Gebrauchtwagen-Probleme - Rücktritt möglich?

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  • Gebrauchtwagen-Probleme - Rücktritt möglich? Beitrag #1

spidermove

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Hallo,

Am 24.01.04 habe ich einen gebrauchten Skoda TDI-PD, 82tkm, 11/01 gekauft. Der Wagen hatte einen Unfall, der teilweise repariert wurde und auch im Kaufvertrag dokumentiert ist:

"Heckschaden - keine Austauschteile"

Mittlerweile habe ich an der Einstiegsleiste der hinteren Fondtüre einen weiteren leichten Knick vom Unfall entdeckt. Auch die Fahrertüre zieht ab einer gewissen Geschwindigkeit (~60) bei Bodenwellen oder Rechtskurven Luft. Nachgebogen wurde sie, hat aber kaum etwas gebracht. Vom Unfall ist der Klimakühler etwas eingedrückt - der Meister bei Skoda meinter, dass duch das Entweichen von Gases der Kompressor kaputtgehen kann.

Beim Betrachten des leeren Serviceheftes wurde uns gesagt, dass es kein Problem darstellt, die leeren Felder nachtragen zu lassen.

Einige andere Kleinigkeiten, wie Geräusche aus der Mittelkonsole, schwacher LMM, Radlager, Achsmuttern bekäme ich bei Skoda auf Kulanz repariert.

Nachdem er das Serviceheft 14 Tage hatte kam er mit der Aussage es könne doch nichts nachgetragen werden. Also keine Kulanz. Reperaturen bei ihm nur mit 50/50 also entweder Material oder Einbau.


Wie sähe es rein rechtlich mit dem Thema Wandlung aus - ist der Händler (kein Vertragshändler) dazu verpflichtet? Falls ja unter welchen Bedingungen (Wertnutzung etc.)?

Ein weiterer Punkt ist noch, dass er anstatt der bargezahlten 10000 Euro nur 9400 im Vertrag haben wollte, um Geld zu sparen. War wohl unser fehler darauf einzugehen...
 
  • Gebrauchtwagen-Probleme - Rücktritt möglich? Beitrag #2

spidermove

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Über den Unfall wurden wir vorher schon aufgeklärt, allerdings nicht über die schwere dessen. Der Vorbesitzer (der den Unfall hatte) kommt leider nicht mehr an das Gutachten ran. Dieses ist bei seinem Anwalt archiviert.

Könnte mein Anwalt dieses anfordern?

Es sieht so aus, dass im Gutachten verschiedene Reparaturenarbeiten drinstehen, die zur Wiederherstellung des Wagen gemacht werden müssten. Diese sind aber nicht oder nur z.T durchgeführt worden.

Im Kaufvertrag steht allerdings "Heckschaden ohne Austauschteile".

Drin steht auch ein voller Kundendienst (Zahnriemen, alle Filter), den er uns bei Rücknahme voll vom Kaufpreis abziehen will.

Bezahlt haben wir 10000 Euro in Bar und zwei alte Autos als Inzahlungnahme (hätten für uns allerdings keinen Wert mehr). Die Inzahlungnahmen sind allerdings niergendwo dokumentiert. Im Vertrag steht als Kaufpreis 9400 Euro, weil er wohl etwas an Steuer sparen wollte (worauf wir uns eingelassen haben).
 
  • Gebrauchtwagen-Probleme - Rücktritt möglich? Beitrag #3
Torsten

Torsten

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Ich vermute mal, Ihr habt den Wagen bei einen dieser Fähnchenhändler gekauft. Sei mir nicht böse, aber selber Schuld.

Auf alle Fälle solltest Du jetzt versuchen den Wagen schleunigst zurück zu geben (wandeln) oder, wenn Du den Wagen behalten willst (würde ich aber nicht wollen) über den Weg der arglistigen Täuschung gehen.

Ich hatte mal einen Golf bei einem Honda Händler gekauft. Dieser hatte "vergessen" einen schlecht reparierten Front und Heckschaden zu nennen und in den Vertrag auf zu nehmen. Wandeln wollte ich nicht, also habe ich diesen Händler auf den Wert der ordnungsgemäßen Wiederherstellung verklagt (Schadenersatz). Vor Gericht haben wir uns dann zwar verglichen, bei einem Urteilsspruch hätte ich aber gewonnen. (habe 90% vom Streitwert bekommen)

Mein Tip für Dich:

1. Geh zum Anwalt

2. Wenn das ein Händler mit finaziellem Background ist und Du den Wagen behalten willst, dann verklag ihn auf arglistige Täuschung und Betrug.

3. Wenn Punkt 2 nicht zutrifft, wandel den Wagen mit Hilfe Deines Anwalts. Wahrscheinlich wirst Du aber nur die 9.400 Euro bekommen abzgl. Nutzung.

4. Wenn alles nix hilft, lass den Wagen auf seine Verkehrssicherheit über einen Gutachter überprüfen und fahr den Wagen bei positiver Antwort bis er auseinanderfällt
 
  • Gebrauchtwagen-Probleme - Rücktritt möglich? Beitrag #4

spidermove

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Ich werde wohl folgendes versuchen:

Über einen befreundeten Anwalt das Gutachten, welches nach dem Unfall gemacht wurde anfordern lassen.

Der Punkt ist, dass wir beim Kauf zwar über einen Schaden informiert wurden - auch darüber, dass keine Austauschteile verwedet wurden - allerdings nicht über die Schwere des Schadens - nämlich dass das Auto bzw. der Rahmen beim Unfall diagonal verschoben wurde und mehrere Teile laut Gutachten getauscht werden sollten. Dies wurde allerings nicht gemacht, wie mein Skodahändler feststellte.

Der Schaden ist in diesem Maße nicht im Kaufvertrag aufgeschlüsselt. Lediglich "Heckschaden ohne Autauschteile" wurde vermerkt. Das Ausmaß haben wir erst bei Rücksprache mit dem Vorbesitzer erfahren.

Danach entweder privat beim Händler vorbeischauen und aus diesem Grund Wandlung fordern - mit Äusserung ein neues Gutachten erstellen zu lassen, welches er bei Regelung per Gericht zu zahlen hat.

Lässt er sich nicht auf Kaufpreis minus Wertminderung ein, dann eben per Anwalt. Vorher vll. noch die Androhung seine Geschäftmethoden öffentlich zu machen: Kaufpreis niedriger ansetzen als bezahlt wird => Steuerbetrug.
 
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