1. wenn der verkäufer der rechtmäßige besitzer war oder ist, dann ist es seine aufgabe, den code zu besorgen.
2. wenn der verkäufer mitteilt, dass er weder den code noch die bedienungsanleitung hat, sollte man die finger davon lassen - bzw. wenn es zu sehr juckt, mit der seriennummer mal beim freundlichen nachfragen oder bei der rennleitung.
3. sollte der verkäufer diesem nachfragen nicht zustimmen wollen, dann handelt es sich bei dem objekt der begierde wahrscheinlich um hehlerware.
4. solltest du dieses gerät schon gekauft haben, bleibt nur der gang zum freundlichen. das risiko ist, falls das gerät als gestohlen hinterlegt ist, dann ist es weg und deine kohle auch.
ergo: hände weg von solchen schmuhgeschichten.