
Marcusius
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Servus.
Ich bin gerade dabei meinen alten Passt zu verkaufen und habe schon einen Interessenten. Der möchte sich das Auto morgen ansehen. Er hat gefragt, ob er das Auto dann, wenn es ihm zusagt, mitnehmen kann, um es in seiner Werkstatt einer "Durchsicht" zu unterziehen.
Das kann natürlich nachvollziehen. Wer kauft schon gern die Katze im Sack bei so einem alten Wagen. Ich muss nicht zustimmen, aber es ist vielleicht verkaufsfördernd.
Bemerkt sei, der Wagen ist noch angemeldet.
Mein Gedanke ist nun, einen kleinen "Vertrag" aufzusetzen, in dem jegliche Schäden die am oder durch das Auto, die in der Zeit der Abwesenheit auftreten, auch bei Nichtkauf zu seinen Lasten gehen.
Frage, kann so ein Vertrag abgeschlossen werden? Hätte so eine Abmachung im Falle eines Rechtsstreits Bestand? Was würdet ihr machen.
Grüße,
Marcusius
Ich bin gerade dabei meinen alten Passt zu verkaufen und habe schon einen Interessenten. Der möchte sich das Auto morgen ansehen. Er hat gefragt, ob er das Auto dann, wenn es ihm zusagt, mitnehmen kann, um es in seiner Werkstatt einer "Durchsicht" zu unterziehen.
Das kann natürlich nachvollziehen. Wer kauft schon gern die Katze im Sack bei so einem alten Wagen. Ich muss nicht zustimmen, aber es ist vielleicht verkaufsfördernd.
Bemerkt sei, der Wagen ist noch angemeldet.
Mein Gedanke ist nun, einen kleinen "Vertrag" aufzusetzen, in dem jegliche Schäden die am oder durch das Auto, die in der Zeit der Abwesenheit auftreten, auch bei Nichtkauf zu seinen Lasten gehen.
Frage, kann so ein Vertrag abgeschlossen werden? Hätte so eine Abmachung im Falle eines Rechtsstreits Bestand? Was würdet ihr machen.
Grüße,
Marcusius