Balimann
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Ich habe vor ein paar Wochen Karten für ein Konzert im Internet bestellt. Dieser Karten habe ich nicht erhalten, aber von der Post kam ein Schreiben herein und dort habe ich auch angegeben, dass ich weder etwas erhalten noch etwas bezahlt hätte. So nun soll ich für die Karten, welche ich nicht erhalten habe bezahlen? Muss ich das, also werden die Rechtswege so ausgelegt, dass ich zahlen muss oder gibt es eine Möglichkeit dies abzulehnen. Nachnahmezahlung bedeutet für mich eigentlich, dass ich erst dann zahle, wenn ich auch tatsächlich etwas in der Hand habe. Wie ist die Rechtslage dazu?