Bear70
- Beiträge
- 54
- Punkte Reaktionen
- 0
Hi,
Vandalismusschäden werden von der Vollkasko unter Berücksichtigung einer evtl. Selbstbeteiligung bezahlt. Ab dem Folgejahr wirst Du jedoch in der SF-Klasse zurückgestuft. Du hast die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten nach Schadenregulierung des Versicherers, den Schaden dem Versicherer "abzukaufen" falls es sich lohnt.
Wenn jetzt jedoch z.Bsp. in Dein KFZ eingebrochen und etwas entwendet wurde, dabei Schäden am Lack als Folge des Einbruches entstanden und Du eine Anzeige bei der Polizei gemacht hast, dann wird der Lackschaden als "Einbruch-Folgeschaden" von der Teilkasko bezahlt (ebenfalls natürlich unter Berücksichtigung einer evtl. Selbstbeteiligung) und Du steigst nicht mit Deinem SF-Rabatt (in Teilkasko ja nie).
Der Versicherer erwartet jedoch hierbei die Anzeige der Polizei und eine Liste der entwendeten Gegenstände (vertragliche Obliegenheit).
Happy Weekend !!!
Vandalismusschäden werden von der Vollkasko unter Berücksichtigung einer evtl. Selbstbeteiligung bezahlt. Ab dem Folgejahr wirst Du jedoch in der SF-Klasse zurückgestuft. Du hast die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten nach Schadenregulierung des Versicherers, den Schaden dem Versicherer "abzukaufen" falls es sich lohnt.
Wenn jetzt jedoch z.Bsp. in Dein KFZ eingebrochen und etwas entwendet wurde, dabei Schäden am Lack als Folge des Einbruches entstanden und Du eine Anzeige bei der Polizei gemacht hast, dann wird der Lackschaden als "Einbruch-Folgeschaden" von der Teilkasko bezahlt (ebenfalls natürlich unter Berücksichtigung einer evtl. Selbstbeteiligung) und Du steigst nicht mit Deinem SF-Rabatt (in Teilkasko ja nie).
Der Versicherer erwartet jedoch hierbei die Anzeige der Polizei und eine Liste der entwendeten Gegenstände (vertragliche Obliegenheit).
Happy Weekend !!!