
s_heinz
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Hallo!
Mein Freundlicher hatte selbst einen Glasbruchschaden an der Frontscheibe meines Passat verursacht. Er hat den Schaden natürlich durch Austausch der Scheibe repariert. Er bat mich, die Reparatur über meine Teilkaskoversicherung abzurechnen. Ich willigte ein, zumal der Freundliche alle Nachforderungen - wie z.B. Selbstbeteiligung - auf die eigene Kappe nahm.
Die Schadenmeldung ging an meine Versicherung, welche sich gestern bei mir schriftlich meldete und von mir wissen möchte, wie der Schaden entstanden sei. Ich werde ihr natürlich von der Wahrheit berichten.
Nun meine Frage: Zahlt denn auch die Teilkasko, wenn ein Glasbruchschaden 'aus versehen' (es war keine Absicht!!) passiert ist?
In der Klausel heißt es :"Als Sachversicherung deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug ohne Rücksicht auf die Schuldfrage. " Ohne Rücksicht auf die Schuldfrage deute ich so, als dass solche Missgeschicke tatsächlich von der Teilkasko gedeckt werden. Stimmt meine Vermutung?
Mein Freundlicher hatte selbst einen Glasbruchschaden an der Frontscheibe meines Passat verursacht. Er hat den Schaden natürlich durch Austausch der Scheibe repariert. Er bat mich, die Reparatur über meine Teilkaskoversicherung abzurechnen. Ich willigte ein, zumal der Freundliche alle Nachforderungen - wie z.B. Selbstbeteiligung - auf die eigene Kappe nahm.
Die Schadenmeldung ging an meine Versicherung, welche sich gestern bei mir schriftlich meldete und von mir wissen möchte, wie der Schaden entstanden sei. Ich werde ihr natürlich von der Wahrheit berichten.
Nun meine Frage: Zahlt denn auch die Teilkasko, wenn ein Glasbruchschaden 'aus versehen' (es war keine Absicht!!) passiert ist?
In der Klausel heißt es :"Als Sachversicherung deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug ohne Rücksicht auf die Schuldfrage. " Ohne Rücksicht auf die Schuldfrage deute ich so, als dass solche Missgeschicke tatsächlich von der Teilkasko gedeckt werden. Stimmt meine Vermutung?