Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ??

Diskutiere Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, wollte nur mal kurz was fragen, weil ich dauernd hier im Forum Sätze lese wie : "Hat der :) auf Kulanz/Garantie gemacht" oder "war beim...
  • Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? Beitrag #1
derletztemann

derletztemann

Beiträge
236
Punkte Reaktionen
0
Hallo,

wollte nur mal kurz was fragen, weil ich dauernd hier im Forum Sätze lese wie : "Hat der :) auf Kulanz/Garantie gemacht" oder "war beim :), der hat das sofort erledigt" und und und...

Heisst das dass diese Fahrer ihren Passi auch von dem :) gekauft haben??

Wie sieht es denn jetzt z.B. bei mir aus... Ich hab meinen Passi im Mai 2005 gebraucht von Privat gekauft (alse vor fast einem Jahr)

Hab ich als Käufer von Privat da irgendwelche Rechte auf Kulanz oder Garantie bei nem :) (wahrscheinlich ja nicht).

oder

Wie sieht es denn aus, wenn eine Rückrufaktion statt findet und mein Passi davon betroffen ist. Hab ich da die selben Rechte wie ein Passikäufer bei seinem :)

Das brennt mir eigentlich schon lange unter den Nägeln :?


mfG
derletztemann
 
  • Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? Beitrag #2

John McClane

Beiträge
199
Punkte Reaktionen
0
Bei Rückrufaktionen ist das Fahrzeug direkt betroffen, also ja. +

Bei Kauf von privat natürlich nicht, es sei denn, der Verkäufer sichert sowas zu.
Oder schließt es nicht explizit aus - die scheiß EU hat ja alles nur noch komplizierter gemacht, man muß ja sogar bei ebay alles mögliche explizit ausschließen.
 
  • Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? Beitrag #3
Holger

Holger

Ehren-Mitglied
Beiträge
2.166
Punkte Reaktionen
0
Kulanzaktionen rechnet der Händler direkt mit dem Werk ab. Der Händler ist also bestrebt, Dein Auto auf Kulanz zu reparieren weil er es auch so abrechnen kann.

Mein Passat kommt aus Holland und ich hatte z.B. keine Probleme mit der ISO-Fix Kulanz Aktion.

Für die Werksgarantie wie z.B. gegen Rost gilt das Gleiche.
 
  • Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? Beitrag #4
Schmitti

Schmitti

Beiträge
759
Punkte Reaktionen
3
John McClane schrieb:
Oder schließt es nicht explizit aus - die scheiß EU hat ja alles nur noch komplizierter gemacht, man muß ja sogar bei ebay alles mögliche explizit ausschließen.

Wieso? Vorher musste man doch auch die Haftung ausschließen, oder nicht?! Außerdem ist die Umsetzung der EG-Richtlinie doch gar nicht so schlecht. Oder willst Du von privat etwas kaufen, das nicht vereinbart wurde und dann allein schon von Gesetzes wegen auf dem Schaden sitzen bleiben? Also ich nicht.
 
  • Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? Beitrag #5

knox

Nun mal hübsch der Reihe nach!

"Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" hat nur mit dem Verkauf im privaten Sektor zu tun; das heißt lediglich, dass sich der private Verkäufer von der Haftung vor Schäden, die ihm nicht bekannt waren, aber nach dem Verkauf aufteten, befreit. Wer will schon für Mängel haften, von denen er nichts wusste, weil nichts darauf hindeutete? Oder die tatsächlich erst nach dem Verkauf auftraten, die aber ohne Haftungsausschluß vom Verkäufer zu tragen wären!?

Die zweijährige Gewährleistung ist für Hersteller/ Händler gesetzlich vorgeschrieben; der Hersteller/ Händler kann sich meines Wissens nicht davor drücken, auch wenn der Wagen im ersten Jahr von Privat an Privat verkauft wird.

Die "Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers neben der gesetzlichen Gewährleistung.
 
  • Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? Beitrag #6
Schmitti

Schmitti

Beiträge
759
Punkte Reaktionen
3
knox schrieb:
Nun mal hübsch der Reihe nach!

"Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" hat nur mit dem Verkauf im privaten Sektor zu tun; das heißt lediglich, dass sich der private Verkäufer von der Haftung vor Schäden, die ihm nicht bekannt waren, aber nach dem Verkauf aufteten, befreit. Wer will schon für Mängel haften, von denen er nichts wusste, weil nichts darauf hindeutete? Oder die tatsächlich erst nach dem Verkauf auftraten, die aber ohne Haftungsausschluß vom Verkäufer zu tragen wären!?

Die zweijährige Gewährleistung ist für Hersteller/ Händler gesetzlich vorgeschrieben; der Hersteller/ Händler kann sich meines Wissens nicht davor drücken, auch wenn der Wagen im ersten Jahr von Privat an Privat verkauft wird.

Die "Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers neben der gesetzlichen Gewährleistung.

Soweit alles richtig. Nur gilt die Gewährleistungspflicht nur für denjenigen, mit dem man auch tatsächlich den Kaufvertrag eingeht. Gerade beim Autokauf kann es vorkommen, dass man nicht mit dem Händler, sondern mit dem Autohersteller an sich einen Vertrag eingeht. Der Händler ist dann quasi nur Mittler.
Das wollte ich nur nochmal konkretisieren, da man das sonst falsch verstehen kann, dass sowohl Händler als auch Hersteller zu haften haben.
 
  • Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? Beitrag #7
roscher81

roscher81

Beiträge
388
Punkte Reaktionen
0
derletztemann schrieb:
Hallo,

wollte nur mal kurz was fragen, weil ich dauernd hier im Forum Sätze lese wie : "Hat der :) auf Kulanz/Garantie gemacht" oder "war beim :), der hat das sofort erledigt" und und und...

Heisst das dass diese Fahrer ihren Passi auch von dem :) gekauft haben??

Wie sieht es denn jetzt z.B. bei mir aus... Ich hab meinen Passi im Mai 2005 gebraucht von Privat gekauft (alse vor fast einem Jahr)

Hab ich als Käufer von Privat da irgendwelche Rechte auf Kulanz oder Garantie bei nem :) (wahrscheinlich ja nicht).

oder

Wie sieht es denn aus, wenn eine Rückrufaktion statt findet und mein Passi davon betroffen ist. Hab ich da die selben Rechte wie ein Passikäufer bei seinem :)

Das brennt mir eigentlich schon lange unter den Nägeln :?


mfG
derletztemann

im endefekt ist es egal, wo du das fahrzeug gekauft hast ob beim :) oder privat.

für den :) ist nur wichtig, wo die inspektionen gemacht wurden!wenn diese nicht nach vorgaben des Herstellers gemacht wurden kannst du es gleich vergessen.

im endeffekt bezieht sich die Garantie/Kulanz/Rückrufaktion ja nicht auf eine person sonder auf das Fzg.

wenn du probleme hast und ein lückenlosgefüllt des serviceheft einfach mal beim :) vorbeischauen und nachfragen. :idea:

MFG
 
Thema:

Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ??

Kauf von Privat, Rechts- u. Garantieansprüche beim :) ?? - Ähnliche Themen

Durchrostungsgarantie - Tausch Heckklappe positiv: Hi leutz, bin erst seit kurzem passi-fahrer, ..bin aber mit der zeit immer mehr und mehr von vw überzeugt. zu meiner geschichte. passi-kauf vor...
Oben Unten