Kauf Passat-Jetzt kleines Problem

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  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #1

stepke2001

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Hallo!

Hab mir am vergangenen Dienstag einen Passat 3BG zugelegt. Er ist Bj. 2002 und hat jetzt 52000km.
Das Fahrzeug wurde mir mit Garantie bei einem Autohaus verkauft.
Ich musste nun leider feststellen, dass die Spaltmaße vorne zwischen Kotflügel und Stoßstange nicht stimmen. Die Stoßstange "hängt" vorne ca. 2mm nach unten. Ich weiß, dass das Fahrzeug einen Frontschaden hatte, dies ist auch im Kaufvertrag als rep. Frontschaden aufgenommen. Repariert ist zwar alles, von der Funktion ist auch keine Einschränkung und TÜV ist auch neu. Bei der Abnahme ist mir dieser Mangel nicht aufgefallen. Aus diesem Grund habe ich das Auto auch so abgenommen und Unterschrieben.

Kann ich da jetzt überhaupt noch etwas im Bezug auf Behebung des Schadens geltend machen?
Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen?

Vielen Dank,
stepke2001
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #2
Holger

Holger

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Ich denke Du meinst Gewährleistung.

Den Spalt könnte man als optischen Mangel ansehen. Wenn aber ansonsten im Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen", dürfte ist nichts geben.

Die (freiwillige) Garantie schränkt sich meiner Meinung nach auf bestimmte Defekte und Baugruppen ein.

Freundlich fragen bringt evtl. etwas, ansonsten selber zum Schraubenzieher greifen.

P.S. Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #3

V6Fahrer

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Hi,
also nach meiner Meinung kannst da nichts mehr machen, der Schaden war Dir bekannt und das Dir erst hinterher auffällt das die Stoßstange wohl schief sitzt wird Dein Problem sein.
Ich würde vielleicht mal hinfahren ob der Händler da Kulanter weise (will doch auch empfohlen werden :wink: ) mal nachschauen kann.
Auf Gewährleistung wird da aber nichts machbar sein, da ja auch innerhalb einer Woche viel passieren kann und es sich hier ja um die optik handelt und nicht um ein Fehlerhaftes Teil.
Nur meine Meinung.

mfg
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #4

Vermeer

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Also verlangen kannst du von dem Händler nicht das er es repariert, hast es ja abgenommen.

Ich würde auf die Freundlichkeit des Händlers hoffen, das er es dir ohne großen Aufwand macht.

Viel Glück dabei
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #5

stepke2001

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Dann werd ich wohl damit leben müssen. :(
Selber blöd, wenn man auch nicht genau schaut.

Trotzdem danke für eure kompetente Hilfe.

Mfg
stepke2001
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #6
Schmitti

Schmitti

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Das Fahrzeug hat einen kleinen Mangel. Die etwas schief sitzende Front. Wenn im Kaufvertrag drinstünde, dass Dir genau dieser Mangel bekannt war, hättest Du kein Gewährleistungsrecht. Sollte halt nur drinstehen, dass der Wagen vorne repariert wurde, Du aber nunmal nichts von der krummen Stoßstange wusstest (schließlich bist Du Verbraucher und sollst somit vom Gesetz geschützt werden), müsste VW Dir die Front wieder geradebiegen.
Sofern ein Mangel 6 Monate nach Übergabe festgestellt wird, muss der gewerbliche Händler dem Käufer, der Verbraucher ist, nachweisen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe NICHT vorlag. Kann der Händler das nicht, muss er nacherfüllen.

Es sei denn, dass die Rechtsprechung um 2mm verschobene Spaltmaße nach einer Unfallrep nicht als Mangel kategorisieren sollte. Das ist halt ne andere Frage, die ich hier nicht beantworten kann. Dafür müsstest Du bitte mit einer dazu autorisierten Stelle sprechen (Rechtsanwalt zB).

Schönen Gruß, Schmitti

PS: War die Front so verzogen, dass man diese nicht wieder gerade dransetzen konnte oder könnte es auch sein, dass man lediglich die Schrauben lösen und das ganze nach kleiner Justierung wieder festzurren muss?
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #7
Torsten

Torsten

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@ schmitti

Deine Ausführungen sind nicht richtig. Offensichtliche optische Mängel sind nicht in der Sachmängelhaftung inbegriffen. Diese sind bei Abholung / Kauf des Fahrzeuges zu rügen.
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #8

datenschleuder

Leute, nicht immer gleich mit § werfen...

Geh zum Händler, erklär ihm den Sachverhalt und frage, ob die dir nicht eben die Front neu ausrichten können, machen die Bestimmt, wollen ja nen Kunden behalten.

Sonst warteste halt auf den Wechsel des ZR bei 90TKM, da muss die Front sowieso runter... 8)
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #9
Schmitti

Schmitti

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Torsten schrieb:
@ schmitti

Deine Ausführungen sind nicht richtig. Offensichtliche optische Mängel sind nicht in der Sachmängelhaftung inbegriffen. Diese sind bei Abholung / Kauf des Fahrzeuges zu rügen.

Hm, nach welcher Vorschrift bestimmt sich das denn? Mir würde jetzt lediglich der § 442 II BGB einfallen. Aber der verlangt ein grob fahrlässiges Verschulden des Käufers. Das kann ich hier nicht erkennen.
Ansonsten soll doch gerade der Verbraucher geschützt werden, dass er auch auf Gebrauchtwaren und beim Kauf von Unternehmern mindestens 1 Jahr lang Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Außerdem: So offensichtlich finde ich die "krumme" Front garnicht. Aber über das lässt sich sicherlich streiten ;-)

Gruß
 
  • Kauf Passat-Jetzt kleines Problem Beitrag #10

Denny VR6

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also,beim mein bruder war es so, ca vor 5 jahren hat er C-klasse 230 kompressor gekauf.wo wir das auto angesehen haben,haben wir gleich gesehen dass es unfallwagen war,und uns wurde auch danach gesagt und in kaufvertrag geschrieben dass es war heckschaden. in kaufvertrag stand es "behobener heckschaden",nach paar monaten musste mein bruder feststellen dass am sein auto ist rahmen verzogen,am hinteren kotflügel waren es verschiedene abstände zum reifen...
dann hat er gefragt den händler,ob die wollen es richtig reparieren,hat er gemeint nein,wir machen das nicht... anwald,gericht,mein bruder hat gewonnen,weil es stand in kaufvertrag "Behobener Heckschaden" und behoben-heist ja dass es ist kein unterschied zum origenal...
schau mal in dein kaufvertrag,was da alles steht... vieleicht hast du auch glück.
 
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