Frage zum Wegerecht

Diskutiere Frage zum Wegerecht im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, wer kennt sich mit den Gesetzesgegebenheiten des Wegerechtes aus? Ich habe ein Grundstück samt Weg gekauft und ein Haus gebaut. An diesem...
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #1

Danny

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Hallo,

wer kennt sich mit den Gesetzesgegebenheiten des Wegerechtes aus?
Ich habe ein Grundstück samt Weg gekauft und ein Haus gebaut.
An diesem Weg allerdings liegt noch ein anderes Grundstück, was damals als Acker verkauft wurde und jetzt durch unser Grundstück Bauland wurde.
Ich habe den damaligen Besitzer gebeten, ob er sich am Wiederaufbau des Weges beteiligt, da er ja nun in den Vorteil eines Baulandes gekommen ist- er hat das verneint.
Also habe ich den Weg hergerichtet.
Nach dem der Weg in Ordnung war wollte der damalige Käufer des anderen Grundstückes dieses nun verkaufen- mit einer super Zufahrt.
Dabei ist Ihm aufgefallen, dass er damals beim Kauf des Ackers kein Wegerecht für den Weg eingetragen hat.
Nun kam er zu mir und hat das Wegerecht gefordert- notfalls würde er auch vor Gericht ziehen.
Da ich natürlich immer noch sauer bin über seine Nichtbeteiligung an dem Herrichten des Weges würde ich ihm dieses Wegerecht natürlch verweigern.
Geht das oder muss ich ihm das Wegerecht geben?
Zur Veranschaulichung habe ich eine Skizze mal beigefügt.
49289424ni5.jpg


Vielen Dank.
MfG
Danny
 
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #2
edv071

edv071

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Ich denke mal das Du nicht drum herum kommst und Dir die entsprechenden Informationen bei einem Rechtsanwalt einholen musst.
Spekulationen und Meinungen hier werden dir nicht sehr behilflich sein.
 
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #3
BastiBerlin

BastiBerlin

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soweit ich weiss musst du ihm kein wegerecht geben wenn das nicht von anfang an so war... hier gibts viele sogenannte hammergrundstücke... ist halt von vorteil wenn sich beide parteien verstehen, vielleicht einfach nochmal ruhig reden, kostet geld und nerven
 
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #4

bossichen

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Du musst ihm kein Wegerecht geben, wobei Deinem Nachbrar das beim Verkauf auch nicht weiterhelfen würde, da Personengebunden.

Er braucht eine Grunddienstbarkeit, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)

Ich würde ihn auf jedenfall nachträglich was für die Errichtung rausleiern,
falls Du das überhaupt möchtest ??!!

Ansonsten kann er das Notwegerecht zur Nutzung der in Ihrem Eigentum geteerten Fläche nach § 917 BGB einklagen, heisse Geschichte, siehe auch :

http://www.google.de/search?hl=de&c...GB+Notwegerecht+Rechtsanwalt&btnG=Suche&meta=
 
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #5

Danny

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Vielen Dank für die schnellen Antworten- Notwegerecht bedeutet dann nur Geh-Recht und kein Fahrt Recht- Stimmts?
 
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #6
BastiBerlin

BastiBerlin

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ausser natürlich er wäre aufs auto angewiesen weil körperlich eingeschränkt oder ähnliches
 
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #7

knox

Vielleicht kannst Du Deine Gemeinde überreden, dir den Weg abzukaufen. Dann wird's ein öffentlicher Weg und jeder darf drauf fahren/ gehen. Keine Querelen mehr, die Kosten für die Instandsetzung raus und die Instandhaltung obliegt dann der Gemeinde. Es gibt aber nur wenige Gemeinden, die sich drauf einlassen...
 
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #8
BastiBerlin

BastiBerlin

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kann aber auch nachteile haben, sie können dir wenn es in deiner gemeinde so üblich ist aufdrängen nen räumservice oder ähnliches zu bezahlen, erschliessung des weges etc, zwar nich sofort aber man weiss ja nie was mal kommt...
 
  • Frage zum Wegerecht Beitrag #9

RedDave

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Ich habe mal gelernt, dass es unter Umständen auch ein stillschweigendes Abkommen zwischen euch sein kann. Beide haben nichts gesagt, aber er ist täglich über dein Grundstück gefahren. Also hast du ihm dieses Recht gewährt.

Was aber viel wichtiger ist und ich als erstes gelernt habe: Auf hoher See und vor Gericht bist du allein in Gottes Händen. Je nachdem was dein Anwalt, den ich so oder so vorab mal fragen würde, aushandelt und vor Gericht argumentiert, hast du gewonnen oder eben nicht. Je nachdem, ob dem Richter deine Nase passt, oder nicht.

Nur bedenke, dass das Grundstück bzw. die Einfahrt absolut nutzlos ist, wenn du ihm bzw. dem Nachbesitzer das nicht gewährst. Da "könntest" du im Nachteil liegen, aber auf der anderen Seite kannst du auch beweisen, dass die Instandsetzungen etc. ja du alleinig bewerkstelligt hast. Das bringt wieder den Vorteil für dich. ;-)

Die Lösung ist also: Es kommt drauf an! Argumentation und Vorgehen eines Anwaltes ist das A und O!
 
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