Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte?

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  • Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte? Beitrag #1

venny

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moin, mein wagen hat sich heute als unfall wagen herausgestellt...
nachdem die fahrgestellnummer bei meinem neuen autohaus überprüft worden ist ist ein schwerer heckschaden nachgewiesen worden.
der wagen ist mittlerweile 2 1/4 jahre in meinem besitz und hatte 2 vorbesitzer
von dem schaden habe ich bis jetzt nichts gemerkt.

habe ich irgendwelche ansprüche an das autohaus von dem ich den wagen gekauft habe? (welches mir den unfall verschwiegen hat)
nachträgliche kaufpreisminderung?
nachträglicher rücktritt vom kaufvertrag?
anderweitige entschädigung?

währe für schnellen rat dankbar!
 
  • Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte? Beitrag #2

tdiler2

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ja haste und laut rechtssprechung 25 Jahre
 
  • Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte? Beitrag #3
Schmitti

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Alle Gewährleistungsrechte (Preisminderung usw) verjähren grundsätzlich nach 2 Jahren. Es sei denn, Du kannst dem Verkäufer nachweisen, dass er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der BGH hat gewerblichen Verkäufern zwar grundsätzlich nachgesagt, dass sie über besonders überragende Kenntnisse bzgl. Autos haben. Aber dennoch wirst Du das zunächst einmal darlegen müssen.

Ich würde an Deiner Stelle unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt suchen!
 
  • Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte? Beitrag #4
webscouty

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Hatte das gleiche Problem. Nach 12 Monaten habe ich festgestellt, dass der Wagen vorn nen Bums um 3000Euro hatte.
Mein Anwalt sagte mir aber, dass es äußerst schwer sein wird, dem Verkäufer eine Arglist vorzuwerfen/nachzuweisen. Die Chancen über einen Prozess wären sehr gering, um eine Fahrzeugrücknahme zu verlangen. Vertragswandlung kam für mich nicht in Frage, weil ich da schon 30tkm gefahren hatte und ich knapp 5000 Eus Nutzungentschädigung hätte zahlen müssen.
Dementsprechend habe ich vom Händler über meinem Anwalt eine nachträgliche Kaufpreiserstattung von 1000 Eus gefordert und bekommen. Der Anwalt wurde auch gleich mitbezahlt.
 
  • Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte? Beitrag #5
Schorni

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Haste Dein ICQ auch mal an irgendwann? So als OT Frage am Rand?
 
  • Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte? Beitrag #8
webscouty

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Hab im Mom keinen vernümftigen Rechner. Nur son 7 Jahre alten P3 Laptop vom Aldi. Da kackt das immer ab. Und auf dem Rechner von der Arbeit mache ich das erstmal nicht drauf. Gibt bald Inventur.
 
  • Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte? Beitrag #9
Schorni

Schorni

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Neee ist klar. Versteh ich schon. Kein Problem.
 
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