Parken an Einmündungen

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  • Parken an Einmündungen Beitrag #1
BastiH1986

BastiH1986

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Hallo Passat-Freunde

Ich habe mal zwei Fragen zum Parken an Einmündungen.

Bei uns im Dorf werden zwar die 5 Meter eingehalten von der Einmündungsmitte, jedoch kann man die Straße nicht einsehen, da ein Kleinbus die Sicht auf den Verkehr von Rechts (Rechts vor Links) verhindert. Daraufhin hätte es schon fast 2. Mal, alleine bei mir gekracht.
Der Besitzer des Fahrzeuges sieht es jedoch nicht ein und parkt weiterhin dort!

Gibt es noch Punkte (außer eben die 5 Meter) in der Straßenverkehrsordnung auf die ich mich beziehen kann, oder habt ihr noch andere Ideen was wir tun könnten?

An der gleichen Einmündung gibt es aus der anderen Richtung ein ähnliches Problem.

Hier ist es so, dass auch die 5 Meter gerade so eingehalten werden, man jedoch mit einem Wohnwagengespann Probleme bekommt den Hügel (ca. 30 % Steigung), gleich nach der Einmündung, hochzukommen, da man vorher (wegen dem Parker) zu sehr abbremsen muss.

Auch hierfür habe ich nichts weiter gefunden, auf was ich mich berufen kann, den auch dieser sieht es nicht ein seinen Wagen etwas anders zu parken, obwohl die Müllwagen auch teils Probleme bekommen in die Straße hinein zufahren.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiter helfen könntet.

Mit freundlichen Grüßen
BastiH1986
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #2

coseb

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BastiH1986 schrieb:
Bei uns im Dorf werden zwar die 5 Meter eingehalten von der Einmündungsmitte, jedoch kann man die Straße nicht einsehen, da ein Kleinbus die Sicht auf den Verkehr von Rechts (Rechts vor Links) verhindert. Daraufhin hätte es schon fast 2. Mal, alleine bei mir gekracht.
Der Besitzer des Fahrzeuges sieht es jedoch nicht ein und parkt weiterhin dort!BastiH1986

Wenn der Bus die 5 Meter einhält, kann man doch in die Straße einsehen, man kann die Einmündung halt nicht mit 50 km/h nehmen, sondern muß, wie es sich gehört, soweit seine Geschwindigkeit reduzieren, bis man die Straße einsehen kann. Notfalls halt auch mal nur mit Schrittgeschwindigkeit.

Ansonsten scheint das rechtlich soweit sauber zu sein.
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #3
BastiH1986

BastiH1986

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Ja, Schrittgeschwindigkeit sowieso... Aber Andere befahren halt die schmale Straße (max. 4,5 m inkl. Bürgersteig) schneller, die Vorfahrt haben. Und eh man an dem Bus vorbei sehen kann, steht man ja scjon über einen Meter auf der Straße, sprich es kommt zu einem Unfall, wenn man Pech hat, richtig?
Habe nochmal in der Straßenverkehrsordnung nachgesehen..

§ 12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,


Diese beiden Punkte würden in dem Fall ja auch zutreffen, richtig?

Mit freundlichen Grüßen
BastiH1986
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #4

PassatHaza

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Die Punkte gelten aber für H&P auf der Fahrbahn, wenn er aber auf einer Parkfläche im Bereich von mindestens 5 m entfernt vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder steht, kannst überhaupt nichts machen.
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #5
BastiH1986

BastiH1986

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Es ist ja keine Parkfläche! Es ist eine normale Straße. Nachst stehen die Autos da auch, unbeläuchtet! Die Straßenbeläuchtung wird um ca. 23:30 Uhr abgeschaltet.
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #6

coseb

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BastiH1986 schrieb:
§ 12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,


Diese beiden Punkte würden in dem Fall ja auch zutreffen, richtig?

Nein.
1. enge Stellen zielen darauf ab, dass u.a. eine Durchfahrt gewahrt wird, zB für den Rettungsdienst
2. keine Kurve in dem gemeinten Sinn (auch wenn jede Kreuzung Kurven hat, ist hier aber die Zielrichtung des Paragrafen eine andere)

Und des Nächtens ist es bei uns auch dunkel, deswegen darf ich aber trotzdem auch an Straßenrändern parken, wo explizit keine Parkfläche ausgeschrieben ist.

Ich kenne ja die genaue Örtlichkeit nicht, aber wenn Du es als derartigen Gefahrenpunkt ansiehst, würde ich mal bei der zuständigen Behörde vorstellig werden und Dein Anliegen dort vorstellen. Gibt ja genügend Einmündungen, wo zB ein Spiegel angebracht ist, um besser in den Kurvenbereich eingucken zu können.
Alleine mit der StVO wird Dir da sicherlich nicht geholfen sein...
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #7

FrankS

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Wenn es doch eine Rechts-vor-Links- Regelung gibt, gibt es keine Vorfahrtsstrasse, auf der man dann mit 50km/h fahren kann.
So ganz verstehe ich das Problem nicht, wenn doch die 5m eingehalten werden, warum kann man dann nicht einfach an dem parkenden Bus vorbei fahren und dann die eventuell vorfahrtsberechtigte Strasse nach Rechts einsehen? Nur weil man ohne den Bus etwas schneller die Kreuzung passieren könnte ist das ja noch kein Grund, dort nicht zu parken.


Auch das Wohnwagenproblem aus der Gegenrichtung kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man es nicht schafft, mit dem Wohnwagen die Steigung notfalls aus dem Stillstand hochzufahren dann sollte man es vielleicht komplett sein lassen. Es kann ja keine Mindestgeschwindigkeit garantiert werden und wenn es unübersichtlich wird, dann bremst man eben ab.
Gruß,

Frank
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #8
VariFan

VariFan

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Also mir fallen da zwei Sachen ein...

1. wenn der Bus da parkt, ist die Mindeststrassenbreite von 3m noch gewährleistet? Also unbehinderte Durchfahrt?

2. Steht der zufällig auf einem Kanaldeckel oder Unterflurhydranten?

Bei letzterem gibt es nämlich einen Passus der besagt das solche nicht "überparkt" werden dürfen, da sie im Brandfall als Notwasserentnahmestelle dienen und frei zugänglich sein müssen.
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #9

Pitten611

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Hi.

Also eins macht mich auch ein bissl stutzig. Basti schrieb, daß das Fahrzeug dort auch Nachts bei außgeschalteter Beleuchtung steht.
Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre, aber muß der gute Mann dann nicht sein Parklicht einschalten? Ich meine, der steht auf ner öffentlichen Straße.

Desweiteren würde ich, wie coseb schon sagte, mal bei den zuständigen Behörden nachfragen, und selbige zur Not mal bitten sich selbige Sache mal mit eigenen Augen anzuschauen.

Greetz
Benny
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #10

PassatHaza

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Wenn es sich um keine Einbahnstrasse handelt, sind zu den 5m Entfernung vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder doch auch noch 2 Fahrstreifen, aber mindestens 6,20m (dh 2x2,55m als max. Fahrzeugbreite) freizubleiben, oder gibt es bei euch ne andere Regelung?
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #11

DerChrischan

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@Pitten611
Ich glaube nicht das Innerorts Parklicht vorgeschrieben ist!

@PassatHaza
2x2,55m=6,20m :?:
Es muß auf jeden Fall eine Mindestdurchfahrtsbreite vorhanden sein weis leider jetzt auch nich wie breit die sein muß!

Gruß der Chrischan
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #12

PassatHaza

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sry, war da schon etwas übermüdet
Mindestdurchfahrtsbreite ist 2x2,55 = 5,1m
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #13

milex

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@PassatHaza
Sind bei euch alle Straßen mindestenz 5,1m breit?

In D ist dies nicht der Fall, daraus ergibt sich dann auch eine geringere Mindestbreite. Im Gesetzestext steht nichts exaktes, außer das Fahrzeuge mit Ladung nicht breiter als 3m sein dürfen (normale Fahrzeuge 2,55m), daher würde ich also einen Mindestabstand von 3,05m annehmen, da man ja auf engen Straßen nicht parken darf, wenn man die Durchfahrt behindert.

Gruß milex
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #14

VWPassat3c

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Kommt doch mal zurück zur eigentlich Frage. Es geht hier nicht um irgendeine Durchfahrtsbreite oder Beleuchtung. Dem Basti geht es wohl ausschließlich darum, dass da ein Fahrzeug steht, das seine Sicht auf den Querverkehr behindert.

Da ich beruflich mit solchen Sachen zu tun habe: Wenn das Fahrzeug die 5m von den Kreuzungsschnittpunkten einhält und dort kein Verkehrszeichen (z. B. Z. 286 o.ä.) aufgestellt wurde, dann kannst Du diesen Parker wohl nicht mit nem Strafzettel von dem Parkplatz vertreiben. Also zumindest soweit ich das durch Deine Schilderungen beurteilen kann.

Aber wenn das so eine starke Gefahrenstelle ist (und ich meine hier wirklich Gefahrenstelle!!), dann solltest Du entweder mal zu Deiner für Dich zuständigen Polizeidienststelle gehen oder (fast besser) Du gehst gleich mal zum Straßenverkehrsamt und trägst dort Dein Anliegen vor. Vielleicht kann dann nach einem Gutachten, ob hier wirklich eine Gefahrenstelle vorliegt, ein zusätzliches Parkverbot aufgestellt werden.

Thema Gefahrenstelle: Die liegt m. E. nur dann vor, wenn auch trotz vorsichtigem Herantasten an die Kreuzung nicht auf die vorfahrtsberechtigte Einmündung gesehen werden kann. Wenn Du hier nur ein Problem hast, dass Du nicht in voller Fahrt vorbeikommst, dann wird das wohl nichts!

Mfg
 
  • Parken an Einmündungen Beitrag #15
BastiH1986

BastiH1986

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Danke für dein super Beitrag.
Also um hier etwas zu sehen, muss man schon soweit vorfahren, dass schon mit der kompletten Frond auf der Fahrspur steht.
Die durchfahrtsbreite zwischen dem pakenden PKW und dem Bürgersteige sind ca. 3 m...
 
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