Gewährleistung ????

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  • Gewährleistung ???? Beitrag #1
kalkreiber80

kalkreiber80

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Hallo Leut´s,

von meiner Freundin die schwester möchte sich ein "neues" gebrauchtes Fahrzeug kaufen.

Die Gebrauchttwagengarantie würde sie für 1Jahr ca. 200€ kosten.

Der Verkäufer (Autohaus) hat doch aber auch eine Gewährleistungspflicht (Beweispflicht beim Händler), oder ?
Wie lange gilt diese (1/2 oder 1Jahr) ?

Wenn sie 1Jahr gelten würde könnte man sich ja die Garantie sparen, oder ?

Was schließt die Gewährleistung alles mit ein (ALLES) ?

Danke
MfG Jan
 
  • Gewährleistung ???? Beitrag #2
TDIler

TDIler

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Gewährleistung: 1 Jahr (u.U. 2 Jahre)
Beweispflicht liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler, danach bei dir.
Verschleißteile gehören natürlich nicht dazu!
 
  • Gewährleistung ???? Beitrag #3
Schmitti

Schmitti

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Als Ergänzung noch die Erklärung, was man unter Gewährleistung überhaupt zu verstehen hat:

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer auch nach der Übergabe dafür gerade steht, dass das Fahrzeug ZUM ÜBERGABEZEITPUNKT (aber nicht mehr danach) sich im vereinbarten oder in einem zu erwartenden Zustand befindet.

Das heißt, es fällt Dir z.B. erst nach 1000 km auf, dass der Zylinderkopf gerissen ist. Nun musst Du normalerweise dem Verkäufer beweisen, dass dieser schon gerissen war, als Du das Auto in Empfang nahmst.
Kaufst Du aber von einem Händler und Du bist bei diesem Geschäft Verbraucher, so gilt in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe die sog. Beweislastumkehr. In denen hat nämlich der Händler DIR nachzuweisen, dass der Riss erst NACH der Übergabe entstand.

Verstanden?

Diesbezüglich gibt es übrigens noch diverse Sonderfälle, die ich hier jetzt nicht alle aufzählen kann. Das würde zu weit gehen.

Aber ich hoffe, das Prinzip ist klar geworden. Falls nicht, frag/fragt gerne nochmal nach. Werde mir Mühe geben, Euch die Fragen zu beantworten.

Gruß, Schmitti (der jetzt ins Bett geht ^^)
 
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