Frage zu gegnerischer Versicherung bei Unfall

Diskutiere Frage zu gegnerischer Versicherung bei Unfall im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, mir ist heute einer in einem Parkhaus in meinen 3 Wochen alten Passat gefahren. Die Freude war groß. Nun meine Frage: Es gibt doch irgend...
  • Frage zu gegnerischer Versicherung bei Unfall Beitrag #1

marius

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Hallo,

mir ist heute einer in einem Parkhaus in meinen 3 Wochen alten Passat gefahren. Die Freude war groß.

Nun meine Frage: Es gibt doch irgend so eine Regelung, dass man einen Neuwagen bekommt wenn das Fahrzeug erst soundsoalt ist. Gilt das nur für meine Vollkasko-Versicherung oder kann ich sowas auch bei der gegnerischen Versicherung geltend machen? Wenn ja, muss ich darauf bestehen und sonst keine andere Möglichkeit akzeptieren, oder kommen die einem da eher etwas entgegen (ich denke mal eher nicht) ?

Bin für jeden Hinweis/Tipp dankbar.

mfg
marius
 
  • Frage zu gegnerischer Versicherung bei Unfall Beitrag #2

Manuel A4 TDI

Schalte einen Anwalt ein, wenn Du 100 nicht Schuld bist.

Damit bist Du auf der sicheren Seite, und die Kosten muß ja eh die gegnerische Versicherung tragen!

Gruß

Manuel
 
  • Frage zu gegnerischer Versicherung bei Unfall Beitrag #3

Hugo

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Ich kenne mich da leider auch nicht aus :nixweiss: , aber ich denke, das mit dem Neuwagen hängt auch von der Schadenshöhe ab. Wenn z.B. nur der Stoßfänger ersetzt werden muß, wird wohl nicht gleich ein neuer Passi drin sein.
Drücke Dir trotzdem die Daumen.
Gruß Hugo
 
  • Frage zu gegnerischer Versicherung bei Unfall Beitrag #4

V6-Blackmagic

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Nach Rechtsprechung besteht ein Neupreisanspruch, wenn

1. das Fzg. nicht älter ist als 1 Monat,
2. nicht mehr als 1000 km drauf hat und
3. ein erheblicher Schaden vorliegt .

was letzteres betrifft, geht man wohl von 50% des Neupreises aus, die Rechtsprechung ist sich da nicht einig. Wegen sowas brauchts also nicht unbedingt einen Anwalt, allerdings müßte eine ordentliche Wertminderung herausspringen, die dann schon ein Sachverständiger berechnen sollte.

Ansonsten: mein Beileid!
Parkhaus ist eben doch anspruchsvoller als nur Ticket ziehen und rein...
 
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