Frage zu Ebay-Kauf

Diskutiere Frage zu Ebay-Kauf im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Ich habe vor 2 Tagen etwas bei Ebay ersteigert. Habe gestern das Geld überwiesen, und dem Verkäufer heut mitgeteilt das das Geld unterwegs ist...
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #1
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Ich habe vor 2 Tagen etwas bei Ebay ersteigert. Habe gestern das Geld überwiesen, und dem Verkäufer heut mitgeteilt das das Geld unterwegs ist.

Heute (eben) fällt dem Verkäufer pauschal ein (auf), das er den Artikel "angeblich" gar nicht mehr hat :!: :!: :!: Er will mir pauschalerweise das Geld (wenn es denn mal eintrifft) zurücküberweisen.


Öhm, da ich da einen top Artikel für einen Schnäpchenpreis geschossen habe, würde ich gern den Artikel bekommen, unabhängig davon ob er kotzt das er für WENIG Geld weggegangen ist.

Frage: Was mache ich, um den Artikel trotzdem zu erhalten?
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #2
Holger

Holger

Ehren-Mitglied
Beiträge
2.166
Punkte Reaktionen
0
Geb uns noch ein paar Infos:

Einzelstück?
Gewerblicher Anbieter?
Neu oder gebraucht?

Das wäre Lösungsentscheidend.
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #3
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
-Einzelstück *
-Privat-Verkäufer
-gebraucht


* ;D ein MFD-Tacho zu einem extrem guten Kurs.
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #4

knigge

Beiträge
1.980
Punkte Reaktionen
0
Link zum Autkionstext?
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #5
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
klick

Ich will das haben :evil: Das fehlt in meinem Auto :cry:
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #6

knigge

Beiträge
1.980
Punkte Reaktionen
0
Bei gewerblich wäre es kein Problem - aber bei Privat... Wenn er behauptet, es sei zerstört oder verloren, ist es mit der Rückzahlung erledigt.
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #7

Martins_3BG

Ich vermute, er will den nicht hergeben für den Preis :twisted: Ich verstehe die Leute nicht, wenn sie einen gewissen Preis für einen Artikel erwarten, sollen sie ihn nicht für 1,- EUR einstellen :!:

Er hat nur Auktionen, in denen KIs verksteigert werden. Das sieht mir sehr nach gewerblich aus ...

Ich würde nicht locker lassen und den Artikel verlangen :!: Droh doch erstmal mit dem Anwalt oder so. Bist doch sonst so belesen in solchen Sachen :wink:
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #8
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Naja, an Ideen haperts da nicht :twisted: würde mich nur interessieren, ob das auch schon mal jemand hatte und was er gegen unternommen hat... Und ob es damit dann geklappt hat.


Ich habe Ihm eine nette Mail zurückgeschrieben :twisted: Der kenn mich und meinen Anwalt+RS noch nicht :evil:
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #9

FrankS

Beiträge
245
Punkte Reaktionen
0
..und wenn du ihn dann bekommen hast, geht’s in die 2. Runde, weil die Funkuhr fehlen wird...??

Gruß, Frank
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #10
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
FrankS schrieb:
..und wenn du ihn dann bekommen hast, geht’s in die 2. Runde, weil die Funkuhr fehlen wird...??

Gruß, Frank

;D Mir reicht das Tacho mit MFA ;D Wenn das mit einer FUNKUHR bestückt ist, um so besser :lach: :p ;D

So wie die Mail verfasst war passt sein Satz hier voll:

Für eventuelle Fehler im Text übernehme ich keine Verantwortung.

:roll:
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #11

Martins_3BG

Über dieses Feature bin ich auch gestolpert. Es gab die Funkuhren nur im Audi. Er wird einfach den Auktionstext vom Audi für das VW KI übernommen haben ... fauler Sack :twisted:
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #12
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Naja, wenn ich nach 12 Tagen feststelle (10 Tage Auktion, am nächsten Tag überwiesen am 12.Tag - nach Geldausgangs-Mitteilung seine NICHT-Vorhanden Mail) das ich das Tacho nicht habe, kommen mir noch andere Gedanken wie nur Auktions-Text kopieren. :evil: Ich gehe da schon eher von Vorsatz aus und davon, das er weder das eine, noch ein anderes Tacho aus seinen Angeboten hat... :evil:
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #13
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Öhm, mal ne blöde Frage, ich mach grad die Mail an meinen Anwalt fertig und stolpere über diesen Satz:

Diese Mitteilung wurde über das eBay-System von einem anderen
Mitglied
an alex541(ÄT)gmx.net gesendet und stimmt mit unserer Datenschutzerklärung überein.

Hi.
Ich muß mich viel malls entschuldigen, aber ich habe festgestellt daß,
ich den Tacho nicht mehr habe. Sobald das Geld da ist, kann ich es zurück überweisen. Ich biete viel
malls um entschuldigung.
mfg


EDIT:

So, ausführliche Klärung mit Anwalt.

Fazit: Das Tacho oder ein gleichwertiges Tacho ist durch die Ebay-Richtlinine/Grundlagen, nicht zu erwarten. Man kann von keinem was verlangen, was er net hat. Man kann allerdings eine Schadensersatz-Forderung machen, die die Differenz zwischen neuem Tacho und dem Kaufpreis deckt. Um sich selber in den Besitz eines solchen Tachos zu bringen. Abzüglich ~10% Jahres-Wert-Verlust. Ergo: Letzes Baujahr des Tacho war 01/2002, kostet 500€ - 10%/Jahr = ~405€ einklagbar...


Er kümmert sich auch sofort darum :p :top:
Zur Erklärung: alex541 IST eigentlich der Verkäufer :?: :idea: Interpretiere ich das falsch, oder hat der das Tacho nie besessen???
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #14
Holger

Holger

Ehren-Mitglied
Beiträge
2.166
Punkte Reaktionen
0
Für mich ist das ein gewerblicher Händler. Er hat schon 14 Tachos angeboten:

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl...ralex541&include=0&rows=50&sort=3&completed=1

Frag ihm doch auf welchem Dachboden er die Tachos gefunden hat oder ob er eine Sammlung auflöst.

Wieder so ein Kandidat der die Käufer um Garantie und Rückgaberecht bringen will. Da er es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen scheint würde ich ihm gewaltig einheizen. Diese Typen kann ich leiden :evil:

Wenn er tatsächlich privat gewesen wäre, hätte ich kein Theater draus gemacht. Kann passieren. Aber gewerblich handeln, die Leute um die Garantie bringen und dann noch tricksen sollte nicht sein. Da kann er ruhig spüren, welche Verpflichtungen man tatsächlich hat wenn man gewerblich verkauft.
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #15
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Ich glaub ich kuck nicht richtig... Und immer die selben Bilder dazu :evil: Daher Privat-Auktionen und nie der Name des Käufers zu sehen wa... man könnte ja nachfragen und die Leute warnen :?:

Er hat nur ein Problem... Die Add die er bei Ebay hinterlegt hat, stimmt. Er ist auch im Telefonbuch/Auktion (Handy) usw zu finden. :twisted: Naja der Brief vom Anwalt, geht morgen früh für Ihr raus... Da denkt man, man hat mal ein Schnäppsche geschossen, und dann sowas :cry:

Fragen? Der antwortet auf keine Mails Holger :twisted: Hab auch ein paar mal auf Handy versucht, ist aber dauerhaft net zu erreichen usw... Er wird schon wissen warum... :twisted:
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #16
mipecc1

mipecc1

Beiträge
1.513
Punkte Reaktionen
0
Hallo, für mich sieht das auch ganz nach einem gewerblichen aus.
Allerdings das nachzuweisen dürfte schwierig werden. Ich hätte ihn auch gefragt wo er als Privatanbieter so viele Tacho`s her hat.
Lampe ich wünsche dir trotzdem Glück das du da noch etwas bewegen kannst.
Gruss
Michael
PS: Du kannst ihn ja mal fragen ob er noch einen Tacho für mich hat. :D
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #17
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Na ich greif dieses mal hart durch. Ich hatte das jetzt einige male, das es bei Ebay solch miese Tricks und Sachen gab... Das erweckt bei mir auch nur den Eindruck das es immer mehr Betrüger dort werden :evil: Aber das wird schon, hab nen guten Anwalt ;D

PS: Was für eins suchst Du :nixweiss: Eines mit halber MFA hab ich evtl noch...
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #18

tdiler2

Beiträge
3.658
Punkte Reaktionen
0
Wer bei einer Internet Auktion eine Ware anbietet, gibt laut OLG Oldenburg ein " bindendes Verkaufsangebot " ohne Rücktrittsrecht ab.Im Fall hatte der Anbieter eines Fiat Multipla die Verkaufsaktion des Wagens bei Ebay vorzeitig beendet.Der bis dahin Höchstbietende klagte-und bekam Schadensersatzzugesprochen.Die Richter: "Wer eine Ware bei Ebay oder vergleichbaren Anbietern einstellt,erklärt damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots."Zwar sei nach den Ebay -Grundsätzen die vorzeitige Beendigung einer Auktion möglich,ein Angebot werde dadurch aber letzlich nicht unwirksam.Denn Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert,wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.

Aktenzeichen 8 U 93/05
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #19
TDIler

TDIler

Beiträge
1.585
Punkte Reaktionen
1
Holger schrieb:
Für mich ist das ein gewerblicher Händler. Er hat schon 14 Tachos angeboten
Und das innerhalb eines Monats... :eek:
 
  • Frage zu Ebay-Kauf Beitrag #20
Schmitti

Schmitti

Beiträge
759
Punkte Reaktionen
3
@Lampe:

Also mich würde mal interessieren, ob der Verkäufer eigentlich IMMER dieselbe Formulierung für den Haftungsausschluss bei den Tachoverkäufen (nur dort) verwendet hat. Falls ja, dann handelt es sich um AGB und ist in der im Auktionstext geschriebenen Fassung ungültig. Sprich Deinen Rechtsanwalt mal darauf an. Denn dann erübrigt es sich, ob der Verkäufer nun Verbraucher oder Unternehmer ist. Haftung ausschließen geht nämlich in AGB grundsätzlich nur, wenn es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dreht. Mit anderen Worten, der Text hätte in etwa so heißen müssen:
"Mit einem Gebot erklärt sich der Bieter bereit, auf jegliche Haftung (insbesondere der Gewährleistung) seitens des Verkäufers zu verzichten, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt."
Stichwort: ADAC-Kaufverträge über PKW. Die mussten - ich glaube - letztens erst aus dem selben Grund geändert werden.

@Knigge: Der Verkäufer muss ersteinmal Beweis leisten, dass die Sache zerstört ist oder verloren gegangen ist. Außerdem kann er sich nicht um seine Primärleistungspflicht (also die Übergabe des Kaufgegenstands) drücken. Da der Tacho hier nicht näher beschrieben ist, so dass man hier von einem sog. Stückkauf ausgehen muss, sondern wohl eher ein Gattungskauf vorliegt (also ich würde das anhand der Beschreibung so auslegen), muss der Verkäufer zumindest einen Tacho schicken um seinen Teil des Vertrags zu erfüllen. Erst dann kann er sich auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Und das auch nur dann, wenn dieser wirksam ist, was ich hier anhand des o.g. Grunds arg bezweifle ;)

Und nochmal zu LAMPE: Du hast geschrieben "Man kann von keinem was verlangen, was er net hat". Das stimmt so nicht! Frag Deinen Anwalt mal, ob er sich dabei auf § 275 BGB beruft. Weil im Palandt steht geschrieben, dass § 275 Abs. 1 BGB "nur dann anwendbar (ist), wenn der Schuldner auch zur Beschaffung oder Wiederbeschaffung nicht in der Lage ist"... NUR wenn beides in einem GROBEN MISSVERHÄLTNIS von Leistung zu Beschaffungsaufwand stünden (das ist WEIT auszulegen, Praxisbeispiel: Einen über Bord gefallenen Ring auf dem Meeresgrund finden und bergen), könnte der Verkäufer die Übereignung eines solchen Tachos verweigern. Das steht im Palandt, 63. Auflage, § 275 Randnummer 23, fast am Ende.
Etwas anderes wäre es, wenn es sich hierbei um eine derart konkretisierte Sache handelt, die keiner Gattung mehr entspräche. Da aus der Artikelbeschreibung so etwas aber nicht hervorgeht (also z.B. Tacho mit xxxkm und einem dicken Kratzer auf der Scheibe), sollte es sich hierbei um einen Gattungskauf handeln. Und selbst, wenn ein Stückkauf vorliegen sollten, schreibt der Bearbeiter Putzo im Palandt, dass selbst dann eine VERGLEICHBARE Sache geliefert werden muss (Putzo im Palandt, s.o., § 439 Randnummer 14 unter Stückkauf). Wenn dein Anwalt sagt, dass sich das hier nur auf die Nacherfüllung in Form der Nachlieferung bezöge, frag ihn bitte, wieso sich das von Putzo (der sich übrigens auf Canaris, einen sehr renomierten Rechtswissenschaftler, bezieht) ausgeführte lediglich auf die Sekundarleistungspflicht beziehen, und nicht auch auf die Primärleistungspflicht. Das wäre also mir persönlich ein Anliegen, das zu erfahren. Solltest Du diese Mühe auf dich nehmen, das zu erfahren, möchte ich Dir dafür danken :)
Achja, und ich würde nicht mit den eBay-Richtlinien argumentieren, sofern davon abweichende Vereinbarungen in der Artikelbeschreibung stehen sollten. Die AGB gelten NUR zwischen eBay und den Mitgliedern, aber nicht zwischen den Mitgliedern untereinander. Sie können LEDIGLICH als Auslegungsrichtlinien verstanden werden, sofern die Kaufbedingungen nicht explizit davon abweichen. Sollte das nämlich der Fall sein, GELTEN diese Abweichungen, sofern sie nicht gegen Gesetz verstoßen.

Wie auch immer, die Rechtsprechung hinsichtlich solcher eBay-Auktionen hat in der Vergangenheit gezeigt, dass der Käufer in solchen Fällen gut und gerne Recht bekommt.

Sollte ich jetzt zu fachmännisch dahergekommen sein: Sorry dafür. Falls also noch Fragen offen sind, einfach stellen. Und ich hoffe, nicht allzu forsch zu klingen.
Falls ich hier auch jemanden falsch verstanden haben sollten, bitte ich um eine Aufklärung des Missverständnisses.

MfG, Schmitti

PS: Alle meine Ausführungen hier sind lediglich als allgemeine Veranschaulichungen zu verstehen und sollen insbesondere keine Beratung für diesen Fall hier darstellen. Ich rate dringend, den Rechtsanwalt einzuschalten (was hier ja schon gemacht wurde).
 
Thema:

Frage zu Ebay-Kauf

Frage zu Ebay-Kauf - Ähnliche Themen

Ebay unvollständigen Artikel erhalten: Ich habe auf Ebay etwas ersteigert, was ich aber unvollständig erhalten habe. Mit dem Verkäufer habe ich schon oft telefoniert und er hat auch...
Ärger mit Ebay-Händler: Hallo! Habe das erste Mal wirklich Ärger mit nem Ebay-Geschäft. Es geht um keinen grossen Betrag, aber ich finds einfach ärgerlich. Ich habe vor...
Vergleich: Marken-2DIN vs. Ebay-Gerät: Hallo zusammen, An alle die ewig unentschlossen sind, ob Billig oder Markengerät, hier ein kleiner Erfahrungsbericht eines Leidensgenossen...
Garantiefrage ? Für Scheinwerfer!: Hallo Leute, meine Frage ist etwas schwierig, daher muß ich etwas ausholen :( Habe bei Ebay Scheinwerfer ersteigert, war aber mit dessen nicht...
Verfahren eingestellt (Stichwort Navi Kauf bei ebay): Hallöle, obwohl ich immer noch mit Schmerzen auf dem Sofa liege, könnte ich Luftsprünge machen. Ich habe soeben ein Schreiben von meinem Anwalt...
Oben Unten