Glasbruch und Teilkasko

Diskutiere Glasbruch und Teilkasko im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo! Mein Freundlicher hatte selbst einen Glasbruchschaden an der Frontscheibe meines Passat verursacht. Er hat den Schaden natürlich durch...
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #1
s_heinz

s_heinz

Beiträge
1.945
Punkte Reaktionen
0
Hallo!

Mein Freundlicher hatte selbst einen Glasbruchschaden an der Frontscheibe meines Passat verursacht. Er hat den Schaden natürlich durch Austausch der Scheibe repariert. Er bat mich, die Reparatur über meine Teilkaskoversicherung abzurechnen. Ich willigte ein, zumal der Freundliche alle Nachforderungen - wie z.B. Selbstbeteiligung - auf die eigene Kappe nahm.

Die Schadenmeldung ging an meine Versicherung, welche sich gestern bei mir schriftlich meldete und von mir wissen möchte, wie der Schaden entstanden sei. Ich werde ihr natürlich von der Wahrheit berichten.

Nun meine Frage: Zahlt denn auch die Teilkasko, wenn ein Glasbruchschaden 'aus versehen' (es war keine Absicht!!) passiert ist?
In der Klausel heißt es :"Als Sachversicherung deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug ohne Rücksicht auf die Schuldfrage. " Ohne Rücksicht auf die Schuldfrage deute ich so, als dass solche Missgeschicke tatsächlich von der Teilkasko gedeckt werden. Stimmt meine Vermutung?
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #2

tdiler2

Beiträge
3.658
Punkte Reaktionen
0
ich hätte es meiner Versicherung nicht gemeldet,den Werkstätten sind dagegen versichert.

TDIler2
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #3

knigge

Beiträge
1.980
Punkte Reaktionen
0
Das zahlt die TK nicht, wenn Du die Wahrheit sagst.
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #4

tdiler2

Beiträge
3.658
Punkte Reaktionen
0
Vorallem bei der Berechnung der Typenklassen nächstes Jahr,wird der Schaden mit rein gerechnet.
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #5
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Hi,


nicht bei der TK-Abrechnung. Jedenfalls nicht in den eigenen Rabatt.


Sebastian:

Meine TK übernimmt den Schaden, trotz eines ermittelten Täters auch. (Steinschlag) Ist aber wohl Auslegungssache der jeweiligen Versicherung. Hatte die Scheibe keine 4 Wochen vorher grad ersetzt, musste nun eine Rechnung und einen erneuten Kostenvoranschlag einreichen. Dazu die Tagebuchnummer usw. Ich denke die Versicherungen werden das dann untereinander abkappeln.
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #6

tdiler2

Beiträge
3.658
Punkte Reaktionen
0
@Schorni

Habe ja geschrieben Typenklasse nicht Freiheitsklasse
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #7

3BGChris

Beiträge
615
Punkte Reaktionen
0
tdiler2 schrieb:
Vorallem bei der Berechnung der Typenklassen nächstes Jahr,wird der Schaden mit rein gerechnet.

sorry ich kritisier dich ja ungern, aber was du da schreibst ist absoluter mumpitz! die typklassen werden durch die durchschnittliche relative schadenhäufigkeit eines fahrzeuges innerhalb eines versicherten breiches (Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko)ermittelt.


@knigge
richtig, wenn er ehrlich ist, wird die tk die zahlung verweigern und ihn an die betriebshaftpflicht des betriebs verweisen (was meiner ansicht nach auch besser gewesen wäre.)
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #8

Robert_Wien

Beiträge
64
Punkte Reaktionen
0
Hi,
Diesen :D muß man sich merken. Er soll doch gefälligst den Schaden an seine Händlerkasko bzw. Haftpflicht melden. Wenn bei ihm ein Teil kaputt geht so hat er dafür gerade zu stehen.

Viele Grüße aus Wien
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #9

Toni_1981

Beiträge
107
Punkte Reaktionen
0
Wenn du pech hast und die versicherung das als betrug annimmt,dann hast du ein problem. so seh ich das! Du musst mal es von der anderen seite mal sehen,wenn du beim freundlichen ausversehen ne scheibe kapuut gemacht hättest. meinst du die würden sagen : ach komm ,unsere versicherung zahlt das schon?
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #10
Schmitti

Schmitti

Beiträge
759
Punkte Reaktionen
3
Leute!!! In den Versicherungsbedingungen steht, dass die Schuldfrage EGAL ist!!!!! NOCH deutlicher kann es doch nun wirklich nicht gehen!
Da wird also weder Versicherungsbetrug begangen noch wird da die Versicherung die Begleichung des Schadens verweigern.
Problem an der Geschichte ist hier nur: Die Versicherung hat das Recht, den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Schaden eingereicht wird. Aber die Scheibe wird bezahlt. Es könnte also rein taktisch gesehen unklug sein, den Schaden der TK zu melden.
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #11

3BGChris

Beiträge
615
Punkte Reaktionen
0
in der tk im bereich der glasversicherung gilt die sog. "allgefahren-deckung", sprich wie oben schon erwähnt ist die art und weise wie das glas kaputt geht vollkommen egal.
da du ja aber nicht ständig nen schaden einreichen kannst ohne am ende gekündigt zu werden, würde ich klar den händler in die pflicht nehmen.
 
  • Glasbruch und Teilkasko Beitrag #12
s_heinz

s_heinz

Beiträge
1.945
Punkte Reaktionen
0
Hallo!

Also diese letzten zwei Postings bauen mich ja richtig wieder auf!
Ich denke, es wird sich heute klären.

Ist natürlich schon dämlich. Ich bin gerade mal zwei Wochen bei der neuen Versicherung und habe schon gleich nen' Schaden. :?
Ich hatte zuvor noch NIE eine Versicherung in irgendeiner Art und Weise in Anspruch genommen! Und eigentlich wäre es auch diesmal nicht notwendig gewesen! Das ärgert mich schon ein wenig und nochmal passiert mir das nicht!!!
 
Thema:

Glasbruch und Teilkasko

Glasbruch und Teilkasko - Ähnliche Themen

ADAC ersetzt Selbstbeteiligung bei Wildschäden!: ADAC-Wildschadenunfallbeihilfe Voraussetzung ist stets, dass das ADAC-Mitglied sein eigenes Fahrzeug im Schadensfall selbst gefahren hat. Der...
Oben Unten