
Schmitti
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Eine echte Garantie halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Allerdings hast Du bis zu 2 Jahre lang ein Recht auf Gewährleistung. Da musst Du allerdings bezüglich der ausgeführten Arbeiten nachweisen, dass diese mangelhaft waren.
Ich glaube, bezüglich der verbauten Teile dürfte Dir die 6 monatige Beweislastumkehr bei gekauften Gegenständen zu Gute kommen. Allerdings musst Du zunächsteinmal nachweisen, dass auch die Teile einen echten Sachmangel aufweisen.
Allerdings auch dann ist es nicht ausgeschlossen, dass der Händler darlegen kann, dass zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe die Teile in einem sachgemäßen Zustand waren.
Ob der Händler den Wagen von Dir zu Hause abholen muss, müsste ich erst noch nachschlagen. Bin aber zur Zeit in der Vorbereitung auf meine letzten 2 Examensklausuren, so dass ich diesbezüglich um ein wenig Geduld bitten muss.
Alles in allem bist Du aber gut beraten, wenn Du dich bei einem Rechtsanwalt erkundigst, da unsere Aussagen hier - rein rechtlich gesehen - nicht verbindlich sein können und vor allem nicht dürfen (es sei denn, hier antwortet Dir ein Rechtsanwalt).
Gruß, Schmitti
Allerdings hast Du bis zu 2 Jahre lang ein Recht auf Gewährleistung. Da musst Du allerdings bezüglich der ausgeführten Arbeiten nachweisen, dass diese mangelhaft waren.
Ich glaube, bezüglich der verbauten Teile dürfte Dir die 6 monatige Beweislastumkehr bei gekauften Gegenständen zu Gute kommen. Allerdings musst Du zunächsteinmal nachweisen, dass auch die Teile einen echten Sachmangel aufweisen.
Allerdings auch dann ist es nicht ausgeschlossen, dass der Händler darlegen kann, dass zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe die Teile in einem sachgemäßen Zustand waren.
Ob der Händler den Wagen von Dir zu Hause abholen muss, müsste ich erst noch nachschlagen. Bin aber zur Zeit in der Vorbereitung auf meine letzten 2 Examensklausuren, so dass ich diesbezüglich um ein wenig Geduld bitten muss.
Alles in allem bist Du aber gut beraten, wenn Du dich bei einem Rechtsanwalt erkundigst, da unsere Aussagen hier - rein rechtlich gesehen - nicht verbindlich sein können und vor allem nicht dürfen (es sei denn, hier antwortet Dir ein Rechtsanwalt).
Gruß, Schmitti