Garantieverlängerung 3.-4. Jahr

Diskutiere Garantieverlängerung 3.-4. Jahr im Allgemein 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); Hallo. Gerade heute morgen war ich mal wieder beim Freundlichen um mich über die Verlängerung der Garantie für das 3. und 4. Jahr zu informieren...
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #1

infjb

Hallo.

Gerade heute morgen war ich mal wieder beim Freundlichen
um mich über die Verlängerung der Garantie für das 3. und 4.
Jahr zu informieren. Geplante Kosten ca. 300 Teuros.

Da musste ich leider erfahren, dass zumindest mein Freundlicher
diesen Vertrag nicht mehr anbietet. :(

Statt dessen gibt es jetzt die Option, für zunächst erstmal ein
Jahr für ca. 70 Teuro die Garantie zu verlängern. Allerdings
konnte ich mir die genauen Bedingungen nicht merken
(Unterlagen habe ich nicht mitgenommen). Es hiess jedoch,
dass nur bis max. 50000 km versichert seien und dass
Arbeitsleistungen (Arbeitsstunden) zum Teil mit zu bezahlen
seien. :eek:

Hat irgendjemand in diesem Forum etwas genauere
Informationen?
An sich würde ich nämlich gerne lieber die 2 Jahre versichern
denn ich denke, dass die alte Versicherung für mich im Fall der
Fälle günstiger war (und deshalb nicht mehr angeboten wird...).

Gruß
Achim
 
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #2

Stefan

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moin moin,

ach ja, wohl überall das gleiche, keiner hat 'ne konkrete Kennung.

Zu deiner Frage, ich denke du müßtest nach der LifeTime-Garantieversicherung vom VVD (Volkswagen Versicherungsdienst) fragen. Die läuft i.d.R ein Jahr und beinhaltet so in etwa fast alles, wie auch die Werksgarantie (außer Verschleißteile, Radio/Navi, Schläuche, Keilriemen, Öle, Betriebsstoffe und sonstige "Weichteile") Die volle Teileversicherung geht bis 5 Jahre oder 150.000 km, danach wird sie zur Baugruppenversicherung. Pro Schadenfall hat man 10% Eigenanteil, mindestens 50,- Euro und maximal 250,- Euro zu tragen. Die Kosten bei Gebrauchtwagen liegen jährlich zwischen 250,- und 320,- Euro. Die Tarife für ex-Neuwagen sind wohl etwas günstiger?! (ich fahre immer Gebrauchte ;-)

Laß dich auf keinen Fall abwimmeln! Oder fahr mal zu Hotz nach Gardelegen oder Salzwedel, obwohl es immer günstiger ist, die Versicherung beim Stammfreundlichen abzuschießen. (aber informieren kann man sich woanders ja immer mal :) )
 
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #3

Anonymous

Hallo,

die Garantie nennt sich LIFE-TIME Garantie Versicherung
für das 3. und 4. Jahr. ( Neuwagen-Anschlussgarantie )
Die Selbstbeteiligung beträgt 10% der Ersatzteilpflichtigen Kosten,
mind. 50€ max. 250€.
Ich habe dies im Jan 2003 abgeschlossen.

Gruß Papa42
 
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #4

steffenV6

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Mein Vater steht auch vor der Entscheidung, ob er diese Zusatzversicherung von VW abschließen soll. Lohnt sich die Investition? Wie ist eure Erfahrung?

Steffen
 
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #5

Anonymous

Die Garantie beruhigt,
am besten man braucht sie nie!
Falls man das Fahrzeug noch vor Ablauf verkäuft, ist es ein kleiner
Vorteil.

Gruß Papa42
 
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #6

DJKasmic

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zählen denn die antriebsteile, z.b. querlenker usw auch zu den verschleissteilen??
 
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #7

Anonymous

Hier ein Auszug aus der Anschlussgarantievers. LIFE-TIME 7/2002

III. Garantieversicherungsausschlüsse
Die Garantieversicherung leistet nicht:
(1) für
a) Wartung (Teile und Service) und allgemeinen Verschleiß
b) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
(2) die nachfolgenden Positionen und Bauteile
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrioverdecke, Glas, Scheinwerfer-
gehäuse
b) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -Scheiben und -klotze,
Reifen, Federn und Stoßdämpfer
c) Batterie, Sicherungen, Birnen
d) Innenverkleidung und Polsterung
e) Filter, Schmier- und Frostschutzmittel, Betriebsstoffe, Zünd- und Glühkerzen
sowie Gummiteile (vgl. auch Ziffer V Abs. 3 a)
f> Luft- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche,
Lack- und Korrosionsschäden
g) Auspuffsystem mit Katalysator, Verunreinigung im Benzinsystem
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen
i) Radio/Kassettenspieler, Antenne und alle Teile des Sound-Systems sowie
Unterhaltungselektronik, Navigationssystem und Telefon.
(3) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a) durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer
Gewalt einwirkendes Ereignis
b) durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Dieb-
stahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung; durch unmittelba-
re Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwem-
mung sowie durch Brand oder Explosion
c) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik,
Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder durch
Kernenergie
d) für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant aus Reparaturauftrag oder aus
anderweitiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat
e) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus
den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
f) die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller
festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt wurde
g) die durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe entstehen
h) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B.
Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden,
die nicht durch den Hersteller zugelassen sind oder nicht fachgerecht ein-
gebaut worden sind
i) durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass
der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in
Zusammenhang steht oder, dass die Sache zur Zeit des Schadens wenigs-
tens behelfsmäßig repariert war

j) an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen
Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechseln-
den Personenkreis vermietet werden
k) an Kraftfahrzeugen, die als Fahrschulwagen, Rettungs- und Polizeifahrzeuge
eingesetzt werden sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen Betrieb des
Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind
l) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind oder zu
denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den
Grund oder für die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
(4) für Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
a) Eingriffe am Kilometerzähler vorgenommen wurden oder ein Defekt sowie
ein Austausch unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes nicht ange-
zeigt wird
b) der garantiepflichtige Schaden vor der Reparatur nicht unverzüglich gemel-
det und das Kraftfahrzeug nicht zur Untersuchung der beschädigten Sache
bereitgestellt wird, die zur Feststellung des Schadens erforderlichen
Auskünfte nicht erteilt werden oder Weisungen zur Minderung des
Schadens nicht befolgt werden
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des
Kraftfahrzeuges nicht beachtet werden.


Habe den Text auf die Schnelle eingescannt.


Gruß Papa42
 
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #8
SilverDriver

SilverDriver

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Also zusammengefasst:

haftet für nichts außer Motor, Motorelektronik und Getriebe. Und das sollte bei einem Diesel, so in meinem Fall, mehr als 150.000 KM halten. Also kommts für mich, glaub ich, nicht in Frage. Mal abgesehen davon, dass ich wohl noch während der regulären Garantiezeit auf über 100.000 KM komme.

@papa42
Womit hast du deine Vertrag gescannt? Die Worterkennung scheint ja super zu funktionieren.

Daniel
 
  • Garantieverlängerung 3.-4. Jahr Beitrag #9

infjb

Hallo.

Jetzt bin ich noch ein wenig verwirrter (und das ist wohl auch die
Absicht, die VW damit verfolgt :) ).

Kann mir jemand kurz die Unterschiede zwischen den genannten
Versicherungsarten aufzählen? Nur dann kann ich mir ein Bild
machen, wo ich vermutlich mehr oder evtl. weniger als vorher zahlen
würde?

Gruß
Achim[/u]
 
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