Geblitzt, Fahrer angegeben, Verwaltungsgebühren zahlen!

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  • Geblitzt, Fahrer angegeben, Verwaltungsgebühren zahlen! Beitrag #1

Bigy

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Hallo,
folgendes ist passiert:
Vor 3 Wochen hat mein Vater(Halter des Fahrzeugs) einen Brief von der Stadt bekommen wo drauf steht das er zu schnell gefahren ist!

Im Brief stand nur:
Kennzeichen
Verwarngeld 30,-Eur
Datum/Uhrzeit der „Tat“
Zahlen sie innerhalb der Frist (2 Wochen)
Kontodaten von der Stadt
Falls sie nicht der Fahrer sind tragen sie den Namen und Adresse des Fahrers ein!

Ich glaub diesen Brief kennt ihr!

Der Fahrer war ich, also trage ich meinen Namen ein und schick diesen Brief zurück an die Stadt. Geld wollte ich erst mal nicht Überweisen, weil ich habe keinen Straßennamen von der Geschwindigkeitsüberschreitung, kein Beweisfoto und an dem Tag hab ich auch keinen (Roten-)Blitz gesehen und ich wurde auch nicht angehalten oder sonst irgendwas!

Heute hab ich Post bekommen von der Stadt, an meine Adresse.
Autobahn A42 118km/h statt 100km/h. (Kein Beweisfoto)
- „Die Verwarnung wurde nicht, bzw. nicht fristgerecht gezahlt.“ -

Neue Rechnung:
Geldbuße 30 EUR
Verwaltungsgebühren 20 EUR
Auslagen 3,45 EUR
Gesamtbetrag 53,45 EUR

Toll!!! Jetzt muss ich 53,45 EUR zahlen??? Wenn ich einen Widerspruch schreibe kommen bestimmt noch mehr Verwaltungsgebühren!!!
Was kann ich dagegen tun, weil meiner Meinung nach ist das einfach nur abzocke! Ich will aber auch nicht viel stress für 23,45Eur haben.

Einfach Zahlen, Ärgern und daraus lernen?!

MfG
Bigy
 
  • Geblitzt, Fahrer angegeben, Verwaltungsgebühren zahlen! Beitrag #2
Duke

Duke

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Im Prinzip ist mir genau das gleiche passiert !Das Auto läuft auf den Namen meiner Frau,.. geblitzt worden ,.. so brav wie wir waren korrekte Angaben gemacht ,. und zur Strafe 20€ Verfahrensgebühren zu bezahlen .

Ich habe draus gelernt ,das die sich in Zukunft die Verfahrensgebühren auch verdienen sollten und werde keine freiwilligen Angaben mehr machen .Laut Anwalt darf einem daraus kein Nachteil enstehen wenn man sein Aussageverweigerungsrecht nutzt.


Duke
 
  • Geblitzt, Fahrer angegeben, Verwaltungsgebühren zahlen! Beitrag #3

Pitten611

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Also wenn da kein Foto bei ist, würde ich auf jeden Fall mal bei der zuständigen Behörde anrufen und selbiges verlangen.

Wenn Du Glück hast, haben die keins, oder es ist schlecht zu erkennen. Dann könnte es sein, daß Du garnichts zahlen mußt.

Greetz
Benny
 
  • Geblitzt, Fahrer angegeben, Verwaltungsgebühren zahlen! Beitrag #4

PassatHaza

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Also ich kann die Verwaltungsgebühr auch nicht nachvollziehen.

Dein Vater ist nicht gefahren, das hat er/du der Behörde auch mitgeteilt.
Wie solltest du nun von Behördenseite her wissen, dass du zu schnell gefahren bist, das Schreiben ging seitens der Behörde an deinen Vater.
Dabei handelte es sich um ein Verwarnungsgeldangebot.

Meiner Meinung nach müssten sie - um alles ordnungsgemäß ablaufen zu lassen - dir die Tat vorhalten und erst dann nach Verstreichen der 2-wöchigen Frist könnten sie die Verwaltungsgebühr vorschreiben.

Durch die Inanspruchnahme des verfassungsmäßig gewährleistenen Rechts deines Vaters, die Tat nicht begangen zu haben und die Angabe des Lenkers, ist dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, was - meiner Meinung nach - nicht zulässig ist.

Der Passus "Falls sie nicht der Fahrer sind tragen sie den Namen und Adresse des Fahrers ein!" entspricht einer österr. Lenkererhebung und das widerspricht doch dem dt. Grundgesetz, somit wäre das ja eigentlich garnicht zulässig. Müsste es nicht so sein, dass die Behörde den Übertreter mittels Lichtbild ausforschen muss?

Der Gesetzgeber hat das Verwarnungsverfahren als Massenverfahren dem eigentlichen Bußgeldverfahren „vorgeschaltet“.
Im Verwarnungsverfahren sollen die mit bis zu 35 € zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten auf einfache und schnelle Art und Weise und ohne Zahlung einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr abgewickelt werden. Eine Verwarnung wird daher auch nur wirksam, wenn der Betroffene sie akzeptiert, also bezahlt, und zwar innerhalb von einer Frist von 1 Woche.
Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Verwarnung als nicht angenommen und es beginnt das „eigentliche“ förmliche Bußgeldverfahren.
Wer mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, kann dies der Bußgeldstelle mündlich oder schriftlich mitteilen. Ist der Einwand berechtigt, wird das Verfahren ggf. eingestellt (was bei deinem Vater auch zutraf).
 
  • Geblitzt, Fahrer angegeben, Verwaltungsgebühren zahlen! Beitrag #5
Einarmiger

Einarmiger

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Bei einem Verwarngeldangebot muss kein Foto vorgelegt werden - erst wenn der Betrag in den Bussgeldbereich hineingeht.
Wenn kein Foto dabei ist, kann die Verwaltungsbehörde sagen, dass Du gerne Akteneinsicht nehmen lassen kannst (durch einen Anwalt natürlich). Sie müssen den Fotobeweis im Zweifel spätestens im Streitfall (vor Gericht vorlegen).

Für den Ausdruck und die Zusendung des Fotos im Vorfeld dürfen Bearbeitungsgebühren erhoben werden.

Es gibt in diesem Fall 2 Möglichkeiten: Die Tat abstreiten und Einspruch einlegen, dann bei Gericht den Einspruch zurückziehen = 60 € Verfahrenskosten oder einfach zahlen - so wie ich gelesen habe, streitet @Bigy die Tat ja nicht ab. Wenn es nur um das Foto für die "Fotogalerie" geht, dann einfach bezahlen und hinterher fragen, ob man ein Foto bekommen kann ... Das geht dann fast zu 99 % kostenfrei ... ;-)

Zum Grundsatz: die Bearbeitungsgebühr wird nach der Kostentabelle immer fällig bei Eröffnung des Verwangeldvorganges - im maschinellen Verwarngeldverfahren wird sie aber nicht erhoben, erst bei "manueller" Nachbearbeitung, sprich, sobald ein Sachbearbeiter die Akte in die Hand nehmen muss.
Das Nichterheben bei der ersten maschinellen Verwarnung erleichtert der Software die Zuordnung eingegangener Zahlungen und soll den Bürger zur sofortigen Zahlung "animieren".
Im ersten Schritt (der maschinellen Verwarnung) des Verwarngeldverfahrens interessiert nicht, wer der eigentliche Fahrer war, da diese Tat nie gespeichert werden darf und bei Zahlungseingang sofort zu löschen ist.
 
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