Garantie bei Reimporten

Diskutiere Garantie bei Reimporten im Allgemein 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); Ich fahre einen belgischen Reimport, welchen ich im Februar bei einem VW-Händler in Oelde gekauft habe. Bei der ersten Garantieleistung gab es...
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #1
Bigmurdock

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Ich fahre einen belgischen Reimport, welchen ich im Februar bei einem
VW-Händler in Oelde gekauft habe.
Bei der ersten Garantieleistung gab es Probleme, weil mein Fahrzeug
in Deutschland als nicht ausgeliefert galt.
Dies muss bei VW beantragt werden. Laut Aussage meine Autohaus hier
vor Ort ist benötigt man dazu das Übergabeprotokoll und die Originalrechnung von dem Händler, der das Fahrzeug ausgeliefert hat.
Im Regelfall bekommt man dies aber nicht.
Dank des Kampfes meines Autohauses habe ich nochmal Glück gehabt.

Heute morgen erzählte mir aber mein Meister, dass VW dies mittlerweile nicht mehr macht. Er habe einen anderen Kunden, bei dem VW sich absolut querstellt...

VW scheint aus der Millonenstrafe aus Brüssel immer noch nichts gelernt zu haben...
 
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #2

chris08

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Also dies kann ich nicht bestätigen, habe einen Passi aus Holland. War damit bisher zweimal in der Werkstatt. Einmal hatte der Generator eine Fehlermeldung und einmal zeigte meine Clima eine Fehlermeldung. Beides mal ohne Problem, freundliche Reperatur sofort erledigt. Beim ersten mal wurde sogar das Steuergerät mit getauscht. Vielleicht liegts ja auch an deinem freundlichen ? Da gilt mein Dank Autohaus Dürrbeck in Forchheim....nett...freundlich....gut
 
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #3
Holger

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Ich glaube die haben Dir Blödsinn erzählt. Ich hatte mehrere Garantiefälle mit meinem Holländer, nie Probleme. Der Händler muss nur eine Kopie aus dem Bordbuch mit einreichen.

Nach dem EU Recht ist so eine Regelung wie Du sie beschrieben hast nicht zulässig.
 
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #4
Bigmurdock

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Ob das jetzt Blödsinn ist, kann ich nicht beurteilen.
Fakt ist, dass ich bei der ersten Inanspruchnahme einer
Garantieleistung Probleme hatte und sich mein Autohaus
vor Ort mit dem Autohaus wo ich es gekauft habe und dann
mit VW auseinander gesetzt hat.
Warum sollte die mir was vorspielen? Immerhin haben die mir
das im System gezeigt, nachdem es geklärt war!?

Es ist doch gut, wenn es bei Euch bislang keine Probleme gab.

Und ob es da ein Recht gibt oder nicht, bei VW ist alles möglich....
 
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #5

Tom

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Ich hatte auch schon mehrere Garantiefälle. Meiner kommt aus Holland. Nie Probleme in der Art, wie du sie schilderst. Vielleicht suchst du dir mal einen anderen Händler?
 
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #6
Bigmurdock

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... ich glaube mich versteht keiner...
Ich hatte die Probleme, mittlerweile sind die ja für mich gelöst!
Es war ja nur ein Hinweis für andere, die eventuell auch Probleme
mit einem Reimport haben.
Es ist schön für jeden der keine Probleme hatte, ich hatte welche...
Und jetzt werde ich als doof hingestellt...
 
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  • Garantie bei Reimporten Beitrag #7

Baumi

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@Bigmurdock

nun mal langsam. Was können die anderen User dafür, wenn es bei Deinem Passi etwas komplizierter war. Bisher haben 100% der Leute die auch einen Reimport erworben und damit einen Garantiefall haben das Gegenteil gesagt. Also liegt es sehr wohl an Deiner Werkstatt. Punkt !

Kein Grund sich gleich angep..... zu fühlen.
Reimporte müssen bei Garantiefällen genau wie die Fahrzeuge die für Deutschland gebaut worden sind bearbeitet werden. Daß ein Händler manchmal etwas länger mit einer Reparatur wartet, ist zwar nicht die Regel (wie Du ja liest) aber kann halt vorkommen.

Danke also für den Hinweis und beim nächsten mal etwas lockerer atmen. Wir wollen doch keinen Streß hier :wink:

Many Greetz

Baumi

P.S. natürlich verstehe ich Dich :top:
 
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #8
Bigmurdock

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@Baumi

Hi, Danke für die Worte (und dafür das mich wenigestens jemand versucht zu verstehen)

Ja, ich hatte Probleme, allerdings nicht mit meiner Werkstatt!
Sondern mein Meister hat sicher über eine Woche lang für mich
mit VW in Verbindung gesetzt und dafür gekämpft, obwohl ich den
Wagen nicht dort gekauft habe!

Alle Arbeiten wurden aber trotzdem sofort erledigt.

Wegen einer Durchsicht und Lenkproblemen war ich jetzt wieder dort,
dabei kamen wir wieder auf das Gespräch. Dabei erzählte mir eben, dass
VW es jetzt noch schwerer macht, wenn der Reimport nicht richtig angemeldet wird. Er hat mir das ausfühlich erklärt und auch mal an seinem PC gezeigt, wo welche Daten stehen müssen. Somit bin ich davon ausgegangen, dass er mir keinen Mist erzählt hat.

Ich will mich hier nicht wichtig machen, sondern wollte es anderen schreiben, damit die dieses Problem nicht haben.

Vielleicht hab ich mich unverständlich ausgedrückt....
 
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #9

Tom

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Worauf genau kommt es denn an?
Ich habe meinen nicht selber geholt, habe das eine Firma machen lassen. Da haben die das für mich erledigt.
 
  • Garantie bei Reimporten Beitrag #10
Bigmurdock

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Ich habe ein belgischen Reimport. Allerdings war es kein Neuwagen, sondern ein Vorführwagen.
Ich kann es nur so wiedergeben, wie es mein Meister gesagt hat.
Angeblich muss das Auto nachdem es zurückgeholt wurde bei VW
im System freigeschaltet werden, damit es aus ausgeliefert gilt.
Der Meister hat mir das an seinem PC gezeigt, da war eine Maske in der einige Daten wie Fahrgestellnummer, Baudatum etc. angezeigt sind.
Dann gibt es da ein Feld, Tag der Übergabe. Bei mir war das nicht versorgt. Wahrscheinlich hat das Autohaus, welches mir das Auto verkauft hat dies nicht bei VW beantragt. Dazu brauch mal wohl die Originalrechnung und das Protokoll der Übergabeinspektion.
Beides hatte ich natürlich nicht. Daraufhin hat sich meine Meister mit dem
Autohaus wo gekauft in Verbindung gesetzt und dann die Freischaltung bei VW beantragt. Das ganze hat über eine Woche gedauert. Mein Händler meinte, dass er ohne diese Freigabe keine Gewährleistungen abrechnen kann. Verständlich, dass er irgendwann nichts mehr macht, wenn er die Kohle nicht wiederbekommt.
Ich hätte dann also nur die Möglichkeit gehabt immer zu dem Autohaus zu fahren, wo ich den Wagen gekauft habe, weil ich ja einen Kaufvertrag mit 2 Jahren Garantie ab Tag der ersten Zulassung (in Belgien) habe. Ein anderer Meister meinte vielleicht liegt es daran, dass Belgien diese EDV-Programm nicht hat. Vielleicht haben die Holländer deshalb ja keine Probleme.
Ja und gestern hat mir halt der Meister erzählt, dass er einen ähnlichen Fall hat, wo er seit drei Wochen vergeblich versucht die gleiche Sache freizuschalten, aber VW stellt sich quer...

Bin zwar erstaunt, dass ich scheinbar der erste Fall bin, aber es freut mich für Euch. Und jetzt ist bei mir ja auch alles geklärt.

Ich hoffe ich bekomme jetzt keinen Ärger mit den Admins, weil ich soviel geschrieben hab! :D
 
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