spidermove
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Hallo,
Am 24.01.04 habe ich einen gebrauchten Skoda TDI-PD, 82tkm, 11/01 gekauft. Der Wagen hatte einen Unfall, der teilweise repariert wurde und auch im Kaufvertrag dokumentiert ist:
"Heckschaden - keine Austauschteile"
Mittlerweile habe ich an der Einstiegsleiste der hinteren Fondtüre einen weiteren leichten Knick vom Unfall entdeckt. Auch die Fahrertüre zieht ab einer gewissen Geschwindigkeit (~60) bei Bodenwellen oder Rechtskurven Luft. Nachgebogen wurde sie, hat aber kaum etwas gebracht. Vom Unfall ist der Klimakühler etwas eingedrückt - der Meister bei Skoda meinter, dass duch das Entweichen von Gases der Kompressor kaputtgehen kann.
Beim Betrachten des leeren Serviceheftes wurde uns gesagt, dass es kein Problem darstellt, die leeren Felder nachtragen zu lassen.
Einige andere Kleinigkeiten, wie Geräusche aus der Mittelkonsole, schwacher LMM, Radlager, Achsmuttern bekäme ich bei Skoda auf Kulanz repariert.
Nachdem er das Serviceheft 14 Tage hatte kam er mit der Aussage es könne doch nichts nachgetragen werden. Also keine Kulanz. Reperaturen bei ihm nur mit 50/50 also entweder Material oder Einbau.
Wie sähe es rein rechtlich mit dem Thema Wandlung aus - ist der Händler (kein Vertragshändler) dazu verpflichtet? Falls ja unter welchen Bedingungen (Wertnutzung etc.)?
Ein weiterer Punkt ist noch, dass er anstatt der bargezahlten 10000 Euro nur 9400 im Vertrag haben wollte, um Geld zu sparen. War wohl unser fehler darauf einzugehen...
Am 24.01.04 habe ich einen gebrauchten Skoda TDI-PD, 82tkm, 11/01 gekauft. Der Wagen hatte einen Unfall, der teilweise repariert wurde und auch im Kaufvertrag dokumentiert ist:
"Heckschaden - keine Austauschteile"
Mittlerweile habe ich an der Einstiegsleiste der hinteren Fondtüre einen weiteren leichten Knick vom Unfall entdeckt. Auch die Fahrertüre zieht ab einer gewissen Geschwindigkeit (~60) bei Bodenwellen oder Rechtskurven Luft. Nachgebogen wurde sie, hat aber kaum etwas gebracht. Vom Unfall ist der Klimakühler etwas eingedrückt - der Meister bei Skoda meinter, dass duch das Entweichen von Gases der Kompressor kaputtgehen kann.
Beim Betrachten des leeren Serviceheftes wurde uns gesagt, dass es kein Problem darstellt, die leeren Felder nachtragen zu lassen.
Einige andere Kleinigkeiten, wie Geräusche aus der Mittelkonsole, schwacher LMM, Radlager, Achsmuttern bekäme ich bei Skoda auf Kulanz repariert.
Nachdem er das Serviceheft 14 Tage hatte kam er mit der Aussage es könne doch nichts nachgetragen werden. Also keine Kulanz. Reperaturen bei ihm nur mit 50/50 also entweder Material oder Einbau.
Wie sähe es rein rechtlich mit dem Thema Wandlung aus - ist der Händler (kein Vertragshändler) dazu verpflichtet? Falls ja unter welchen Bedingungen (Wertnutzung etc.)?
Ein weiterer Punkt ist noch, dass er anstatt der bargezahlten 10000 Euro nur 9400 im Vertrag haben wollte, um Geld zu sparen. War wohl unser fehler darauf einzugehen...