Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle

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  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #1
Passat-OVP

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Habe heute von den Netten Blau-weissen
ein zettel bekommen ,
grund dafür zu laute musik IM AUTO

zum "fall"

Ich fuhr innerorts normal mit den fenster ein
wenig auf , musik ( natürlich mit Sub ) war normal
an nicht überwiegend laut oder leise

Die werten herren standen in einer nebenstraße
und sind mir dann schnellstmöglichst hinterhergefahren
und haben mich wie oben gesagt dann angehalten

mit den worten " ich fühlte mich von ihrer musik belästigt "

und drückten mir ein 10euro ticket in die hand ...
gibt es da irgendwie ein Paragrafen für???


Da ich bis heute davon ausgegangen bin
dass man im auto es so leute seine musik hören
darf solang man den verkehr und die umwelt umsich
rum noch mitbekommt ....



Ich hoffe mir kann jem. hier helfen

**grüße von der SonnenInsel Usedom
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #2
Schorni

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http://www.gidf.de = Auslegungssache


Halbwissen mit Stand 2007: Günstigster Fall 20 Euro. Mit Vorsatz 40 Euro. Maximale Strafe 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Grundsätzliches:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

40 Euro Bußgeld für zu laute Musik im Auto?

Das Bundesverkehrsministerium plant, im Zuge einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Lärmsünder ein Bußgeld von 40 Euro und mindestens ein Punkt in Flensburg für zu laute Musik im Straßenverkehr einzuführen.

Begründet wird dies mit der Ablenkung durch laute Musik vom Straßenverkehr und die damit erhöhte Unfallgefahr. Auch die zunehmenden Beschwerden von Anwohnern über den Lärm aus den Autos werden mit aufgeführt.

Es sei schon vorgekommen, dass Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen haben, da sie wegen der zu lauten Beschallung einen Unfall schlicht nicht bemerkt hätten. Der Vorschlag wird zurzeit noch geprüft.
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #3
VariFan

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Japp wie schon ausführlich geschrieben ... im Moment Auslegungssache. Und da gibt dir wahrscheinlich jeder Polizist ein Knöllchen. 10 € sind ja noch günstig gewesen ;-)
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #4

Korbi-FaF

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Tag,

wobei ich sagen muss dass des in meinen Augen reine Schikane ist ... Wenn man bedenkt was alles an Quads, Mopeds, usw. rumfährt welche um Längen, also wirklich um Längen lauter sind und dagegen nichts unternommen wird frage ich mich was es denn bringen soll die Musik leiser zu drehen?

Gut, ich kann´s verstehen, wenn man übermäßig laut hört bekommt man weniger von der Aussenwelt mit jedoch braucht mir niemand erzählen dass wenn jemand auf beschriebenen Quads oder Mopeds unterwegs ist teils mehr hört.

Und jenige welche haben dann meist eine TÜFF-Abnahme und fahren legal, und unsereins wenn wirklich mal lauter Musik hört wär´s des Drama schlecht hin ...

Naja, ich werd´s nie verstehen, aber was soll´s, muss man sich halt anpassen.

In diesem Sinne

Korbi
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #5
VariFan

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Tja ich vermute mal es liegt daran, das die Anlage nicht Fahrzeug-bauartbedingt so-und-so-viel db produziert ;-) Aber eigentlich hast du recht, wenn mein Nachbar mit seiner Maschine abfährt hört man das deulicher, als wenn ich mit Anlage um die Ecke komme ;-)
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #6
DIDA

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Nix für ungut Schorni aber:

Das Ticket hat eher mit §1 der StVO zu tun. Denn im 23er geht es darum auch akustisch den Verkehr wahrnehmen zu können, z.B. Martinshorn oder warnendes Hupen von anderen Verkehrsteilnehmern.

Die Belästigung die die Polizisten äußerten beruft sich auf §1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

*Klugscheissermoduswiederaus*

Oft ist es eben subjektives Empfinden die Musik als nicht ganz so laut zu hören aber es ist oft für den Außenstehenden eben tatächlich ne Belästigung.

Mein Tipp: Fenster hoch und die Musik alleine genießen 8)
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #7
Schorni

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DIDA schrieb:
Nix für ungut Schorni aber:

Jo, war nur auf's hören beschränkt. Weil belästigt fühlt man sich ja teilweise schon durch das Aussehen mancher Fahrzeuge und deren Insassen :twisted:
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #8
Schmitti

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Schorni schrieb:
DIDA schrieb:
Nix für ungut Schorni aber:

Jo, war nur auf's hören beschränkt. Weil belästigt fühlt man sich ja teilweise schon durch das Aussehen mancher Fahrzeuge und deren Insassen :twisted:

...und deren Fahrstil. Stichwort: Schlaftablette. :wink:
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #9
Weezah

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Also mich haben sie letztes Jahr mal angehalten. War ne Routinekontrolle.
Unter anderem wollte mir ein jüngerer Polizist ankreiden das meine Musik zu laut gewesen wäre und das mich das 10€ kosten würde.
Dann habe ich ihn gefragt ob es denn eine bestimmte festgelegte DB zahl gibt und wie er mir denn nachweisen will das sie zu laut war. Bin aber trotzdem ruhig und freundlich geblieben.

Da guckte er mich mit großen Augen an sagte erstmal gar nix und stotterte dann raus: "Darüber brauchen wir gar nicht diskutieren ich kenne die Rechtslage" und ich so "Ok".

Naja als sie mir dann meine ganzen Vergehen vorgelesen haben meinte er nur "Naja das mit der Musik übersehen wir nochmal".

Also ich hatte das Gefühl er konnte mir einfach nix nachweisen ^^....Weil ers ja net direkt gemessen hatte.

EDIT:
Und jede Kubikfussel mit ATU Endtopf ist lauter wie ne Soundanlage!!!
Unter anderem hat meine KTM auch so 115-120DB und die hat noch niemand angehalten :top:
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #10
DIDA

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Schorni schrieb:
DIDA schrieb:
Nix für ungut Schorni aber:

Jo, war nur auf's hören beschränkt. Weil belästigt fühlt man sich ja teilweise schon durch das Aussehen mancher Fahrzeuge und deren Insassen :twisted:

Hehehe da hast du wieder mal vollkommen Recht, wobei das schon in den Bereich Schädigung geht. Denn dort hinzusehen tut ja in den Augen weh, also ganz klare Körperverletzung :lol: :lol: :lol:

Weezah schrieb:
Unter anderem hat meine KTM auch so 115-120DB und die hat noch niemand angehalten top

Da gehört ganz klar ein Riegel vorgeschoben. Ich bin auch leidenschaftlicher Motorradfahrer und ich hatte zuletzt eine italienische Diva mit 1000 ccm und ordentlichen Sound aber zu laut darf es auf keinen Fall sein. Da fühle ich mich tatsächlich belästigt. :flop: :flop: :flop:
Laut ist out. Ordentlich klingen muss sie!
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #11
Weezah

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DIDA schrieb:
Da gehört ganz klar ein Riegel vorgeschoben. Ich bin auch leidenschaftlicher Motorradfahrer und ich hatte zuletzt eine italienische Diva mit 1000 ccm und ordentlichen Sound aber zu laut darf es auf keinen Fall sein. Da fühle ich mich tatsächlich belästigt. :flop: :flop: :flop:
Laut ist out. Ordentlich klingen muss sie!


Joa bloß meine ist laut und klingt gut! ich hab ein schönes Einzylinder bollern-hämmern nenns wie du willst :D

aber ich versteh dich auf längeren fahrten gehts mir auch aufn sack :)
obwohl ich als fahrer das net so dolle höre, kumpel der ab und zu hinter mir fährt nörgelt immer weil er seinen eigenen motor net mehr hört :D


EDIT: auch wenn meine laut ist, die hiesigen Motorräder einer Motorradgang sind vielfach lauter als meine, und deren schwarzer Mustang auch ^^ und da macht ja bekanntlich auch keiner was :?
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #12
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Weezah schrieb:
EDIT: auch wenn meine laut ist, die hiesigen Motorräder einer Motorradgang sind vielfach lauter als meine, und deren schwarzer Mustang auch ^^ und da macht ja bekanntlich auch keiner was :?

Das ist doch aber keine Begründung für einen selbst??? Wenn die anderen das machen dann kann ich das auch!

Jungs da versteh ich euch echt nicht.

Aber so ist das auf deutschen Straßen eben. Deswegen gibt es auch so viel Ärger im Straßenverkehr weil dieses Nachahmen einfach kein Ende findet.
"Der fährt ja auch schneller" und und und

Toleranz wird leider viel zu klein geschrieben, erst wenn ihr selbst mal betroffen seit und den Lärm ertragen müsst, weil der Nachbar mit seinem Motorrad früh um 4.30 uhr zur Frühschicht fahren muss und ihr beim Anlassen vor Angst einnässt, dann ist das Geschrei gross.

Aber was erzähl ich...........

Mit zunehmenden Alter wird das Rechtsbewusstsein besser.

Ich bin auch kein Musterstaatsbürger (obwohl :roll: :roll: ) aber ich nehm Rücksicht auf meine Mitmenschen in jeder Hinsicht.

Auch das Eine oder Andere nicht ganz der StVZO entsprechende Bauteil ist keine Gefahr für meine Mitmenschen. (Blinker als Standlicht, Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht geschalten und ich bin auch schonmal geblitzt worden (gel Thomas ;-) )
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #13
Schorni

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  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #14
DIDA

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Schorni schrieb:
DIDA schrieb:
Ich bin auch kein Musterstaatsbürger (obwohl :roll: :roll: )

Dafür haste ja mich :D :twisted:

Oh das hab ich schon verdrängt, o.k. Asche auf mein Haupt :oops:

Hab mich erst vergangene Woche gewundert warum ich so schell zuhause war. :lol: :lol: :lol:

Ich bin eine Gefahr für meine Mitmenschen :cry: :cry: :cry:
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #16

knox

Ich musste feststellen, dass durch den Einbau der Lautsprecher in die vorderen Türen (ich hab nur die originalen drin) gerade die Bässe deutlich nach außen hörbar sind, und das trotz "Zimmerlautstärke" im Innenraum (ich mag's nicht so laut). Es entsteht der Eindruck, dass die Mucke derbe aufgedreht sei, was definitiv nicht der Fall ist. Ich würde den Polizeibeamten bitten, sich mal mit reinzusetzen, die Tür (und ggf die Fenster) zu schließen und mitzuhören, um die Sache wirklich beurteilen zu können. Anschließend das Ganze nochmal von außen unter gleichen Bedingungen. Überzeugungsarbeit ist hier das Stichwort.
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #17
Schorni

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knox schrieb:
Ich musste feststellen, dass durch den Einbau der Lautsprecher in die vorderen Türen (ich hab nur die originalen drin) gerade die Bässe deutlich nach außen hörbar sind, und das trotz "Zimmerlautstärke" im Innenraum (ich mag's nicht so laut). Es entsteht der Eindruck, dass die Mucke derbe aufgedreht sei, was definitiv nicht der Fall ist. Ich würde den Polizeibeamten bitten, sich mal mit reinzusetzen, die Tür (und ggf die Fenster) zu schließen und mitzuhören, um die Sache wirklich beurteilen zu können. Anschließend das Ganze nochmal von außen unter gleichen Bedingungen. Überzeugungsarbeit ist hier das Stichwort.


Jo, nur wird der der "Bitte" kaum nachkommen *ggg* Oder meinste wenn Dich einer "ankackt" das der dann mit sich reden lässt? 8)
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #18
DIDA

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knox schrieb:
Ich musste feststellen, dass durch den Einbau der Lautsprecher in die vorderen Türen (ich hab nur die originalen drin) gerade die Bässe deutlich nach außen hörbar sind, und das trotz "Zimmerlautstärke" im Innenraum (ich mag's nicht so laut). Es entsteht der Eindruck, dass die Mucke derbe aufgedreht sei, was definitiv nicht der Fall ist. Ich würde den Polizeibeamten bitten, sich mal mit reinzusetzen, die Tür (und ggf die Fenster) zu schließen und mitzuhören, um die Sache wirklich beurteilen zu können. Anschließend das Ganze nochmal von außen unter gleichen Bedingungen. Überzeugungsarbeit ist hier das Stichwort.

Es ist aber doch deutlich hörbar, ob die Bässe die Tür mit viebrieren lassen oder ob die Mucke voll aufgedreht ist. Das kann ein Polizist wohl schon auseinanderhalten, sind ja auch nur Menschen wie du und ich.

Jaaa man munkelt sie leben mitten unter uns .

Und wenn du, wie du schon sagtest, auf zimmerlautstärke hörst dann sind die Fahrgeräusche sowieso lauter. Und kein Polizist wird dich dann anhalten oder ist dir das schon passiert? Ich denke nicht.

Und wenn er dich irgendwie dran kriegen will, dann schafft er das auch irgendwie. Ist immer so.

Wenn ich einen Fahrschüler durchfallen lassen wollte, dann würde ich das auch zu 110% schaffen. Egal wie gut er sein würde, es wäre gar kein Problem das hinzubekommen.

Aber das geht gegen die Ehre uns sows geht einfach nicht. Wo Menschen Menschen beurteilen ist Subjektivität nie auszuschließen.
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #19

Didi

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Ich kann den konkreten Fall nicht beurteilen, aber schick die Polizisten mal zu mir. Hier gibts einige Nachbarn mit, und ohne Migrationshintergrund, da würde ich mich sehr über solche fleißigen Polizeibeamte freuen.
 
  • Frage zur BumBum-Mucke und einer Polizeikontrolle Beitrag #20

knox

DIDA schrieb:
Es ist aber doch deutlich hörbar, ob die Bässe die Tür mit vibrieren lassen oder ob die Mucke voll aufgedreht ist. Das kann ein Polizist wohl schon auseinanderhalten, sind ja auch nur Menschen wie du und ich.

Bei so extremen Geräuschen (Musik kann man so'n Lärm wohl nicht mehr nennen) ist dann sicher auch das Ticket gerechtfertigt.
Wenn ich neben einem anderen Wagen fahre, möchte ich schon noch
meine Musik hören, nicht seine...

(Schon Heinz Erhard hat geschrieben: "Musik wird als störend oft empfunden, weil sie mit Geräusch verbunden!" :D )
 
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