Dave
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Hi @ all!
Habe seit dem ersten Tag an Probleme mit meinem Passi. Fahrzeug im Juni
gekauft, seit dem zwei mal in der Werkstatt gewesen um den Händler
nachbessern zu lassen. Insgesamt geht es um 9. Defekte, wovon einer
trotz zweimaligen Werkstattaufenthalt nicht behoben werden konnte. Es handelt
sich dabei um Motoraussetzer. Nun meine Frage: Nach neuem Gewährleistungs-
gesetz, muss man dem Händler zwei mal die Chance zur Nachbesserung
geben. Danach könnte man das Fahrzeug wandeln oder einen Teil des Kaufpreises
zurück fordern. Hat das von Euch schon mal jemand gemacht?
Was passiert beim wandeln? Volles Geld zurück? Oder mit Abzüge?
Mit der Suchfunktion war dazu nichts im Forum zu finden. Es brennt aber!! :angry:
Weiß langsam nicht mehr was ich machen soll mit der Karre! :wall:
Gruß Dirk
Habe seit dem ersten Tag an Probleme mit meinem Passi. Fahrzeug im Juni
gekauft, seit dem zwei mal in der Werkstatt gewesen um den Händler
nachbessern zu lassen. Insgesamt geht es um 9. Defekte, wovon einer
trotz zweimaligen Werkstattaufenthalt nicht behoben werden konnte. Es handelt
sich dabei um Motoraussetzer. Nun meine Frage: Nach neuem Gewährleistungs-
gesetz, muss man dem Händler zwei mal die Chance zur Nachbesserung
geben. Danach könnte man das Fahrzeug wandeln oder einen Teil des Kaufpreises
zurück fordern. Hat das von Euch schon mal jemand gemacht?
Was passiert beim wandeln? Volles Geld zurück? Oder mit Abzüge?
Mit der Suchfunktion war dazu nichts im Forum zu finden. Es brennt aber!! :angry:
Weiß langsam nicht mehr was ich machen soll mit der Karre! :wall:
Gruß Dirk