Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung?

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  • Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung? Beitrag #1
moloch

moloch

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Hallo Leute!

Also hab ja meinen 3bg nun bekommen, und eine Frage. Angenommen etwas würde nicht funktionieren, wie sieht das mit Gewährleistung aus?

Lt Kaufvertrag wird die ersten 6 Monate angenommen der Schaden ist bereits beim Kauf vorhanden gewesen.

Muss ich bei Anspruch der Gewährleistung nun zwingend zu dem Händler, bei dem das Auto gekauft wurde hinfahren? oder kann ich da zu jeder Werkstatt hinfahren, und den Mangel beheben lassen?

Habe ich das einen Selbstbehalt? Was fällt alles darunter (Gut, zB Bremsen und andere Verschleißteile nicht - das ist mir klar) aber z.B Automatik Getriebe, Regensensor, Klima-Teile, und so?

Komme aus ÖSTERREICH.

danke lg
 
  • Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung? Beitrag #2
edv071

edv071

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moloch schrieb:
Muss ich bei Anspruch der Gewährleistung nun zwingend zu dem Händler, bei dem das Auto gekauft wurde hinfahren? oder kann ich da zu jeder Werkstatt hinfahren, und den Mangel beheben lassen?
Denke mal das es genauso läuft wie in D.
Also Du mußt dem Händler die Möglichkeit geben den Mangel beseitigen zu können, von daher bist Du an diesen während der Gewährleistung gebunden.
Ausnahmen hierzu können natürlich nach beiderseitiger Absprache getroffen werden.
 
  • Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung? Beitrag #3
TEASY

TEASY

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Wenn der Händerl, bei dem Du das Auto gekauft hast zu weit von Deinem Wohnort entfernt ist, kannst Du nach Absprache eine näheren Werkstatt aufsuchen.
Die Höhe des Gewährleistungs-Anspruchs richtet sich bei den meisten gängigen Garantieversicherungen nach der Laufleistung. Also je mehr der Wagen gelaufen hat, desto größer ist der Eigenanteil.
Das die ersten 6 Monate volle Gewährleistung vorliegt wird von den Händlern dadurch ausgeschlossen, dass sie den Wagen von einer Prüforganisation checken lassen und mit einem "Gebrauchtwagen-Siegel" bestätigen lassen, dass das Auto bei Verkauf 100% in Ordnung war. Also "no chance"!
 
  • Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung? Beitrag #4
spacie

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Wenn es tatsächlich ein Gewährleistungsfall ist, muss der Händler kostenlos für die Behebung sorgen. Er kann die Durchführung durch einen Dritten zulassen und dessen Rechnung begleichen, er kann aber auch das Fahrzeug auf seine Kosten holen lassen und selbst beheben.

Schwierig dabei ist aber die sichere Feststellung, ob er tatsächlich gewährleisten muss. Sowas weiss man oft erst nach eingehender Prüfung, die manchmal auch aufwändig ist.

Hat man nun den Wagen von München nach Hamburg schleppen lassen und stellt sich heraus, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, dann darf man neben der Werkstattrechnung auch noch die Transportkosten abdrücken...

Insofern eine tolle Regel mit toller Intention, aber in der praktischen Umsetzung immer eine schwere Entscheidung des Besitzers...

Ich wünsche dir die richtige...

Gruß
Lutz
 
  • Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung? Beitrag #5
HW202

HW202

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Denke mal das es genauso läuft wie in D.

zwischen denken und wissen können leider gottes welten und im fall eines getriebeschadens schnell mal 4000 euro liegen,

und auch wenn man nach ö-reich keinen Ausweis mehr braucht ist das ein anderes land mit eigenen gesetzen
 
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