Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe

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  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #1

meisterlemon

Hallo erstmal,
habe hier im Forum nix davon gefunden was ich dringend wissen muss.Undzwar:
Ich musste vor ein paar wochen zum normalen TÜV und weil ich auf der Heckscheibe und auch auf beiden seiten Scheiben hinten jeweils eine Scheibengravur habe,bin ich damit nicht durchgekommen!Da ich aber vor 2 Jahren das auch schon hatte ,kam ich aber damit durch?Der TÜV mensch sagte das die Scheiben "zerborsten" können.Alles was größer wie ne Postkarte ist, sei unzulässig.Weil ich nun aber auch sehr Sauer war und ihm das auch zu verstehen gab,wollte ich auch den Paragraphen sehen wo es niedergeschrieben ist!Er sagte dann zu mir das es kein Paragraphen dafür gibt sondern das es halt unzulässig sei,aber er könne mir ein Schreiben vorweisen (was er nicht dabei hatte)wo es drin steht.Hat irgendjemand davon schon gehört oder hat einer ein Unbedenklichkeitsbescheinigung für Scheibengravuren?
Nun kommt das schärfste überhaupt ich war vor ein paar Tagen beim anderen TÜV der in der nähe Stationiert war ,habe aber diesen mängel nicht gezeigt und habe ihn auch nicht draufhin gewiesen, der hat das Auto ohne probleme durchgebracht.Ich möchte aber ,wenn einer das hier hat, noch sowas wie eine :Unbedenklichkeitsbescheinigung für Scheibengravuren haben ,das wäre cool denn dann kann ich sorgenfrei weiterfahren.
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #2
Passat V6 4x4

Passat V6 4x4

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kenn ich nun garnicht, man brauch doch nur zwei Außenspiegel und mann kann alles Dicht machen hinten, wie bei Tranportern.
Aber vielleicht hält die Scheibe beim Crash nicht mehr das geforderte aus, das weiß ich leider nicht.
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #3

meisterlemon

Hallo erstmal,
tja genauso dachte ich auch und hatte mich mit dem Prüfer genauso auch auseinander setzen müssen ,aber es gab echt per Du keine Plakette!Ohne scheiss!Das hat auch mit den 2ten Außenspiegel hier nix zu tun!Auch nicht mit den Aufkleber erst recht net!Ich habe meine Scheiben um ein paar "Mü" dünner gemacht und das ist halt fakt, das bedeutet entweder Scheibe neu oder keine Plakette!Oder am besten sowas wie ne Unbedenklichkeitsbescheinigung so wie es die für die Xenon brenner gibt für den nachträglichen einbau!Ich glaub das es wahrscheinlich hammer viele so denke wie ich auch ,wieso man deshalb sich so hochziehen muss :evil: !Aber vielleicht hat jemand ja so ne bescheinigung!!!!!!!
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #4

LF-888

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@ meisterlemon

Du brauchst keine Unbedencklichkeitsbescheinigung.

Der TÜV Prüfer hat schlichtweg einen Rechtsbruch begangen.

Erste Stunde Recht einer PI Ausbildung,

Zitat: "Sie haben nicht zu prüfen ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist, sie haben nur zu prüfen ob es vorschriftsmäßig ist."

Standardreaktion: große Augen, öffene Münder und blankes Entsetzen.

Der Halter eines KFZ hat einen Rechtsanspruch auf die Plakette. Der Prüfer darf sie nur verweigern, wenn er eine Vorschrift zitieren kann gegen die das Fahrzeug verstösst.

In Deinem Fall hat der PI etwas von einem Schreiben erzählt, das sich auf eine eventuell erhöhte Bruchgefahr der Scheiben bezieht. Klingt klasse hat aber so überhaupt nix mit den Vorschriften zu tun.

Solange der Prüfer nicht belegen kann, dass Deine Scheiben nicht den Vorschriften entsprechen, muss er die Prüfung bescheinigen. Irgendwelche Schreiben zählen dabei nicht, es geht immer um den Nachweis das Dein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist.

Die Gebühr für die zweite Prüfung und Deine damit verbundenen Aufwendungen, kannst Du Dir von dem Prüfer wiederholen, sofern er nicht seine Ablehnung belegen kann. Ob Dir das aber soviel Arbeit wert ist musst Du selber entscheiden und wenn ja, dann würde ich mich vorher schlau machen ob es nicht doch eine entsprechende Vorschrift gibt und die anderen Prüfer diese nur nicht beachtet haben.

Allzeit gute Fahrt
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #5

bobbele

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Moinsen,

an meinem damaligen Golf II baute ich eine dritte Bremsleuchte mit E-Kennzeichen ein. Hatte nie Probleme beim TÜV. Als mein Vater das Auto bekam wurde die bemängelt und er hatte "geringe Mängel". Bei der nächsten Untersuchung klappte es wieder.

Wieder bei meiner Eltern (Pajero) hatten Sie 2 Untersuchungen keine Probleme, bei der Dritten wollte der Prüfer eine ABE der Felgen sehen.
Beim selben Auto wars so bei einem kleinen!!! Steinschlag in der WSS.

Bei meinem Passat sollte ich dieses Jahr (1 Unteruchung) eine ABE der Felgen zeigen. :eek: . Ich hatte keine, bzw. war die nur für den 3B (wurde aber so beim Händler gekauft): Geringe Mängel. Händler trieb keine ABE auf. So, jetzt durfte ich nochmals zum Händler, der TÜV von Crailsheim schaute sich die Felgen an, schrieb mir was raus und ich konnte die Felgen eintragen lassen.

-> Bei uns in BW sagt man, bei schwierigen Fällen solle man einfach zum TÜV in Bayern gehen. Ist schon komisch, die Unterschiede.

Schönen Freitag
Oli
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #6

Stefan

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moin moin,

vorweg, ich bin kein Jurist, aber sowie bekannt, kann man anstelle der hinteren Scheiben (Heck und hintere Seiten) Holz, Blech oder sonst was oder gar nichts montieren, sofern ein rechter Außenspiegel vorhanden ist. Wenn der Prüfer den Paragraphen nicht kennt oder wenn es den Paragraphen nicht gibt, auf den er sich bezieht, würde ich mich umgehend an dessen Vorgesetzten wenden.

Jedoch wird jedweder Schnick-Schnack (Aufkleber, Gravuren, Colorfolien etc.) auf den Rückspiegeln, auf der Frontscheibe oder an den vorderen Seitenscheiben, weil verkehrsgefährdend, nicht geduldet,

Die Argumentation, das ein Prüfer mal nichts bemängelt hat, obwohl ein Mangel bestand, zählt nicht, denn Recht muß Recht bleiben, so oder so.
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #7

meisterlemon

Tja das ist ja wie schon beschrieben das komische ,bei den einen hier in unsere kleinen Stadt bekommt man die Plakete und vorher an dem anderem Ende unsere kleinen Stadt dort net!Ich finde diese Prüfer sollten mal zur Nachschulung gehen oder so ,denn auf alle meine Scheiben habe ich die Chromolux folie drauf das heißt wenn es zerbrechen sollte dann bleibt es doch eh dran hängen und zerbröselt nicht in allen Himmelsrichtungen sondern wenn sie kaputt gehen sollte dann hab ich doch eh schon ein wenig mehr schutz,naja egal das ist nicht das Thema.Ich bin halt immer noch erbost über den Prüfer und dabei bleibe ich auch! Ich möchte hier nur wissen ob jemand die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat oder so ansonsten muss oder werde ich zum Tuner TÜV fahren und es halt eintragen.Das ist aber auch ein heisses Thema!
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #8

John McClane

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LF-888 schrieb:
@ meisterlemon

Du brauchst keine Unbedencklichkeitsbescheinigung.

Der TÜV Prüfer hat schlichtweg einen Rechtsbruch begangen.

Erste Stunde Recht einer PI Ausbildung,

Zitat: "Sie haben nicht zu prüfen ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist, sie haben nur zu prüfen ob es vorschriftsmäßig ist."

Standardreaktion: große Augen, öffene Münder und blankes Entsetzen.

Der Halter eines KFZ hat einen Rechtsanspruch auf die Plakette. Der Prüfer darf sie nur verweigern, wenn er eine Vorschrift zitieren kann gegen die das Fahrzeug verstösst.
Wie kommst Du denn darauf?! Natürlich hat er zu prüfen, ob das Fz verkehrssicher ist. Wie kann man mit solcher Überzeugung so einen Unsinn schreiben :eek: !!
Der Halter hat keinen Rechtsanspruch auf die Plakette, so etwas gíbt es nicht. Ist das Fz unvorschriftsmäßig oder verkehrsunsicher, gibt es keine Plakette.

Zitier DU mir mal den Hintergrund DEINES Wissens. Würde mich brennend interssieren.
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #9

edi

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Hallo,
@meisterlemon habe seit 2 jahren auch eine Gravur an der hinteren Seitenscheibe und hatte noch kein Problem beim TÜV. Weiß auch das es dir nicht viel weiterhilft, aber hast du mal an Tönen der Scheiben mit Tönungsfolie (zb. Lumar) gedacht! Es heißt doch das die Folien auch bei einem Unfall verhindern das die Scheibe komplett zerbricht. Oder!?
Einzelabnahme halte ich für ein bisschen übertrieben! Mit welcher Begründung würde er dann die Gravur Freigeben?

MFG edi
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #10

meisterlemon

aber hast du mal an Tönen der Scheiben mit Tönungsfolie (zb. Lumar) gedacht! Es heißt doch das die Folien auch bei einem Unfall verhindern das die Scheibe komplett zerbricht. Oder!?
Hallo Edi,
ich habe doch an allen meinen Scheiben schon ne Folie drin!Ich hatte ihm es auch schon so erklärt, aber davon war er überhaupt nicht zu überzeugen!Der war fest der Meinung ,das alles was größer wie ne Postkarte ist, sei unzulässig !Da meine hintere Gravur um das 4 fache einer Postkarte übersteigt ,war es schon ein Dorn für den Prüfer im Auge.Dazu noch habe ich an den hinteren ,rechts & links, eine kleine Gravur von ca. ne Postkarten große Gravur!
:? mfg
 
  • Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe Beitrag #11

TS

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Das ist halt immer so ne Sache mit dem Tüv.
Da fällt ein getunter Wagen immer auf und die wollen sich wichtig machen.
Nach einigem Ärger fahre ich immer zum Prüfonkel meines vertrauens :lol:
Der fährt auch getunte Fahrzeug und weiß was geht und was nicht.
Ist alles eine Sache der Auslegung!!
 
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