marius
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Hallo,
mir ist heute einer in einem Parkhaus in meinen 3 Wochen alten Passat gefahren. Die Freude war groß.
Nun meine Frage: Es gibt doch irgend so eine Regelung, dass man einen Neuwagen bekommt wenn das Fahrzeug erst soundsoalt ist. Gilt das nur für meine Vollkasko-Versicherung oder kann ich sowas auch bei der gegnerischen Versicherung geltend machen? Wenn ja, muss ich darauf bestehen und sonst keine andere Möglichkeit akzeptieren, oder kommen die einem da eher etwas entgegen (ich denke mal eher nicht) ?
Bin für jeden Hinweis/Tipp dankbar.
mfg
marius
mir ist heute einer in einem Parkhaus in meinen 3 Wochen alten Passat gefahren. Die Freude war groß.
Nun meine Frage: Es gibt doch irgend so eine Regelung, dass man einen Neuwagen bekommt wenn das Fahrzeug erst soundsoalt ist. Gilt das nur für meine Vollkasko-Versicherung oder kann ich sowas auch bei der gegnerischen Versicherung geltend machen? Wenn ja, muss ich darauf bestehen und sonst keine andere Möglichkeit akzeptieren, oder kommen die einem da eher etwas entgegen (ich denke mal eher nicht) ?
Bin für jeden Hinweis/Tipp dankbar.
mfg
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