Mischi01
Hallo an alle,
ich habe folgende Frage hinsichtlich des o.g. Betreffs.
Ich habe vergangenen September einen gebrauchten Werksdienstwagen - Passat Limo - gekauft, welcher zu diesem Zeitpunkt ein dreiviertel Jahr alt war. Bis zum heutigen Tag war ich ca 10 mal in der Werkstatt, um lästige Probleme bei diesem Wagen beheben zu lassen.
U.a. wurde 2 mal die Servopumpe/das Servogetriebe repariert bzw. getauscht.
Heute morgen traten wieder die gleichen Phänomäne auf, die auf einen Defekt schließen lassen (Servopumpe/Servogetriebe).
Ist es beim Gebrauchtwagen ebenfalls möglich (geht ja beim Neuwagen m.E.), nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Ich wäre euch für ein paar Tips dankbar, wie ich hier vorgehen und auf was ich achten sollte.
Danke euch!
ich habe folgende Frage hinsichtlich des o.g. Betreffs.
Ich habe vergangenen September einen gebrauchten Werksdienstwagen - Passat Limo - gekauft, welcher zu diesem Zeitpunkt ein dreiviertel Jahr alt war. Bis zum heutigen Tag war ich ca 10 mal in der Werkstatt, um lästige Probleme bei diesem Wagen beheben zu lassen.
U.a. wurde 2 mal die Servopumpe/das Servogetriebe repariert bzw. getauscht.
Heute morgen traten wieder die gleichen Phänomäne auf, die auf einen Defekt schließen lassen (Servopumpe/Servogetriebe).
Ist es beim Gebrauchtwagen ebenfalls möglich (geht ja beim Neuwagen m.E.), nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Ich wäre euch für ein paar Tips dankbar, wie ich hier vorgehen und auf was ich achten sollte.
Danke euch!