Ja, ein Blick in die StVZO erleichtert die Rechtsfindung

Also schaun mer mal:
1. §52 StVZO:
- "2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht [...]
- An Kraftfahrzeugen, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
- Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist..."
Also: genau 2 Nebelscheinwerfer mit der beschriebenen Lichtfarbe. Je nach Anbringungsort muss das Abblendlicht zusätzlich mit angehen, sonst auch nur mit Standlicht erlaubt. Und keine Blendung, bitte.
Anschalten nur bei "
erheblicher Sichtbehinderung" durch Nebel, Regen oder Schneefall, gerne auch nur mit Standlicht (§17/III STVO)
2. §52a StVZO:
- "Kfz müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein [...]
- Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. [...]
- Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.
- Rückfahrscheinwerfer müssen so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten."
Also: 1 oder zwei Scheinwerfer, die nur im Rückwärtsgang bei eingeschalteter Zündung (geile Beschreibung, wa? :rofl: ) funktionieren. Anbauhöhe zwischen Unterkante 25cm und Oberkante 1,20 Meter frei, maximale "Leucht-Reichweite" 10 Meter.
3.Gute Frage, da habe ich nichts konkretes zu gefunden. Diese Frage dürfte ihre Antwort (und damit die Watt-Beschränkung) aber in dem o.a. Ausleuchtungskegel von 10 Metern haben. Mein Audi Coupe GT 5E Typ 85 hatte ab Werk schwarze Rückleuchten und eine - Achtung - 55 Watt Bilux Abblend-Birne im Rückfahrscheinwerfer!!!
4. Wenn Du vorhast, Nebelscheinwerfer hinten anzuschrauben, dürfte da nichts dagegen sprechen, sofern Du die o.a. Lichtgrenzen einhalten kannst.
Darf man frage, was Du vorhast??? Hört sich schon mal Interessant an... Kommt demnächst die Frontstoßstange hach hinten?