Danny
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Hallo,
wer kennt sich mit den Gesetzesgegebenheiten des Wegerechtes aus?
Ich habe ein Grundstück samt Weg gekauft und ein Haus gebaut.
An diesem Weg allerdings liegt noch ein anderes Grundstück, was damals als Acker verkauft wurde und jetzt durch unser Grundstück Bauland wurde.
Ich habe den damaligen Besitzer gebeten, ob er sich am Wiederaufbau des Weges beteiligt, da er ja nun in den Vorteil eines Baulandes gekommen ist- er hat das verneint.
Also habe ich den Weg hergerichtet.
Nach dem der Weg in Ordnung war wollte der damalige Käufer des anderen Grundstückes dieses nun verkaufen- mit einer super Zufahrt.
Dabei ist Ihm aufgefallen, dass er damals beim Kauf des Ackers kein Wegerecht für den Weg eingetragen hat.
Nun kam er zu mir und hat das Wegerecht gefordert- notfalls würde er auch vor Gericht ziehen.
Da ich natürlich immer noch sauer bin über seine Nichtbeteiligung an dem Herrichten des Weges würde ich ihm dieses Wegerecht natürlch verweigern.
Geht das oder muss ich ihm das Wegerecht geben?
Zur Veranschaulichung habe ich eine Skizze mal beigefügt.
Vielen Dank.
MfG
Danny
wer kennt sich mit den Gesetzesgegebenheiten des Wegerechtes aus?
Ich habe ein Grundstück samt Weg gekauft und ein Haus gebaut.
An diesem Weg allerdings liegt noch ein anderes Grundstück, was damals als Acker verkauft wurde und jetzt durch unser Grundstück Bauland wurde.
Ich habe den damaligen Besitzer gebeten, ob er sich am Wiederaufbau des Weges beteiligt, da er ja nun in den Vorteil eines Baulandes gekommen ist- er hat das verneint.
Also habe ich den Weg hergerichtet.
Nach dem der Weg in Ordnung war wollte der damalige Käufer des anderen Grundstückes dieses nun verkaufen- mit einer super Zufahrt.
Dabei ist Ihm aufgefallen, dass er damals beim Kauf des Ackers kein Wegerecht für den Weg eingetragen hat.
Nun kam er zu mir und hat das Wegerecht gefordert- notfalls würde er auch vor Gericht ziehen.
Da ich natürlich immer noch sauer bin über seine Nichtbeteiligung an dem Herrichten des Weges würde ich ihm dieses Wegerecht natürlch verweigern.
Geht das oder muss ich ihm das Wegerecht geben?
Zur Veranschaulichung habe ich eine Skizze mal beigefügt.

Vielen Dank.
MfG
Danny