Nelltec
"Wie der Tuningverband VATZ (Verband Automobiltuning und -zubehör) mitteilt, werden seit einiger Zeit im Internet und auf Messen vermehrt Leichtmetallräder aus dem Ausland in verchromter Ausführung und in modernen Designs ohne Festigkeitsnachweis oder TÜV-Gutachten angeboten. Immer wieder komme es dabei vor, dass die jeweiligen Anbieter behaupten, die auf der Felgenrückseite eingegossene Traglast würde für eine legale TÜV-Eintragung ausreichen, dass es sich dabei um die zulässige Radlast handelt und diese als Prüfzeugnis zu gelten habe. Der Verband weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht zulässig und ein Inverkehrbringen dieser Leichtmetallfelgen verboten ist. „Es ist nicht hinnehmbar, dass der Verbraucher bewusst in die Irre geführt wird. Wir werden mit allen Mitteln aufklären und gegen die Anbieter vorgehen“, kündigt VATZ-Geschäftsführerin Andrea Pinkerton an. Die Gültigkeit einer Radlastangabe bestehe nur dann, wenn für das Sonderrad ein gültiges Prüfzeugnis – also eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TGA) – vorliegt. „Fehlt das Prüfzeugnis, dann ist auch die Radlastangabe ungültig“, bekräftigt der Tuningverband. "