Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung?

Diskutiere Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, letzte Nacht hat es mich auch erwischt. Scheibe eingeschlagen, Radio und noch ein paar Sachen geklaut. Nun habe ich die berechtigte Sorge...
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #1

GABI

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Hallo,

letzte Nacht hat es mich auch erwischt. Scheibe eingeschlagen, Radio und noch ein paar Sachen geklaut. Nun habe ich die berechtigte Sorge, dass die Versicherung nicht zahlt. In meinem Versicherungsvertrag steht, dass, "das Fahrzeug in der Regeln in einer verschließbaren Garage steht". Ich parke immer auf unserem abschließbaren Hof, da das Schloss zu diesem aber defekt ist, konnte ich letzte Nacht nicht dort parken. Ich stellte den Pasi also vor unser Haus, wo er dann aufgebrochen wurde.

Hat schon jemand Erfahrungen mit solch einer Situation? Bezahlt die Versicherung trotzdem?[/b]
 
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #2
LilRobb

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Selbst der verschließbare Hof wäre keine abschließbare Garage!

aber da Du ja nur EINMAL ausnahmsweise DAVOR geparkt hast, wird sich die Versicherung nicht drücken können, evtl hebt sie aber Deinen Tarif an...

Grüße Robin
 
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #3

GABI

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Na da bin ich ja beruhigt. Werd nachher gleich mal zur Versicherung und den Schaden melden.
 
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #4
powertoni

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Hallo, und ausserdem steht in dem Vertrag "in der Regel". D.h. manchmal, aus was für Gründe auch, steht halt das Auto vorm Haus, Einkaufszentrum ect. Probleme hättest du nur wenn"das Auto steht abends immer". Aber das ist ja nicht so.
 
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #5

thysson

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ich glaube auch nicht, daß die Versicherung da Terror macht, denn schließlich fährt man ja auch mal in den Urlaub, oder zu Freunden und da steht das Auto ja auch eher selten in deren Garage, was aber sein kann, das dein Schaden unter Wandelismus fällt und da könnten die Versicherer wieder eine Lücke finden, ging einem Bekannten von mir so

gruß thysson
 
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #6

Sascha1979

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da muss man eben vorsichtig sein beim formulieren der schadenmeldung. da gibt es ganz komeptente leute - genannt versicherungsmakler - die unabhängig von jeder versicherung sind und die partner der kunden - nicht angestellte der versicherungen...
 
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #7

MikeB70

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thysson schrieb:
ich glaube auch nicht, daß die Versicherung da Terror macht, denn schließlich fährt man ja auch mal in den Urlaub, oder zu Freunden und da steht das Auto ja auch eher selten in deren Garage, was aber sein kann, das dein Schaden unter Wandelismus fällt und da könnten die Versicherer wieder eine Lücke finden, ging einem Bekannten von mir so

gruß thysson

Soweit ich informiert bin, zählt nicht, wo der Wagen im Urlaub oder bei Besuchen parkt. Es geht nur darum, wo der Wagen zuhause abgestellt wird.

Mike
 
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #8

Florian

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Gibt es da denn überhaupt eine Garage?
Das Radio und der Fahrzeugschaden wird ja durch die Teilkasko abgedeckt, irgendwelche Sachen die im Fahrzeug liegen aber nicht.
 
  • Pasi aufgebrochen. Zahlt die Versicherung? Beitrag #9

Bear70

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Stimmt, Radio und Fahrzeugschaden (in diesem Fall) sind versichert. Da Du glaubhaft machen kannst, daß Du normalerweise in der Garage / auf dem abgeschlossenen Hof über Nacht parkst, nur diesmal "ausnahmsweise" nicht, wird die Versicherung zahlen.

Übrigens würde das auch ein "normaler Versicherungsangestellter" in eine Schadensmeldung formulieren, wenn er Wert auf Kundenservice legt. Denn ein zufriedener Kunde ruft auch bei Bedarf für "rentablere" Versicherungen dann wieder an ........ :wink:

:!: by the way: :!:
wenn noch weitere Dinge, die sonst in der Wohnung verstaut gewesen wären, sprich "Hausrat" gestohlen wurde, kann es sein, daß Deine Hausratversicherung zahlt. Aber:
1. Du mußt diesen Zusatz (Klausel) mit eingeschlossen haben
2. der Diebstahl darf nicht zwischen 22:00 und 06:00h passiert sein
3. wenn doch, dann nur während einer Fahrtunterbrechung von weniger
als 2 Std.


Ja ja, so sind sie, die Versicherungsbedingungen ........... :roll:
 
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