Ich habe auch ähnliches durchgestanden !
2 mal TÜV (beim erstenmal nicht mal auf die Hebebühne gekommen erst nach abflachen des Auffahrtswinkels konnte ich in die Halle einfahren
bodenfreiheit an besagten punkten 8,5 cm
Radabdeckungen nicht ausreichend
mit 35mm (60 tiefer) und 225/45/17 ET35
2 Tüv termin mit Gewindefahrwerk und Radabdeckungen
ERgebnis: Bodenfreiheit 10 cm aber 11 cm nach etwas raunzen
ins gutachten geschrieben
radabdeckungen ausreichend
das gutachten umfasste: rad/reifen kombination gewindefahrwerk
Stoßstangen RS4 Dietrich, Kühlergrill Bonrath, Schweinwerferblenden
(ohne orig. gutachten)
Nach 3 wochen gutachten erhalten !
Dann Termin (erster) Landesregierung:
ergebnis Bodenfreiheit ok (Fahrwerk nach gestellt), Radabdeckungen nicht ausreichend (laut TÜV OK), Abschlepphaken vorne nicht zugänglich
2 Termin Landesregierung:
Abschlepphaken (gitter in der RS4 Stoßstange mit Seitenscheiden rechteckig ausgeschnitten und mit Kabelbinden fast unsichtbar wieder
befestigt.
Alles eingetragen und typenschein 5 wochen später wieder erhalten
mit Foto und Maß der Kotflügelkanten zum Fußboden !
Zulassungsstelle Auto neu angemeldet (allerdings mußte vorher nach bei der nö landes regierung ein erneuter termin ausgemacht werden wegen einer § 56 überprüfung (wegen kennzeichen entzug wegen
nicht eingetragenen sachen wie federn, reifen, felgen, und 2 cm spurverbreitungen hinten auf jeder seite !)
gesamtkosten:
Strafe BH insgesamt €145 (statt 217 nach 2 Briefen)
TÜV Gutachten €306
Landesregierung €39
neu anmelden ca. €150
so teuer ist anders sein !!!
aber ich würde es wiedermachen
inzwischen hat sich mein auto schon wieder etwas verändert und eigentlich könnte mir das selbe noch mal passieren !
mfg christian !!!