farid2k
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Hallo,
ich hab folgendes Problem, wozu ich im Forum nichts passendes gefunden habe.
Mir ist aufgefallen dass meine Microschalter nicht funktionieren an zwei Türen, weil bei denen beim Türöffnen die Innenleuchte nicht aufleuchtet und beim zuschliessen die Blinker nicht aufleuchten über Fernbedienung (Microschalter defekt!).
Nun frage ich mich folgendes.
Ich wollte mein Händler auf diesem Mangel ansprechen.
Zählt dies als Verschleiss oder gehört das zur Gewährleistung bzuw. Garantie.
Der Händler gab mir halbes Jahr Gewährleistung und ein Jahr Garantie.
Also habe ich noch 1 Monat Gewährleistung und 7 Monate Garantie.
Ich wäre euch wirklich dankbar für eine klare Antwort, ich weiss gar nicht mehr weiter und keiner konnte mir sagen ob ja oder nein und der Händler sucht auch immer ein Argument dass er nicht haften muss (einmal musste er aber zahlen weil mein Wasserkühler defekt war).
mit freundlichen Grüßen
Farid
ich hab folgendes Problem, wozu ich im Forum nichts passendes gefunden habe.
Mir ist aufgefallen dass meine Microschalter nicht funktionieren an zwei Türen, weil bei denen beim Türöffnen die Innenleuchte nicht aufleuchtet und beim zuschliessen die Blinker nicht aufleuchten über Fernbedienung (Microschalter defekt!).
Nun frage ich mich folgendes.
Ich wollte mein Händler auf diesem Mangel ansprechen.
Zählt dies als Verschleiss oder gehört das zur Gewährleistung bzuw. Garantie.
Der Händler gab mir halbes Jahr Gewährleistung und ein Jahr Garantie.
Also habe ich noch 1 Monat Gewährleistung und 7 Monate Garantie.
Ich wäre euch wirklich dankbar für eine klare Antwort, ich weiss gar nicht mehr weiter und keiner konnte mir sagen ob ja oder nein und der Händler sucht auch immer ein Argument dass er nicht haften muss (einmal musste er aber zahlen weil mein Wasserkühler defekt war).
mit freundlichen Grüßen
Farid