Onlinekauf und Gewährleistung

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  • Onlinekauf und Gewährleistung Beitrag #1

der_Dave

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Es geht um folgenden Theoretischen sehr speziellen Fall. Ich würde mich auch über eine persönliche Antwort per PN freuen, falls das hier öffentlich nicht besprochen werden kann.

Eine bekannte hat im großen Auktionshaus eine Matratze gekauft. Diese Matratze ist nach 9 Monaten Benutzung durchgelegen, verbeult und verschlissen. Angepriesen wurde die Höhe der Matratze mit 16cm, mittlerweile ist diese nur 12cm hoch.

Benutzt wurde die Matratze 140cmx200cm mit einem speziell für diese Matratze angeschafften Lattenrost. Belastet wurde die Matratze täglich bzw. nächtlich mit 55KG.
Gewendet wurde diese Matratze ca. 3x in den 9 Monaten.

Nun hat diejenige bei dem Verkäufer einen Gewährleistungsfall geltend machen wollen, welcher abgelehnt wurde.

Die Matratze wurde nicht alle 14 Tage gewendet. Dort wurde auf die ABGs der Firma hingewiesen. Dort steht folgendes zur Benutzung:

Nutzug eines zu geringen Härterades bei zu hohem Körpergewicht. Nutzung der Matratzen in Verbindung mit einem Lattenrost, welches einen Lattenrostabstand über 3cm beträgt. Nicht regelmäßiges Wenden.

Die Dame hat sich nun im örtlichen Handel eine anständige Matratze gekauft und überall diese angepriesene Wendepflicht alle 14 Tage angesprochen. Laut der Aussage von mehreren Matratzenhändlern (Teilweise mit eigener Herstellung) wurde unseren Bekannten mitgeteilt, dass eine vierteljährliche Wendung absolut ausreichend ist.

Leider besitzt die Dame keine Rechtsschutzversicherung. Streitwert sind 150€. Wie ist hier vorzugehen? RA aus eigener Tasche bezahlen oder sind die Chancen sein Geld wiederzusehen gering? Händler ist immer noch im großen Auktionshaus tätig.

Schonmal vielen Dank für die Mühe. (
 
  • Onlinekauf und Gewährleistung Beitrag #2
Schmitti

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Dir oder deiner Bekannten sollte klar sein, dass Gewährleistung nur für solche Mängel einsteht, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe und Übereignung - sogenannter Gefahrenübergang - bestanden. Das heißt, hier kann höchstens dann ein Gewährleistungsfall gegeben sein, wenn ein "Herstellungsfehler" vorgelegen hat oder der Hersteller oder Verkäufer eine Aussage über die Haltbarkeit der Matratze machte.

Grundsätzlich sind Fragen hinsichtlich der Haltbarkeit einer Sache eben keine der Gewährleistung.
 
  • Onlinekauf und Gewährleistung Beitrag #3
edv071

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ein wenig O.T. :

Eine Matratze in dieser Größe zu diesem Preis, das war doch schon im Vorfeld zum scheitern verurteilt.
Hier zeigt sich mal wieder wer billig kauft, kauft 2 x.

Ich habe im letzten Jahr auch eine Matratze in dieser Größe gekauft, namhafter Hersteller, guter Rabatt vom einem bekannten Versandhaus und Mit knapp 500,- € dabei. Und hier war ich hier noch längst nicht in der Premiumklasse angelangt, habe aber gute Qualität und 3 Jahre Garantie bekommen.
 
  • Onlinekauf und Gewährleistung Beitrag #4
Schmitti

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BTW: Dave, hast Du mal nen Link zu der Auktion?
 
  • Onlinekauf und Gewährleistung Beitrag #6
Schmitti

Schmitti

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Also ich habe mir die Garantiebedingungen mal durchgelesen und muss sagen: Da hätte sich der Verkäufer auch die Garantie auch sparen können; die ist ja keinen Pfifferling wert! Welches Lattenrost hat schon einen Rostabstand von unter 3 cm?!?

Aber ob sich da ein Rechtsstreit lohnen würde? Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, würde ich den Gang zu einem Rechtsanwalt wagen.
 
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