Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen"

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  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #1

pascalsv

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Hallo Leute,

mich beschäftigen zurzeit zwei Fragen zum Verkehr:

1) eine zweispurige Autobahn erhält eine dritte Abbiegespur (natürlich rechts). Auf den beiden linken Fahrbahnen ist der Verkehr langsam (KEIN STAU!! Beispiel: 100 sind erlaubt, 80 wird gefahren), rechts dagegen frei. Darf man dann rechts schneller an den Autos auf den beiden linken Spuren vorbeifahren? Wie viel schneller?

Wie ist gleicher Sachverhalt, wenn die Autonahn von vorne herein drei Spuren hat und die rechte dann zur Abbiegespur wird? Darf man dann erst "überholen", wenn die Markierungen zwischen den Fahrbahnen dicker werden und somit die Abbiegespur kennzeichnen?

2) ein notorischer Weltverbesserer fährt permanent links, obwohl rechts ewig Platz ist. Darf ich auf der rechten Spur vorbei fahren und bis zum nächsten Auto auf der rechten Spur aufschließen? D.h. ich fahre nicht vor ihm auf die linke Spur!!! Sondern bleibe rechts. Gilt das trotzdem als Überholen??

Wie ist die Rechtslage dazu??

Bitte keine Meinungsdarstellungen, mich interessiert nur die Rechtslage!

Vielen Dank!!

Pascal
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #2

agenius

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Zu 1.1: es ist grundsätzlich kein Überholen wenn Du auf einer Abbiegespur rechts die Kolonne passierst. Denn es ist laut gesetz ein vorbeifahren.

Zu 1.2
Grundsätzlich erst wenn die Spur zu einer Abbiegespur wird (Pfeile, Markierungen)

Grenzfall: Wenn ein Vorwegweiser montiert ist und der auf diese Änderung hinweist.

Zu Punkt 2:

Es wäre ein eindeutiges rechts überholen. Grundsätzlich so dumm es klingt müßtest Du hinterherfahren.

Silver Surfer
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #3

Alex679

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Hi,

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.


zu1: müstest du mal genauer beschreiben. Mann darf rechts überholen :"im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind ist das Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn erlaubt ."

man darf auch (bezieht sich auf deine Geschwindigkeitsangaben):"bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)"

zu 1.1.richtig. Du darfst erst wenn die Breitstriche da sind solang gilt die 1 Abs. höher geschriebene Regel.

zu 2. ja das wäre auch rechts Überholt!
"viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich noch mit einer Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen."

Man darf aber bis zu ihm aufschließen (sprich neben ihm fahren) :evil:


der alex
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #4

dragon79

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Also ehrlich gesagt mache ich das mit dem "rechts" überholen wenn die rechte Spur frei ist und alle links fahren auch jeden Tag..


Ich mache das so..

Links fahren alle.. (wie das so morgens ist) rechts nur ein paar.. aber rechts geht es eben schneller voran.. weil Verkehrsbedingt die linksfahrer nicht schneller können..

Also fahre ich (nicht schneller als 20km/h mehr) rechts an allen vorbei bis ich wieder ein "Hinderniss" auf der rechten Spur habe und eine möglichkeit sehe links zu überholen..

Ich persönlich sehe das nicht als "Rechts" überholen, sondern als diese Variante mit dem Zähfließenden Verkehr wo ein überholen rechts erlaubt ist..

Aber ich denke im Ernstfall ist es eh eine Auslegungssache von der Polizei..

Leider halten sich eben die meisten nicht an das was sie mal in der Fahrschule gelernt haben..

Überholen, und gleich rechts einordnen und nicht solange weiter links fahren nur weil ich Angst habe nicht mehr "reingelassen zu werden"

Gruß
Dragon
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #5

Baumi

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pascalvs schrieb:
Wie ist die Rechtslage dazu??

Bitte keine Meinungsdarstellungen, mich interessiert nur die Rechtslage!

Was ist daran bitte so schwer zu verstehen. Hier gehts um ganz klare Fragen und die bisherigen Antworten sind leider nur Mutmaßungen mit wenn und aber....

Das war aber nicht gewünscht. Also bitte nur dann antworten, wenn die Rechtslage bekannt ist und Hand & Fuß hat. Am besten auch direkt mit Verweisen auf Quellen wo man es nachlesen kann.

Danke für die Beachtung !

Many Greetz

Baumi
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #6

Alex679

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Baumi schrieb:
sind leider nur Mutmaßungen mit wenn und aber....


Ich weiß zwar nicht warum das behauptet wird (Das oben sind alles Ausführungen wie sie in meinem Fahrschulbuch stehen! Keine Mutmaßungen), aber Bitte machen wir es etwas komplizierter!



@pascalsv:Hier steht alles drin was deine Fragen beantwortet!


§5 StVo Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage oder

wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.



§7 StVo Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.






Edit: jetzt hätte ich fast die Links vergessen: Man begibt sich zu http://www.google.de und gibt folgendes ein "StVo rechts Überholen" Und erhält z.B. folgende Seiten:
http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

http://www.sicherestrassen.de/StVO/index.htm?http://www.sicherestrassen.de/StVO/S5.htm


Besser so Baumi??

Nur ob ich damit jetzt seine Fragen beantwortet habe?

der Alex
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #7

Geri

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Alex679 schrieb:
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Pefekt Alex! :top:
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #8

Baumi

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@Alex679

perfekt :top: Wenn wir Dich nicht hätten :wink:
Aber trotzdem die Frage. Bist Du Polizist ? ..........

Many Greetz

Baumi
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #9

Alex679

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Baumi schrieb:
@Alex679

perfekt :top: Wenn wir Dich nicht hätten :wink:
Aber trotzdem die Frage. Bist Du Polizist ? ..........

Many Greetz

Baumi


Nein- aber ich habe mal "einen Führerschein gemacht" und dabei wurden einem solche Regeln beigebracht.............




Der Alex
 
  • Fragen an Polizisten: "Rechtsüberholen" Beitrag #10

Baumi

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toll Alex - dann kannst Du ja stolz auf Dich sein, daß Du noch diese Regel im Kopf hattest :top: :top:

Es gibt aber auch noch andere Leute, die nicht immer sofort alles ganz genau wissen. Dafür ist ja das Forum da.
Aber was solls - auch diese Art Diskussionen muß es geben.

Allerdings ist sie nun ja geklärt...
Daher Thread geschlossen.

@pascalsv
wenn doch noch was offen sein sollte, dann kurze PN an mich und ich mache wieder auf.
Nur derzeit wird es halt etwas O.T.

Many Greetz

Baumi
 
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