Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen

Diskutiere Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Ich habe vor ein paar Wochen Karten für ein Konzert im Internet bestellt. Dieser Karten habe ich nicht erhalten, aber von der Post kam ein...
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #1

Balimann

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Ich habe vor ein paar Wochen Karten für ein Konzert im Internet bestellt. Dieser Karten habe ich nicht erhalten, aber von der Post kam ein Schreiben herein und dort habe ich auch angegeben, dass ich weder etwas erhalten noch etwas bezahlt hätte. So nun soll ich für die Karten, welche ich nicht erhalten habe bezahlen? Muss ich das, also werden die Rechtswege so ausgelegt, dass ich zahlen muss oder gibt es eine Möglichkeit dies abzulehnen. Nachnahmezahlung bedeutet für mich eigentlich, dass ich erst dann zahle, wenn ich auch tatsächlich etwas in der Hand habe. Wie ist die Rechtslage dazu?
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #2

Joker82

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Hallo, Nachname Pakete sind immer bei der Post versichert.

Geht die Sendung auf dem Postweg verloren ist die Post dafür Verantwortlich. Vertragspartner (Absender) und Post müssen sich einigen.
Für dich entfallen alle Verpfichtungen.

Frage einfach mal beim Verkäufer nach der Paket ID. Wenn du Sie hast mach eine Track&Trance Paketverfolgung. Das geht auch im Internet.
Wenn er keine ID hat wird er die Karten 100% nicht abgesendet haben.

Gruß Joki
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #3

Balimann

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Das mit dem Paket ist zu 100% richtig, es ging aber um Konzertkarten und die gingen mit einen Nachnahmebrief raus und auf der Posthomepage steht, dass keine Versicherung für den Verlust der Ware besteht...
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #4
der_fischi

der_fischi

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Also ich persönlich interpretiere das Nachnahmeverfahren so:

Bezahlung GEGEN Ware. Wenn du keine Ware erhälst, erhält der Verkäufer auch keine Kohle. Is für mich ne ganz klare Sache!
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #5

Chris-TDI

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Ich hatte schon einen ähnlichen Fall mit Karten für David Copperfield die ich nicht erhalten habe und sie dennoch zahlen sollte.
Sie waren genau so in einem nicht versicherten Brief versendet...
ich habe mich nach Rücksprache mit meinem Anwalt geweigert etwas zu bezahlen und es wurde dann auch akzeptiert!
Laut meinem Anwalt hätte mir der Absender nachweisen müssen, das ich die Karten erhalten habe...
Wenn die post den Brief ausliefert ohne Kasse zu machen, ist es der Fehler der Post und nich nachvollziehbar, geht der Brief auf dem Postweg verloren, kann niemand eine zahlung von dir verlangen, es sei denn, er kann dir nachweisen, das der Brief bei dir angekommen ist.
So waren die Aussagen damals gewesen...
Ich würde es auf keinem Fall bezahlen und wenn der Absender Streit will dann gibst dus halt zum Anwalt...
Viele Grüße
Chris
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #6

Joker82

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Auch wenn es ein Nachnahme Brief ist. (Was ich nicht von der Post kenne)

Muss der Postbote den Brief abgeben mit Unterschrift und gleichzeitig das Geld annehmen. Danach wird das Geld von der Postinkasso an den Versender übermittelt. Praktisch brauch auch die Post für den Nachnahmebrief eine Identnummer im später das Geld richtig zuordnen zu können.

Gruß Joki
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #7

FrankS

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Chriss2002 schrieb:
Ich hatte schon einen ähnlichen Fall mit Karten für David Copperfield die ich nicht erhalten habe und sie dennoch zahlen sollte.
Tja, der Copperfield ist eben toll, der kann sogar die Karten zu seinen Shows verschwinden lassen... :D
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #8

PassatHaza

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Du hast vmtl ne eidesstattliche Erklärung angegeben, dass du die Karten nicht erhalten hast.
Bezahlung gegen Ware und zwar bei der Post. Da kann der Absender dir nichts. Hätte er eben als Nachnahme-Wertsendung aufgeben müssen.
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #9

GOLFMASTER

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Sehe ich auch so.
Hab mir mal Xenon SG mit Brenner gekauft und per Nachnahme schicken lassen. Lagen eines Tages (im Paket) vor der Haustüre (auf den Briefkästen). Der Postbote hat es einfach hingelegt und ist gegangen :twisted: Naja. Hab eben das Paket nicht erhalten. Hab diese Erklärung bei der Post abgegeben und die Versicherung von der Post hat dann die 300 Euro gezahlt. :D :oops: :lol: :twisted: :wink:

MFG MArkus
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #10

Balimann

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Ich habe bei der Post schon ein Schreiben abgegeben. Dass ich nicht bezahlen werde, ist mir auch klar. Meist wird sowas vor Gericht ohnehin wegen Nichtigkeit abgetan, es kommt also nicht zur Verhandlung. Habe auch ein wenig im BGB gelesen um mich in Sachen "Kaufvertrag" wieder fit zu machen. Da ich ja nichts erhalten habe dürfte damit die Grundlage für jedes Verlangen nach Bezahlung völlig fehlen.
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #11
diaboloTDI

diaboloTDI

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dich kann man auf keinen fall belangen....da werden sich der absender und die post streiten müssen.....du kannst dich zurücklehnen!
hatte ich auch schon mal........von wegen bezahlen.....denen würde ich was husten!

gruß
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #12

Patrick W

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Balimann schrieb:
. Da ich ja nichts erhalten habe dürfte damit die Grundlage für jedes Verlangen nach Bezahlung völlig fehlen.

Du kannst aber auf Erfüllung bestehen!
Da Ihr einen Vertrag geschlossen habt, er aber nicht liefert.

Es gibt hier meines Wissens aber Unterschiede.
1. Verk. privat - Versandrisiko trägt käufer
2. Verk. gew. - Versandrisiko trägt Verk.

Gruß
Patrick
 
  • Karten per Nachnahme bestellt - wurden geklaut - soll zahlen Beitrag #13
Holger

Holger

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Ich wäre mir da nicht so sicher. Die Frage ist einzig und alleine wer das Versandrisiko trägt. Wenn man von privat kauft trägt man das Risiko in der Regel selbst. Und wenn Du die Karten als Nachnahmesendung wolltest, also nicht als Wertsendung sieht es schlecht aus. Der Verkäufer hat dann in dem Moment seine Pflicht Dir gegenüber erfüllt als er den Brief aufgegeben hat.

Wenn der Verkäufer gewerblich ist sieht es anders aus.
 
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