja oder nein und der Händler sucht auch immer ein Argument dass er nicht haften muss (einmal musste er aber zahlen weil mein Wasserkühler defekt war).

mit freundlichen Grüßen
Farid
 
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  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #2
TDI-Highlight

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Also normal muß ein Händler im ersten halben Jahr alles bezahlen! Weil die Beweißlast beim Händler liegt!

Habe das auch durch mein Händer wollte überhaupt nichts bezahlen! Habe das alles dann meiner Verkehrsrechtschutz übergeben und siehe da ALLES wurde bezahlt!
 
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #3

Kompasskalle

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Ich würde dem Händler nix von den defekten Microschaltern sagen, sondern nur das "irgendwas" an den Schlössern defekt sein muss.
 
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #4
Schmitti

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Moin,

zunächst einmal: Der Händler muss NICHT für alle innerhalb eines halben Jahres auftretende Schäden aufkommen - jedenfalls nicht pauschal.

Des Weiteren:

Wenn der Händler (sofern er denn auch Händler und nicht nur Privatperson ist) Dir nur 6 Monate Gewährleistung versprochen hat, hast Du schonmal 2 Jahre Gewährleistung. Eine Beschränkung auf 6 Monate ist rechtlich unzulässig.

Ferner komme ich nach dem von Dir berichteten auf folgende (unverbindliche) rechtliche Wertung:

Meines Erachtens hast Du einen Anspruch gegen den Händler auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung (Reparatur) nach §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1, 1. Alternative in Verbindung mit §§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 476 BGB.

Von einem Kaufvertrag gemäß Â§ 433 BGB zwischen einem Verbraucher (Dir) und einem Unternehmer (Händler) gehe ich jetzt einmal aus.

Ferner hat das Auto auch einen Mangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, da es auch bei einem gebrauchten Auto üblich ist, dass sich alle Türen mittels der Zentralverriegelung öffnen und schließen lassen und dass auch die Innenraumbeleuchtung beim Aufmachen einer Tür ordnungsgemäß funktioniert. Anhaltspunkte dafür, dass Du die Funktionsfähigkeit der Türschlösser nicht hättest erwarten können, sehe ich keine.

Gemäß Â§ 476 BGB ist davon auszugehen, dass dieser Mangel auch im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestand, da Dir der Mangel innerhalb 6 Monate nach der Übergabe aufgefallen ist. (Andernfalls könntest Du höchstens Garantieansprüche geltend machen. Die sind an die Garantiebedingungen des Garantiegebers geknüpft.)

Einen Ausschluss deiner Gewährleistungsrechte nach § 442 BGB sehe ich nicht. Du hast weder vorgetragen, dass Dir der Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt war, noch ist ersichtlich, dass man Dir grobe Fahrlässigkeit nachsagen könnte, den Mangel nicht erkannt zu haben.

Ich hoffe, Dir weitergeholfen haben zu können.
 
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #5

farid2k

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Hallo,

danke für die zügige Antwort,

besonders von dir Schmitti war sehr hilfreich.

Ja ich habe mein Auto bei einem Händler gekauft, der mir 6Monate Gewährleistung gegeben hat und 1 Jahr Garantie.

Aber Seit wann hat man automatisch 2 Jahre Gewährleistung?
Er sagte halt halbes jahr Gewährleistung, aber wir geben dir 1 Jahr Garantie, aber wusste nicht dass man automatisch 2 Jahre Gewährleistung hat.

Ich bedanke mich für eure Antworten, ich werde mich dann an dem Händler wenden.
 
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #6
Schmitti

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Das ist nichts Ungewöhnliches, dass Du das mit der Gewährleistung nicht weißt. Selbst wenn Du jemand anderes irgendetwas verkaufst, bist Du 2 Jahre lang in der Pflicht, Gewährleistung zu geben; es sei denn, Du und dein Käufer haben einen Gewährleistungsausschluss vereinbart.

Lass mich Dir kurz erklären, was man unter Gewährleistung versteht: Die (gesetzlich geregelte) Gewährleistung umfasst nichts Weiteres als die Pflicht des Verkäufers - und die damit verbundenen Rechte des Käufers - dafür einzustehen, dass der Kaufgegenstand im Zeitpunkt des Besitz- und Eigentumübergangs vom Verkäufer an den Käufer mangelfrei ist. Also dass sie die Beschaffenheit aufweist, die der Käufer erwartet hat und auch erwarten durfte.

Die Gewährleistung umfasst indessen (grundsätzlich) keine Mängel, die nach dem Besitz- und Eigentumsübergang auftreten. Sprich: Wenn die Sache von bescheidener Qualität ist und schnell kaputt geht oder verschleißt, kann man deswegen nicht den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung haftbar machen. (Ausnahmen bestätigen aber die Regel.)

Beste (nächtliche) Grüße,
Schmitti
 
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #7

farid2k

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Danke, war sehr ausführlich. :)

Bist du zufällig Anwalt .. ?

Naja hab mein Händler heute angerufen, der wollte gleich damit anfangen mit ja das ist Verschleiß so und so und dann hab ich ihm gesagt, dass es kein Verschleiß ist und ich einen Anwalt diesmal gefragt hab (das habe ich einfachso gesagt mit dem Anwalt :D).
Naja dann wurde er bissl ruhiger und hat gesagt er ruft mich zurück.

Naja wird interessant ... :D
 
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #8
Schmitti

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Hi,

nein, ich bin kein Anwalt - eher auf dem Weg dahin.

Ob das ein Verschleißteil ist, darüber ließe es sich vortrefflich diskutieren. Auch wenn die Türschlüsser, wie jedes Bauteil eines Fahrzeugs, einem gewissen Verschleiß unterliegen, meine ich dennoch, dass diese Tatsache Deine Sachmängelrechte nicht ausschließt. Egal wie alt ein Auto sein, das in den letzten 20 Jahren hergestellt wurde, so muss dieses doch über eine funktionierende Schließanlage verfügen. Wenn die defekt ist, muss sie halt repariert werden. Andernfalls besteht sogar das Risiko, von öffentlich-rechtlicher Seite eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu kassieren (von wegen Auto nicht verschlossen und bla bla...). Insofern liegt ein Sachmangel vor, wenn ein Auto von einem Händler (!!!) verkauft wird und es sich nicht ordnungsgemäß öffnen oder schließen lässt, weil eines der Türschlüsser einen Defekt hat. Der Käufer darf davon ausgehen, dass das Auto vom Händler, der ja nunmal über Fachwissen verfügen soll, vor der Übergabe auf Mangelfreiheit gecheckt wurde. Andernfalls - und so will es der Gesetzgeber - muss der Händler dafür gerade stehen.
 
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #9

farid2k

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auch wenns als Bastlerfahrzeug verkauft wurde?

habe eben rausgefunden dass ich des als bastlerfahrzeug gekauft habe (sozusagen arschkarte weil ich als iches gekauft hatte so blöd war und es eilig hatte).
 
  • Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht? Beitrag #10
Schmitti

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Sorry, jetzt muss ich klugscheißen: Wenn Du es Dir leisten kannst, bei einer Investition, die Dich mehrere tausend Euro kostet, es mal eben eilig zu haben und Dir den Kaufvertrag nicht anständig durchzulesen, dann solltest Du auch die Knete locker übrig haben, die Türschlösser reparieren zu lassen. :nein:

Aber Klugscheißer mag niemand! ^^

Back 2 topic: Meiner rechtlichen Auffassung nach darf ein Händler (!) sich nicht einfach damit rausreden, ein "Bastlerfahrzeug" verkauft zu haben. Jedenfalls kann der Händler sich nicht darauf berufen, dass damit die Gewährleistung pauschal ausgeschlossen sei. Eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmer (hier Händler) und einem Verbraucher (Du), die die Mängelrechte des Verbrauchers einschränkt, ist gemäß Â§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nichtig, sofern der Verbraucher nicht davor auf die auszuschließenden Mängel hingewiesen wurde: "Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen."

Eine pauschale Aussage, das Fahrzeug sei defekt, also ein "Bastlerauto", zieht meines Wissens nicht. Das erschließt sich aus § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB: "Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."
 
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