Gebrauchtwagen gewärhleistungs Ansprüche!!!

Diskutiere Gebrauchtwagen gewärhleistungs Ansprüche!!! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo habe mir vor 1 Monat einen Passat 3BG bei einem Gebrauchtwagenhändler geholt... Der Wagen sahr gut aus und fuhr sich für sein alter auch...
  • Gebrauchtwagen gewärhleistungs Ansprüche!!! Beitrag #1

Pumbaxxx

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Hallo habe mir vor 1 Monat einen Passat 3BG bei einem Gebrauchtwagenhändler geholt...
Der Wagen sahr gut aus und fuhr sich für sein alter auch angenehm gut ( OPA Auto...)

Ich habe da 2 Fälle wenn ihr mir Helfen würdet wär ich sehr sehr Dankbar...

-Meine Sitzheizung an der Fahrerseite geht nicht ich war heute bei VW und die haben mir bestätigt das SITZHEIZELEMENT + POLSTER DEFEKT SIND Kosten dafür ca.380€...
Der Händler will nur 100€ bezahlen... Wie seht ihr das???

- Wo ich ihn Gekauft habe musste ein Service gemacht werden den habe ich auch gemacht und es Stellte sich heraus das die Linke Antreibsmanschette durch war die habe ich auch noch machen lassen aber jetzt kommts durch das ganze habe ich dann bemerkt das was nicht stimmt und tatsächlich hat es mir wärend der Fahrt die Antriebsgelenkwelle Verblasen und es ging nix...

Ein Anruf beim Händler war ohne erfolg für meine seite weil er behuptet das es ein Verschleisteil ist und dafür es keine Gewährleistung gibt aussedem war beim Kauf alles OKAY sagte er...
habe dafür auch nochma 320€ Liegen gelassen...

Das habe ich dem Mechaniker von VW erzält und er meinte das ist Quatch er muss für die Kosten aufkommen...

Was soll ich tun ich habe kein Rechtschutz???

Bitte um hilfe...

Mfg
 
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  • Gebrauchtwagen gewärhleistungs Ansprüche!!! Beitrag #2

Breaks

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Mit dem Händler versuchen sich gütlich zu einigen, wenn das nicht klappt, dann doch die härteren Geschütze auffahren.
Das erste halbe Jahr nach dem Kauf, muss der Händler beweisen, das es beim Kauf noch nicht auffallen hätte können.
Da aber die Manschette Defekt war, war sie das einen Monat zuvor beim Kauf auch schon.
Und das wenn die Manschette Defekt ist, dadurch fett verloren wird, Feuchtigkeit usw eindringt, ist es klar dass das Gelenk irgendwann zu trocken läuft, und dann versagt.
Also muss der Händler das übernehmen, das weiß er auch, deswegen hartnäckig bleiben!
 
  • Gebrauchtwagen gewärhleistungs Ansprüche!!! Beitrag #3

Pumbaxxx

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Er stellt sich sturr...
Was meinst du mit Härtenen Geschützen Anzeigen oder was???
Wie gesagt hab kein Rechtschutz!!!
 
  • Gebrauchtwagen gewärhleistungs Ansprüche!!! Beitrag #4
Schmitti

Schmitti

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Hinsichtlich der Sitzheizung solltest Du dem Händler sofort eine 14-tägige Frist zur Reparatur setzen. Erst danach kannst Du selbst die Reparatur bei einem Dritten in Auftrag geben. Die Kosten muss Dir der Händler aber auch nur dann erstatten, sofern er nicht beweisen kann, dass die Heizung bei der Übergabe an Dich noch intakt war. Ob die Heizung nach der Übergabe kaputt gegangen ist, hat er grundsätzlich nicht zu verantworten.

Mängel, die Du selbst behoben hast, ohne dem Händler zuvor eine angemessene Frist zur Reparatur gesetzt zu haben, welche anschließend auch fruchtlos ausgelaufen ist, wirst Du nicht ersetzt bekommen. Das ist so gesetzlich nicht vorgesehen. Also spielt es nach Deinem Vortrag keine Rolle, ob es sich bei der Antriebswelle bzw. bei dem Gelenk um ein Verschleißteil handelt oder nicht. Im Übrigen wäre hier eine etwas detailreichere Schilderung des Schadens sinnvoll gewesen.

Außerdem: Bitte achte doch auf Deine Rechtschreibung. Es ist für den Leser, der Deinen Sachverhalt nicht kennt, extrem umständlich, Deinen Text zu lesen. Getreu nach dem Motto: ""Komm wir essen Opa" ... - Satzzeichen retten Leben!" ;-)

Tut mir Leid für die eher negative Antwort! :-(

@Breaks: Nein, der Händler muss nicht nachweisen, dass dem Käufer der Mangel hätte auffallen können, sondern dass er eben nicht bestand! Und egal wann, der Käufer hat keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn er denn einen Mangel im Zeitpunkt des Kaufes aufgrund eigener grober Fahrlässigkeit nicht erkannte.
 
  • Gebrauchtwagen gewärhleistungs Ansprüche!!! Beitrag #5

Fuya

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Also wenn du in Zukunft keine Probleme haben magst, dann musst du dir ein Neuwagen bestellen. Da muss man dann erstmal nichts mehr machen. Dann kommts drauf an wo du kaufst. Bei VW würd ich nicht zur Dekra fahren und mal das Auto komplett durchchecken lassen. Das lohnt sich dann bei "freien Händlern".

Von mir aus kann ich nur sagen, dass die Autobatterie nach 2-3 Tagen nach Kauf total gehimmelt war. Hab daraufhin eine neue bekommen ohne Zuzahlung.

Dabei ist mir dann noch unterwegs (Mechaniker hat Schrauben vergessen) der Unterschutzboden fürs Getriebe auf der Autobahn bei Tempo 140km/h abgeflogen. Hat gut gescheppert und zum Glück flog das riesen Teil auf dem Standstreifen. Hätte viel mehr passieren können bei sowas. Hab dann auch neuen original Schallgedämmten-Unterschutzboden von VW bekommen und musste 100 Euro zahlen. Erst wollte er es mir ausreden ala "Das Teil wird eigentlich nicht wirklich gebraucht...ist völlig sinnlos"...
Seitdem sehen ich übrigends oft Autos deren Unterbodenschutz auf dem Asphalt schleifen und da ists auch nur eine Frage der Zeit.

Wie das nun bei der mit der Manschette aus sieht...gute Frage. Meine wurden vom Händler beim kauf getauscht. Man kann da eventuell nen kostenlosen Einbau bewirken aber das ist alles Kulanz...Verschleissteile halt xD
Bei mir wurde auch kein Service gemacht. Den hab ich auch machen lassen und musst dies selbst zahlen!

Meine 4 Glühkerzen musste ich nach 5 Monaten auch wechseln lassen auf meine Kosten weil Verschleissteil!
 
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