Mortimor
- Beiträge
- 93
- Punkte Reaktionen
- 0
Hallo,
heute habe ich mit einem Mietwagen-Transporter (Citroen Jumper) eine ca. 360km-Strecke zurück gelegt...
Mein mitgenommenes GPS gab eine gefahrene Strecke von 360 - der Kilometerzähler vom Tacho 402 km an.
Da mein GPS auch die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigt, konnte ich eine Tachovoreilung von 10% feststellen.
Nun hatte ich eine Pauschale mit inklusive 400km gebucht und gedacht ich hätt da genug Luft drin, falls ich mich irgendwo doch verfahre (Navis sind auch nicht immer auf dem richtigen Weg ;-)).
Als ich wieder da war, hatte ich 2 km mehr verbraucht - also 402km.
Jetzt ist das ja nicht weiter schlimm, daß hätte mich nur 2x 0,25E gekostet (ich brauchte es nicht zahlen). Aber wenn ich etwas mehr drüber gelegen hätte, dann hätte ich gelöhnt!!!
Meine Frage also: Ist das rechtens? Miete ich den Wagen zu den gezählten KM oder zu den echten? Muss man sich im Zweifelsfall vom Richter sagen lassen, daß der Tacho immer zählt (so es im normalen Voreilungsbereich <10% ist)? Oder müsste der Vermieter das berücksichtigen?
Wenn ich mir vorstelle, daß die meisten Leihwagen (denke ich) im Versicherungsfall als Ersatzfahrzeug nach Unfall von der Versicherung bezahlt werden, müssten die Versicherungen doch Sturm laufen - oder nicht.
Was haltet ihr davon?
Mort
heute habe ich mit einem Mietwagen-Transporter (Citroen Jumper) eine ca. 360km-Strecke zurück gelegt...
Mein mitgenommenes GPS gab eine gefahrene Strecke von 360 - der Kilometerzähler vom Tacho 402 km an.
Da mein GPS auch die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigt, konnte ich eine Tachovoreilung von 10% feststellen.
Nun hatte ich eine Pauschale mit inklusive 400km gebucht und gedacht ich hätt da genug Luft drin, falls ich mich irgendwo doch verfahre (Navis sind auch nicht immer auf dem richtigen Weg ;-)).
Als ich wieder da war, hatte ich 2 km mehr verbraucht - also 402km.
Jetzt ist das ja nicht weiter schlimm, daß hätte mich nur 2x 0,25E gekostet (ich brauchte es nicht zahlen). Aber wenn ich etwas mehr drüber gelegen hätte, dann hätte ich gelöhnt!!!
Meine Frage also: Ist das rechtens? Miete ich den Wagen zu den gezählten KM oder zu den echten? Muss man sich im Zweifelsfall vom Richter sagen lassen, daß der Tacho immer zählt (so es im normalen Voreilungsbereich <10% ist)? Oder müsste der Vermieter das berücksichtigen?
Wenn ich mir vorstelle, daß die meisten Leihwagen (denke ich) im Versicherungsfall als Ersatzfahrzeug nach Unfall von der Versicherung bezahlt werden, müssten die Versicherungen doch Sturm laufen - oder nicht.
Was haltet ihr davon?
Mort